Besonders in Ballungsräumen sind die Mieten zuletzt rasant gestiegen. Das Finden einer ausreichend großen und einigermaßen bezahlbaren Wohnung in familienfreundlicher Wohnumgebung erfordert deshalb häufig Ausdauer und Kreativität. Überlegen Sie sich, wie viel Sie für das Wohnen (inklusive Nebenkosten) ausgeben können, wie groß die Wohnung sein sollte und welche Prioritäten (Lage, Nähe zu Schule/ Kindertagesstätte/ nahen Verwandten, Mietpreis, Ausstattung der Wohnung) ihre Wohnungssuche bestimmen. Unter Umständen werden Sie Ihre Prioritäten im Laufe der Wohnungssuche anpassen müssen. Tipp: Hier warten tausende alleinerziehende Singles, Sie kennenzulernen…
Informieren Sie sich über das örtliche Mietpreisniveau (z. B. Mietspiegel) und die gängigen Preise bei Neuvermietungen, um überteuerte Angebote zu entlarven. Interessieren Sie sich für eine Wohnung, erkundigen Sie sich am besten frühzeitig nach versteckten Kosten, wie z. B. Staffelmieten, die im jährlichen Rhythmus aufs Steigen programmiert sind. Wohnungsangebote finden Sie in der Regel in lokalen Tageszeitungen, auf Wohnungs- und Anzeigenportalen im Internet und an schwarzen Brettern.
Sie können auch selbst Inserate aufgeben (z. T. kostenlos möglich in speziellen Anzeigenblättern) oder Zettel an schwarzen Brettern aufhängen. Oft lohnt es sich, selbst aktiv zu werden. Rufen Sie Wohnungsbaugesellschaften an und informieren Sie sich über laufende Wohnprojekte und frei werdende Wohnungen. Insbesondere bei kommunalen Wohnungsunternehmen oder Wohnungsbaugenossenschaften können Sie mit etwas Glück oder einer längeren Wartezeit noch vergleichsweise preisgünstigen Wohnraum finden. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf die Zuweisung einer Sozialwohnung. Dazu können Sie sich an das örtliche Wohnungsamt wenden. Dieses informiert und überprüft, ob ein Anspruch besteht.
Das Wohnungsamt oder Ihre Gemeinde stellt Ihnen dann einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS) aus, der zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt. Dafür ist es wichtig, dass Sie die besondere Dringlichkeit Ihrer Wohnungssuche herauszustellen, da die Vergabe meist nach Dringlichkeitsstufen vorgenommen wird. Werdende Mütter und Alleinerziehende werden bevorzugt. Lassen Sie sich durch Aussagen der Sachbearbeiter/innen, keine Aussicht auf Erfolg zu haben, nicht von der Antragstellung abschrecken. Auch wenn Sie in einer zu kleinen Wohnung (für zwei Personen eine 1 Zimmer-Wohnung oder für drei Personen eine 2-Zimmer-Wohnung) leben, können Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen.
Wohnberechtigungsscheine werden grundsätzlich nur für die/den Wohnungssuchende/n und ihre/seine Familienangehörigen ausgestellt. Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht und lebt das Kind abwechselnd und regelmäßig bei beiden Elternteilen, so ist es Haushaltsmitglied beider Elternteile. Achtung: Bei der Vermittlung einer Sozialwohnung über das kommunale Wohnungsamt haben Sie in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl des Stadtteils oder der Wohngegend, auch wenn Sie berufliche oder familiäre Gründe (z. B. Kindertagesstätte) anführen.
Wohngemeinschaften haben den Vorteil, dass die Kosten geteilt werden können und Sie sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung und im Alltag unterstützen können. Bei den VAMV-Orts- und Landesverbänden kann man Ihnen eventuell andere Alleinerziehende vermitteln, die Mitbewohner/innen suchen. Wichtig ist, dass alle Mitglieder der künftigen Wohngemeinschaft vorher Details des Zusammenwohnens besprechen (Erwartungen, Tagesablauf, Einstellung zu Erziehung und Leben mit Kind, gegenseitige Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Einkauf). Die Wohnung muss außerdem groß genug sein und sollte jedem Haushaltsmitglied ein eigenes Zimmer bieten.
Für Studierende bieten viele Universitäten Familienwohnungen über ihre Zimmervermittlungen an. Für unverheiratete werdende Mütter gibt es auch spezielle Wohnheime. Unterhalten werden diese Mutter-Kind-Heime von den Gemeinden, den beiden großen kirchlichen Organisationen (Caritas und Diakonie) und den freien Trägern (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt). Die Vermittlung und alle finanziellen Fragen laufen über das Gesundheitsamt und das Jugendamt bzw. die Mütterberatungsstellen. Auch von den VAMV Landesverbänden können Sie Anschriften solcher MutterKind-Heime erhalten. Die Heime sind sehr unterschiedlich. Wenn Sie sich dafür interessieren, sollten Sie auf jeden Fall genaue Informationen über das jeweilige Heim einholen und es sich ansehen. Mutter-Kind-Heime sind allerdings immer nur eine vorübergehende Lösung.
Umzüge sind teuer, oftmals benötigt man neue Möbel und anderen Hausrat. Falls Sie Leistungen vom Arbeitsamt, Jobcenter oder Sozialamt erhalten, können Sie hier eine Beihilfe zu Ihren Umzugskosten und einmalige Sonderleistungen zur Einrichtung Ihrer Wohnung bzw. für den nötigen Hausrat beantragen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde vorab immer genau, unter welchen Vorausetzungen und in welchem Umfang Sie Anspruch auf solche Leistungen haben. Gebrauchte und renovierte Möbel finden Sie neben Anzeigenportalen im Internet auch beim Sozialen Möbeldienst, der von vielen Gemeinden unterhalten wird oder bei den sozialen Diensten der Wohlfahrtsverbände (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie).
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Quelle: Eigene Recherche, BMFSFJ