Nach einer Trennung sollen die eigenen Kinder selbstredend nicht mehr als unbedingt nötig leiden. Dennoch ist es für einige Elternteile nur schwer möglich, den Kindesunterhalt in voller Höhe aufzubringen.
In diesem Ratgeber erfährst du, mit welchen Tricks du den Unterhalt kürzen kannst oder den Unterhalt für ein leibliches Kind sogar ganz umgehst. Und hier warten tausende alleinerziehende Singles, dich jetzt kennenzulernen (gratis!)…
Bedenke aber immer, dass es nicht der Ex-Partner ist, der das Geld nach Belieben ausgeben darf! Der Kindesunterhalt dient dazu, deinem Kind ein möglichst angenehmes Leben zu verschaffen, sodass es auch ganz nach eigenem Wunsch an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, angemessene Kleidung tragen und vielleicht einmal ein Eis essen kann. Auf keinen Fall darf der Kindesunterhalt für Anschaffungen des Ex-Partners ausgegeben werden, leider gibt es auch immer wieder solche Fälle.
Diese Tipps sind explizit nicht für Unterhaltsverweigerer geschrieben worden, denn Kindesunterhalt zu bezahlen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Du bist Single und möchtest heute noch attraktive Singles aus deiner Region kennenlernen? Auch dann haben wir genau das Richtige für dich:
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Wie viel Unterhalt du für dein Kind 2024 bezahlen musst, kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Du bist für deinen Nachwuchs auch dann noch unterhaltspflichtig, wenn dein Kind älter als 18 Jahre ist und noch nicht wirtschaftlich selbstständig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein Sohn oder deine Tochter studiert oder eine Ausbildung in einer anderen Stadt aufgenommen hat. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Lebensalter deines Kindes, aber auch deine finanzielle Situation hat Einfluss darauf, wie viel Unterhalt du deinem Kind zahlen musst. Hier findest du im Übrigen alle Infos zum Thema Bürgergeld für Alleinerziehende.
Es gibt gesetzliche Regelungen, wie viel Geld dir selbst als Elternteil monatlich zur freien Verfügung bleiben muss. Auch als Unterhaltspflichtiger hast du ein Recht darauf, selbst noch gut leben zu können, obwohl du dich von deinem Partner oder deiner Partnerin getrennt hast. Ein einfacher und häufig genutzter Trick, um den Unterhalt für das eigene Kind zu minimieren, ist es, die eigenen Lebenshaltungskosten zu erhöhen. Das kann zum Beispiel durch einen Umzug in eine größere Wohnung geschehen. Begründe deinen Wohnortswechsel damit, dass du ausreichend Platz benötigst, damit dich deine Kinder jederzeit besuchen kommen können.
Wenn du unterhaltspflichtig bist, kannst du dich auch häufig von den GEZ-Gebühren (ca. 240,- Euro pro Jahr) befreien lassen (einfach eine E-Mail an: impressum@rundfunkbeitrag.de schreiben und unverbindlich nachfragen!).
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Lebt ein Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil – meistens ist es die Alleinerziehende Mutter -, wird von staatlicher Seite automatisch davon ausgegangen, dass dieser seiner Unterhaltspflicht in vollem Maße nachkommt. Kannst du ein Umgangsrecht von mindestens 14 Tagen im Monat durchsetzen, erfüllst du deine Pflicht dem Gesetz nach ebenso intensiv und musst keinen weiteren Unterhalt mehr leisten.
Während du dich in deiner eigenen Wohnung um deine Kinder kümmerst, sorgst du nämlich vollumfänglich für eine optimale Ernährung, eine angemessene Beschäftigung und wettergerechte Bekleidung. Damit du deinem ehemaligen Partner wirklich keinen Unterhalt bezahlen musst, solltet ihr euch gütlich einigen und größere Anschaffungen für den Nachwuchs einfach gemeinsam planen.
Gerade der Eintritt in die Grundschule kann durchaus sehr kostenintensiv werden, aber auch Klassenfahrten, Klamotten, oder Hobbys deiner Kinder wie ein Sportverein, der Skiclub oder die Musikschule verursachen wiederkehrende Kosten. Entsteht hier ein Ungleichgewicht, kann der Ex-Partner auch dann in die finanzielle Verantwortung genommen werden, wenn er sich mindestens 14 Tage im Monat selbst um die Kinder kümmert.
Bedenke aber immer, dass der andere Elternteil zwar das Geld des Kindes verwaltet, dieses aber ebenso für das Wohlergehen eures gemeinsamen Kindes investiert, wie du. Ärgere dich nicht, dass du deinem Kind eventuell doch eine Art Unterhalt bezahlen musst, sondern freue dich, dass es euch gemeinsam möglich ist, euer Kind in seinen Freizeitaktivitäten zu fördern und ihm dadurch ein schönes Leben zu ermöglichen.
