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Elterngeld für Alleinerziehende

Elterngeld für Alleinerziehende

Selbstverständlich erhalten auch Alleinerziehende Elterngeld: Dabei können Singlemamas und alleinerziehende Papas, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert, allein bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und bei Erfüllen der Voraussetzungen auch den Partnerschaftsbonus allein beziehen.

Für Geburten bis zum 30. Juni 2015 ist Bedingung, dass das Kind nur bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Das Gleiche gilt, wenn der Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt auf die tatsächliche Lebenssituation an.

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleiner­ziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (vgl. § 24b Einkommensteuergesetz (EStG)) erfüllt und der andere Eltern­teil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haus­halt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushalts­gemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben. Auch bei geringfügig Beschäftigten und Nichterwerbstätigen und Selbständigen können die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen.

Die seit 1. Juli 2015 geschaffene Möglichkeit, Alleinerziehenden mit dem gemeinsamen Sorgerecht einen eigenen Anspruch auf die Partnermonate bzw. Partnerschaftsbonus-Monate zuzusprechen, entspricht dem – inzwischen auch für nicht miteinander verheiratete Eltern verankerten – Leitbild eines gemeinsamen Sorgerechts. Die Partnerelemente sollen den Alleinerziehenden als soziale Förderung aufgrund ihrer besonderen Mehrbelastung zustehen, da sie Erwerbsarbeit und Familienleben ohne partnerschaftliche Unterstützung zu bewältigen haben.

Elterngeld für Adoptiveltern

Für adoptierte Kinder und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder beginnt der Bezugszeitraum, sobald das Kind in den Haushalt aufgenommen wird, nicht der Zeitpunkt der Geburt. Nach Vollendung des achten Lebensjahres besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld.

Elterngeld für Geringverdiener

Eltern, die im Jahr vor der Geburt monatlich durchschnittlich weniger als 1.000 Euro netto verdient haben, erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Sie erhalten mindestens 300 bzw. 150 Euro im ElterngeldPlus-Bezug.

Prozentualer Ausgleich

Je niedriger das durchschnittliche Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt war, desto höher ist der prozentuale Ausgleich. Für je zwei Euro, um die das zu berücksichtigende Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte bis auf 100 Prozent.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen