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Alleinerziehend und Sorgerecht: Welche Formen gibt es, wie kann ich mein Recht einklagen

Sorgerecht

Sorgerecht – wichtige Informationen für alle Eltern

  • Das Sorgerecht umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretungsmacht.
  • Es gibt das alleinige und das gemeinsame Sorgerecht.
  • Das alleinige Sorgerecht kann beantragt werden, wenn das Kindeswohl oder das Vermögen des Kindes gefährdet ist.
  • Das Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit des Kindes.
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Was beinhaltet das Sorgerecht?

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche
Vertretung des Kindes.

Die Personensorge verpflichtet die sorgeberechtigte Person zur Pflege, Beaufsichtigung und
Erziehung des Kindes. Dazu gehört beispielsweise die Wahl der Schule und die Versorgung des
Kindes mit Lebensmitteln. Außerdem gehört auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu,
das bestimmt, an welchem Ort das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Als sorgeberechtigte Person musst du das Vermögen deines Kindes verwalten und beispielsweise
darüber entscheiden, wie viel Taschengeld es erhält (Vermögenssorge). Siehe dazu auch unteren Ratgeber: Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.

Außerdem sind Eltern die gesetzlichen Vertreter von Kindern bei Rechtsgeschäften, z. B. bei
Verträgen aller Art. Erst ab dem 18. Geburtstag ist ein Mensch voll geschäftsfähig und braucht
keinen gesetzlichen Vertreter mehr.

Welche Formen des Sorgerechts gibt es und wer bekommt es?

Falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet sind, erhält die Mutter automatisch das
alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchten beide das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen
sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar abgeben und öffentlich
beglaubigen.

Falls die sorgeberechtigte Mutter die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht
verweigert, kann der Vater ein Mitsorgerecht beim zuständigen Familiengericht beantragen.
Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, erhalten sie automatisch das
gemeinsame Sorgerecht. Sogar nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Eltern in der
Regel das gemeinsame Sorgerecht. In diesem Fall spricht man auch vom geteilten Sorgerecht.

Wann kannst du das alleinige Sorgerecht beantragen?

Falls du das alleinige Sorgerecht beantragen möchtest, prüft das Familiengericht, ob das Wohl
deines Kindes gefährdet oder das Vermögen deines Kindes in Gefahr ist. Eine Gefahr für das
Kindeswohl liegt beispielsweise vor, wenn der andere Elternteil seine Aufsichtspflicht ständig
verletzt, schwerwiegende Erziehungsfehler vorliegen oder das Kind misshandelt wird.

Darüber hinaus liegt eine Gefahr für das Kindeswohl vor, wenn eine Gesundheitsgefährdung für ein Kind
vorliegt, indem beispielsweise eine medizinisch notwendige Behandlung nicht vorgenommen
wird. Des Weiteren ist das Kindeswohl gefährdet, wenn das Kind in einem gefährlichen Umfeld
aufwächst.

Wenn das Familiengericht feststellt, dass das Wohl deines Kindes oder seines Vermögens in
Gefahr ist, kann es dir das alleinige Sorgerecht übertragen.

Wann endet das Sorgerecht​

Das Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit deines Kindes (Vollendung des 18. Lebensjahres) oder
wenn ein Elternteil verstirbt. Außerdem kann ein Sorgerecht enden, wenn das Familiengericht auf
Antrag das Sorgerecht auf einen bestimmten Elternteil überträgt.

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