Adoption

Adoptionsvermittlung

AdoptionsvermittlungAdoptionsvermittlung in Deutschland

In Deutschland ist genau geregelt, wer Adoptionen vermitteln darf. Adoptionen vermitteln dürfen nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger. Vor jeder Adoptionsvermittlung (auch bei Auslandsadoptionen) muss zunächst die Eignung der Bewerber durch die örtliche Vermittlungsstelle festgestellt werden. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche und ein Hausbesuch. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit oder Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z. B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung. Adoptionsvermittlungsstellen prüfen schlussendlich, ob Eltern und Kinder zusammenpassen.

Adoptionsvermittlung: Prüfung der Eltern

Sie überprüfen deshalb im Rahmen einer Adoptionsbewerbung besonders, ob Bewerber (egal ob bereits Eltern, Singles oder auch Alleinerziehende) den spezifischen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden können. Dazu werden beispielsweise Alter, Charakter und Vermögensverhältnisse geprüft. Umgekehrt werden auch die persönlichen Umstände eines Kindes in die Prüfung einbezogen, wie deren Alter und die bisherige Entwicklung. Es werden insbesondere folgende Dokumente benötigt:

  • Gesundheitszeugnis
  • Einkommensnachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Geburts- und Heiratsurkunde

Adoptionsvermittlung – Dauer

Die Dauer eines Adoptionsvermittlungsverfahrens ist unterschiedlich. Die Eignungsprüfung durch das örtliche Jugendamt dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Hierzu müssen die künftigen Adoptiveltern noch verschiedenste Unterlagen einreichen. Dazu gehören beispielweise ein Auszug aus dem Familienbuch, Geburtsurkunden und polizeiliche Führungszeugnisse.

Adoption – Familie auf Probe

Nachdem die Eltern von den Adoptionsvermittlungsstellen für geeignet gehalten werden, ein Adoptivkind aufzunehmen, wird den Adoptionswilligen ein Kind vorgeschlagen. Haben sich die künftigen Adoptiveltern für das Kind entschieden, lebt die Familie erst einmal in einer Zeit der sogenannten „Adoptionspflege“. Diese dauert in der Regel ein Jahr. Erst dann kann ein Antrag auf Adoption gestellt werden. Dies gilt allerdings nur für Inlandsadoptionen.

Adoption: Nach der Vermittlung

Nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption bleibt die Adoptionsvermittlungsstelle Ansprechpartner für:

  • die nachgehende Beratung abgebender Eltern
  • die Begleitung halboffener und offener Formen der Adoption
  • die Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten, die mit der Adoption in Zusammenhang stehen
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptiveltern bei der Aufklärung des Kindes über die Adoption
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Auseinandersetzung mit der Adoption
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche

 

 

Quelle: Bundesministerium für Familie