Warte nicht, bis der Elternteil, bei dem euer Kind dauerhaft lebt, Unterstützung vom Jugendamt oder einem Anwalt holt. Wird der Kindesunterhalt gerichtlich festgesetzt, bist du nicht nur dauerhaft verpflichtet, für dein Kind zu zahlen, du musst auch noch die Gerichtskosten für das Verfahren und ggf. die Anwaltsgebühren der Gegenseite übernehmen.
Einigt euch lieber gütlich und stets zum Wohle des Kindes. Du kannst mit deinem früheren Partner zum Beispiel ausmachen, dass du den Sportverein übernimmst und dafür keine Kleidung für dein Kind kaufst. Oder du finanzierst alle Ferienfahrten, während sich der andere Elternteil um sämtliche schulische Angelegenheiten, wie das Kaufen von Heften, Stiften und sonstigem Arbeitsmaterial kümmert.
Unabhängig von den Unterhaltszahlungen kannst du ein Sparbuch für dein Kind eröffnen, auf welches der andere Elternteil keinen Zugriff hat. Immer wieder passiert es doch, dass das Geld für die Kinder einfach für Belange des Ex-Partners ausgegeben oder sonst wie zweckentfremdet wird. Auch, wenn du nur ein eingeschränktes Sorge- oder Umgangsrecht für deine Kinder durchsetzen konntest, ist es dir natürlich nach Belieben möglich, für deinen Nachwuchs Geld anzusparen. Ermögliche deinem Kind auf diese Weise einen Führerschein mit 18, ein Auto zum Abitur oder trage dazu bei, dass sich dein Nachwuchs später auch einmal einen anderen, größeren Wunsch erfüllen kann, ohne dass der andere Elternteil über dein Geld verfügen kann.
Es kann dir passieren, dass dein erwachsenes Kind absichtlich versucht, von dir Unterhalt einzufordern. Im Gesetz ist klar geregelt, dass du bei Fällen von „sittlichem Verschulden des eigenen Kindes“ den Unterhalt auf ein angemessenes Maß kürzen kannst. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein studierendes, nicht wirtschaftlich selbstständiges, Kind in eine zu große Wohnung zieht oder bewusst versucht, die eigenen Lebenshaltungskosten künstlich in die Höhe zu treiben.
Auch bei starkem Alkoholismus oder Anzeichen für Drogenkonsum, welche die Ausbildung oder das Studium gefährden, kannst du den Unterhalt umgehen und musst nicht vollumfänglich für deine Kinder Unterhalt bezahlen. Du kannst den Unterhalt für ein erwachsenes Kind auch dann kürzen oder ganz aussetzen, wenn du keinen Einblick in die aktuellen Fortschritte des Studiums oder der Ausbildung erhältst. Ab einem Lebensalter von 18 Jahren ist die Beistandschaft des Jugendamts nicht mehr zuständig, dein Kind kann sich nach dieser Zeit aber an einen Rechtsanwalt wenden und versuchen, den Unterhalt einzuklagen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die unterlegene Partei: Werden die Unterhaltsforderungen deines Kindes also in vollem Maße durchgesetzt, musst du für die entstanden Gebühren aufkommen. Besser ist es, sich mit dem erwachsenen Kind zusammenzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden, mit der alle Seiten gut leben können. Vermutlich wird sich dein Kind aber nicht mit einer Unterhaltszahlung zufriedengeben, welche deutlich unter den gesetzlichen Regelungen der Düsseldorfer Tabelle liegen.
Da bei der Kindesunterhaltsberechnung deine Ausgaben eine große Rolle spielen, solltest du schauen, so viele Ausgaben wie möglich zu haben. Ausgaben können beispielsweise ein privater Darlehensvertrag sein (den du vertraglich festhalten musst!), eine Immobilienfinanzierung, ein Privat-Kredit oder sogar eine Autofinanzierung. Also je mehr monatliche Ausgaben du hast, desto weniger Unterhalt musst du zahlen! Wichtig dabei: Diese monatlichen Belastungen sollten bereits länger bestehen, also einige Wochen (besser Monate), bevor zu als Unterhaltszahler verpflichtet wirst!
Auf der anderen Seite werden natürlich deine monatlichen Einnahmen als Basis für die Unterhaltsberechnung genommen. Dementsprechend solltest du die monatlichen Einnahmen so gering wie möglich halten. Dein Gehalt/Lohn ist wahrscheinlich fix und daran lässt sich nicht viel „optimieren“. Wenn du es aber schaffst, einen Teil deines Gehalts auf „500-Euro-Basis“, sprich als Nebenjob auszahlen zu lassen, müsstest du diesen nicht unbedingt bei der Unterhaltsberechnung angeben.
Passive monatliche Einnahmen (wie beispielsweise Dividenden oder Mieterträge) könnte man auf eine Person des Vertrauens umschreiben (Eigentümerwechsel). Ein solches Vorgehen ist aber eher „Graubereich“. Du solltest dich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, denn ein unüberlegtes Handeln kann auch nach hinten losgehen!
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Der Kindesunterhalt kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besonders für alleinerziehende Väter. Es gibt jedoch rechtliche und praktische Möglichkeiten, den Unterhalt zu reduzieren. Hier sind fünf konkrete Tipps, wie Du den Kindesunterhalt kürzen kannst, und die Vorteile, die sich daraus ergeben:
Eine einfache Methode, den Kindesunterhalt zu kürzen, besteht darin, Deine eigenen Lebenshaltungskosten zu erhöhen. Ein Umzug in eine größere Wohnung kann hierbei hilfreich sein. Begründe den Umzug damit, dass Du ausreichend Platz für die Besuche Deiner Kinder benötigst. Höhere Mietkosten senken das unterhaltsrelevante Einkommen und führen zu einer Reduzierung der Unterhaltszahlungen.
Vorteil: Mehr Wohnraum für Dich und Deine Kinder und gleichzeitig eine Reduzierung der Unterhaltslast.
Privatdarlehen, Kredite oder laufende Finanzierungen wie eine Immobilien- oder Autofinanzierung können Deine monatlichen Ausgaben erhöhen. Diese Ausgaben mindern Dein verfügbares Einkommen, das zur Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Stelle sicher, dass diese finanziellen Belastungen gut dokumentiert und rechtlich abgesichert sind.
Vorteil: Durch die Anrechnung höherer Ausgaben reduziert sich der zu zahlende Unterhalt.
Wenn Du ein umfassendes Umgangsrecht ausübst und Dein Kind mindestens 14 Tage im Monat bei Dir lebt, kannst Du argumentieren, dass Du in dieser Zeit für das Kind sorgst und damit Deine Unterhaltspflicht erfüllst. Dies kann zu einer Reduzierung oder sogar einem vollständigen Wegfall der Unterhaltszahlungen führen.
Vorteil: Direkte Zeit mit Deinem Kind verbringen und gleichzeitig Unterhaltszahlungen reduzieren.
Versuche, Dich mit Deinem Ex-Partner gütlich zu einigen. Vereinbare, dass Du bestimmte Kosten übernimmst, wie z.B. Schulmaterial oder Freizeitaktivitäten, während der andere Elternteil andere Ausgaben trägt. Solche Vereinbarungen können den formellen Unterhalt senken und gleichzeitig das Wohl des Kindes fördern. Unser Tipp: Eine Einigung mit dem Ex-Partner ist immer die beste Möglichkeit, den Unterhalt zu klären – insbesondere des Kindes Willen zu Liebe!
Vorteil: Flexible Kostenverteilung und Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Statt regelmäßigen Unterhaltszahlungen kannst Du ein Sparbuch für Dein Kind einrichten. Auf dieses Konto zahlst Du regelmäßig Geld ein, das ausschließlich dem Kind zugutekommt und nicht vom anderen Elternteil verwendet werden kann. Diese Vorgehensweise kann eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zu direkten Unterhaltszahlungen sein.
Vorteil: Sicherheit, dass das Geld ausschließlich für das Kind verwendet wird und Möglichkeit zur langfristigen finanziellen Unterstützung.
Durch die Reduzierung des Kindesunterhalts kannst Du Deine finanzielle Situation erheblich verbessern. Dies schafft Dir mehr finanziellen Spielraum und reduziert den Druck, dem viele alleinerziehende Väter ausgesetzt sind. Zudem ermöglicht es Dir, eine ausgewogenere Lebensweise zu führen, in der Du besser für Dich selbst und Deine Kinder sorgen kannst. Gütliche Einigungen und direkte Versorgung stärken zudem die Beziehung zu Deinem Kind und fördern ein harmonisches Miteinander.
Es ist jedoch wichtig, bei allen Maßnahmen zur Unterhaltskürzung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. So stellst Du sicher, dass Du fair und im besten Interesse Deines Kindes handelst! Sprich am besten mit deinem Anwalt oder Steuerberater, was hier möglich ist. Dies kann sich definitiv lohnen, insbesondere wenn du zu den Besserverdienern gehörst…
Seite aktualisiert am 18. Mai 2024