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ElterngeldPlus

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Alleinerziehende, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden.

Nach wie vor ist auch der Bezug des bisherigen Elterngeldes möglich. Ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden darf dabei nicht überschritten werden.  Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.

ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit

Das Bundesfamilienministerium unterstützt Familien mit dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus sowie mit der flexibleren Gestaltung der Elternzeit dabei, den Anforderungen von Kindererziehung und Arbeitswelt  partnerschaftlich gerecht zu werden. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus dann doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

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ElterngeldPlus: Finanzielle Absicherung

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Damit können beide Elternteile sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.

Alleinerziehende Eltern und ElterngeldPlus

Alleinerziehende Eltern können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende Mamas und Papas von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

ElterngeldPlus: Neuregelungen

Auch die Elternzeit kann jetzt deutlich flexibler genutzt werden. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Neu ist aber, dass nun

  • 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem  dritten und dem  achten Geburtstag des Kindes genommen werden können,
  • eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich ist,
  • die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem  dritten und achten Geburtstag des Kindes auf 13 Wochen erhöht wird,
  • die Elternzeit in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann,
  • der Arbeitgeber den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann, wenn er zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.
  • Arbeitgeber einen Antrag zu einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen muss. Ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.

ElterngeldPlus: Die wichtigsten Fakten

  • Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
  • Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
  • Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

ElterngeldPlus: Vorteile

  • Beschäftigte erhalten längere Unterstützung: Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung und bekommen so die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Zeit für die Familie und Zeit für den Job zu haben.
  • Durch die flexiblere Regelung zur Inanspruchnahme von Elternzeitabschnitten haben Mütter und Väter die Möglichkeit, ihre Auszeiten stärker den Bedürfnissen der Familie anzupassen.
  • Der Partnerschaftsbonus unterstützt Alleinerziehende mit kleinen Kindern bei der partnerschaftlichen Aufgabenteilung familiärer und beruflicher Aufgaben. Dadurch können beide Elternteile auch ihre beruflichen Ziele besser verfolgen.

ElterngeldPlus: Beantragung

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus muss von den Eltern schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeld-Monate umgewandelt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen. Die zuständige ElterngeldPlus-Stelle ist ganz leicht im Internet zu finden – gerne gibt auch das zuständige Jugendamt Auskunft darüber.

ElterngeldPlus: Fragen und Antworten

Wie könnten Alleinerziehende profitieren?

Alleinerziehende sind in besonderem Maße auf eine eigenständige finanzielle Absicherung angewiesen. Sie können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss behalten. Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Wann lohnt es sich, Elterngeld Plus zu wählen?

Das Elterngeld Plus ist von Vorteil für Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit Elterngeld Plus-Monaten können sie während ihrer Teilzeittätigkeit doppelt so lang die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Diese Lösung ist auch für Väter und Mütter attraktiv, die ihre Neugeborenen gleichzeitig oder nacheinander über eine längere Zeit selbst betreuen möchten. Elterngeld Plus lohnt sich potenziell für alle Eltern, die nach der Geburt erwerbstätig sind und mehr als den Elterngeld-Mindestbetrag beziehen.

Erhalten auch studierende oder arbeitslose Eltern das Elterngeld Plus?

Studierende und arbeitslose Eltern erhalten wie bisher auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Mit dem Elterngeld Plus können sie die Hälfte des Mindestbetrags für einen längeren Zeitraum beziehen. Wie bisher wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, bei der Berechnung des BAföG bleibt ein Elterngeld-Betrag von 300 Euro unberücksichtigt.

Wie berechnet sich das ElterngeldPlus genau?

Beim Elterngeld in der bisherigen Form kann ein Elternteil 12 Monate lang grundsätzlich 65 Prozent des vorherigen Einkommens nach der Geburt des Kindes erhalten. Die Berechnung des Elterngeld Plus lässt sich an folgendem Beispiel leicht nachvollziehen:

1. Rechenschritt: Berechnung des monatlichen Elterngeldes ohne Einkommen nach der Geburt Einkommen vor der Geburt davon 65% = Elterngeld ohne Einkommen nach der Geburt 1.400 Euro * 0,65 = 910 Euro

2. Rechenschritt: Berechnung des monatlichen Elterngeldes bei Teilzeittätigkeit Einkommen vor der Geburt abzüglich Teilzeiteinkommen nach der Geburt = Einkommenswegf all davon 65% = Elterngeld bei Teilzeit 1.400 Euro – 550 Euro = 850 Euro * 0,65 = ca. 550 Euro für 1 Monat

3. Rechenschritt: Ermittlung des monatlichen Elterngeld Plus bei Teilzeittätigkeit Elterngeld bei Teilzeit höchstens halb so hoch wie normales Elterngeld ohne Einkommen nach der Geburt = Elterngeld Plus bei Teilzeit ca. 550 Euro 910/2 = 455 Euro = 455 Euro für 2 Monate (Anspruchsdauer doppelt so lang) = 910 Euro insgesamt

Gibt es eine Mindestbezugsdauer beim Elterngeld Plus?

Für das Elterngeld ganz allgemein gilt eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten. Das heißt, ein Elternteil muss für mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beziehen, entweder in der bisherigen Form oder als Elterngeld Plus. Die Elterngeld Plus-Monate können die Eltern für die von ihnen gewünschte Anzahl wählen.

Wie muss Elterngeld Plus beantragt werden?

Bei der Beantragung des Elterngeldes muss zwischen dem Bezug von bisherigem Elterngeld (Basiselterngeld) und Elterngeld Plus gewählt werden. Dies müssen die Eltern monatsweise festlegen, können dies aber nachträglich noch ändern. Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, gelten als Monate, für die sie Basiselterngeld bezieht. In diesen Monaten kann dementsprechend nur Basiselterngeld bezogen werden, der Bezug von Elterngeld Plus ist nicht möglich.

Kann das ElterngeldPlus mit dem normalen Elterngeld kombiniert werden?

Diese Kombination ist möglich. Den Eltern stehen insgesamt 14 Elterngeldmonate in der bisherigen Form zur Verfügung, die sie flexibel in ElterngeldPlus-Monate aufteilen können. So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater neun Monate bisheriges Elterngeld (Basiselterngeld) und anschließend 6 Monate ElterngeldPlus beziehen. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann nur noch ElterngeldPlus bezogen werden. Dies muss ab dem 15. Lebensmonat von mindestens einem Elternteil ohne Unterbrechung geschehen. Dabei kann der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln.

Kann ich Betreuungsgeld und ElterngeldPlus gleichzeitig erhalten?

Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann Betreuungsgeld und ElterngeldPlus gleichzeitig bezogen werden. Der parallele Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) und Betreuungsgeldes ist weiterhin nicht möglich.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen