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Sorgerecht

Sorgerecht – wichtige Informationen für alle ElternSorgerecht – wichtige Informationen für alle Eltern

  • Das Sorgerecht umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretungsmacht.
  • Es gibt das alleinige und das gemeinsame Sorgerecht.
  • Das alleinige Sorgerecht kann beantragt werden, wenn das Kindeswohl oder das Vermögen des Kindes gefährdet ist.
  • Das Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit des Kindes.

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes.

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Die Personensorge verpflichtet die sorgeberechtigte Person zur Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes. Dazu gehört beispielsweise die Wahl der Schule und die Versorgung des Kindes mit Lebensmitteln. Außerdem gehört auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu,  das bestimmt, an welchem Ort das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Als sorgeberechtigte Person musst du das Vermögen deines Kindes verwalten und beispielsweise darüber entscheiden, wie viel Taschengeld es erhält (Vermögenssorge).

Außerdem sind Eltern die gesetzlichen Vertreter von Kindern bei Rechtsgeschäften, z. B. bei Verträgen aller Art. Erst ab dem 18. Geburtstag ist ein Mensch voll geschäftsfähig und braucht  keinen gesetzlichen Vertreter mehr.

Welche Formen des Sorgerechts gibt es und wer bekommt es?

Falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet sind, erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchten beide das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar abgeben und öffentlich beglaubigen. Falls die sorgeberechtigte Mutter die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht  verweigert, kann der Vater ein Mitsorgerecht beim zuständigen Familiengericht beantragen.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, erhalten sie automatisch das  gemeinsame Sorgerecht. Sogar nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Eltern in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. In diesem Fall spricht man auch vom geteilten Sorgerecht.

Welche Änderungen rund um das Sorgerecht sind geplant?

Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Empfehlung ausgesprochen, einige Änderungen bezüglich des Sorgerechts durchzuführen. Hier sind die wichtigsten:

  • Die elterliche Sorge soll künftig den rechtlichen Eltern eines Kindes von Geburt an gemeinsam zustehen. In diesem Fall würden auch unverheiratete Väter, deren Vaterschaft rechtlich feststeht, automatisch sorgeberechtigt sein.
  • Außerdem soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, das Sorgerecht zu entziehen.
  • Darüber hinaus sollen alle Betreuungsformen bis hin zum Wechselmodell entsprechend des Kindeswohls individuell angeordnet werden.

Diese Vorschläge werden zurzeit vom Bundesjustizministerium geprüft.

Wann kannst du das alleinige Sorgerecht beantragen?​

Falls du das alleinige Sorgerecht beantragen möchtest, prüft das Familiengericht, ob das Wohl deines Kindes gefährdet oder das Vermögen deines Kindes in Gefahr ist. Eine Gefahr für das  Kindeswohl liegt beispielsweise vor, wenn der andere Elternteil seine Aufsichtspflicht ständig verletzt, schwerwiegende Erziehungsfehler vorliegen oder das Kind misshandelt wird Darüber  hinaus liegt eine Gefahr für das Kindeswohl vor, wenn eine Gesundheitsgefährdung für ein Kind vorliegt, indem beispielsweise eine medizinisch notwendige Behandlung nicht vorgenommen wird. Des Weiteren ist das Kindeswohl gefährdet, wenn das Kind in einem gefährlichen Umfeld aufwächst.

Wenn das Familiengericht feststellt, dass das Wohl deines Kindes oder seines Vermögens in Gefahr ist, kann es dir das alleinige Sorgerecht übertragen.

Wann endet das Sorgerecht

Das Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit deines Kindes (Vollendung des 18. Lebensjahres) oder wenn ein Elternteil verstirbt. Außerdem kann ein Sorgerecht enden, wenn das Familiengericht auf Antrag das Sorgerecht auf einen bestimmten Elternteil überträgt.

Sorgerecht für Alleinerziehende

Sorgerecht für Alleinerziehende

Sorgerecht für Alleinerziehende

Das Thema Sorgerecht steht häufig als Streitpunkt in vielen Familien. Neben dem Wunsch, für ein gemeinsames Kind da zu sein, haben Eltern auch die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.

Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht,

  • wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind;
  • wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten;
  • wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen) oder
  • wenn das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Geben die Eltern keine Sorgeerklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hatte die Mutter die elterliche Sorge bisher allein. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sorgerechts am 19. Mai 2013 kann der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht nunmehr auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Das neue Verfahren steht auch den Eltern zur Verfügung, deren Kinder vor dem Inkrafttreten der Neuregelung geboren wurden.

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Sorgerecht: Kindeswohl im Mittelpunkt

Eltern sollten bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame elterliche Sorge (vgl.: Sorgerecht beantragen) genau abwägen, was für das gemeinsame Kind am besten ist. In einigen Fällen ist daher zum Wohle des Kindes das Übertragen der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein sinnvoll. Diese Entscheidung müssen Eltern nicht alleine treffen. Sie haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt, das sie beim Entwickeln eines einvernehmlichen Konzepts für das Wahrnehmen der elterlichen Sorge unterstützt. Diese Beratung bieten auch freie Träger der Jugendhilfe, etwa kirchliche oder gemeinnützige Einrichtungen, an.

Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Bei nicht verheirateten Eltern besteht ein gemeinsames Sorgerecht dann, wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder wenn das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Die Sorgeerklärungen von Mutter und Vater müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen kann. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sorgerechts am 19. Mai 2013 kann der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht nunmehr auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. In der Regel soll das Familiengericht zukünftig in einem neuen vereinfachten und beschleunigten Verfahren entscheiden. Das Familiengericht überträgt den Eltern die gemeinsame Sorge, wenn und soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt die Mutter keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Frist zur Stellungnahme endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes.

Sorgerecht bei Alleinerziehenden und Stiefeltern

Auch nach einer Scheidung können die leiblichen Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Insofern hat dann der Stiefelternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, keine gesetzlich verankerten Erziehungs- und Mitspracherechte. Dies gilt selbst dann, wenn er für den Alltag des Kindes von entscheidender Bedeutung ist und an sich die Pflichten des anderen abwesenden Elternteils übernimmt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der leibliche Elternteil dem Stiefelternteil eine Vollmacht ausstellt, die diesen berechtigt, einzelne Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen.

Steht dem leiblichen Elternteil das alleinige Sorgerecht zu, so kann dessen Ehegatte oder dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, der nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, Entscheidungen des täglichen Lebens für das Kind im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil treffen.

Vormundschaft des Stiefelternteils

In zwei Fällen kann der Stiefelternteil die Vormundschaft für sein Stiefkind beantragen:

  • Wenn das Gericht entschieden hat, dass dem leiblichen Elternteil nicht das Sorgerecht übertragen wird.
  • Wenn der leibliche Elternteil verstorben ist.

Der sorgeberechtigte leibliche Elternteil kann auch durch ein Testament festlegen, dass der Stiefelternteil als Vormund eingesetzt werden soll. In diesem Fall ist das Gericht grundsätzlich an die Festlegung gebunden.

Sorgerecht nach Trennung und Scheidung

Wenn das Kind mit dem Stiefelternteil längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, so besteht auch nach der Trennung der Stieffamilie ein Umgangsrecht des Stiefelternteils, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Wir hoffen, dir mit diesem Artikel weitergeholfen zu haben. Und in unserem Ratgeber für Alleinerziehende findest du zahlreiche weitere Tipps und Tricks für alleinerziehende Eltern!

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen