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Testament – das müssen Alleinerziehende bei der Erstellung wissenTestament – das müssen Alleinerziehende bei der Erstellung wissen

  • Mit einem Testament hast du als alleinerziehender Elternteil die Möglichkeit, den Verbleib deines Erbes zu regeln.
  • In deinem Testament kannst du als alleinerziehende Person unter anderem das Sorgerecht für deine minderjährigen Kinder regeln.
  • Entscheidest du dich, dein Testament selbst zu verfassen, solltest du den gesamten Text eigenhändig schreiben.
  • Du hast die Möglichkeit, deine letztwillige Verfügung in deinen persönlichen Unterlagen, beim Notar oder beim Amtsgericht aufzubewahren.
  • Auf jeden Fall gilt: Du solltest auf jeden Fall ein Testament erstellen, wenn du dein Erbe nicht in unbekannte Hände geben möchtest!

Warum ist die Erstellung eines Testaments sinnvoll?

Existiert weder ein Testament noch ein Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge, die in den §§ 1924–1936 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Das heißt, das Gesetz bestimmt, wer Erbe wird. Möchtest du jedoch selbst bestimmen, wer Erbe nach deinem Tod wird, solltest du ein Testament verfassen. Nur mittels eines Testaments kannst du sichergehen, dass der Nachlass gemäß deinen  persönlichen Wünschen geregelt wird. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …

Was kannst du als Alleinerziehender in deinem Testament regeln?

Grundsätzlich erben aufgrund der gesetzlichen Erbfolge die nächsten Verwandten der alleinerziehenden unverheirateten Person deren gesamtes Vermögen. Die Errichtung eines Testaments als Alleinerziehender macht insbesondere dann Sinn, wenn du mehr als ein Kind hast und dein Vermögen nicht zu gleichen Teilen an deinen Nachwuchs vererben möchtest. Wichtig zu wissen:

Hast du noch minderjährige Kinder und für diese das alleinige Sorgerecht? Dann besteht für dich die Möglichkeit, mittels eines Testaments das Sorgerecht für deinen Nachwuchs nach deinem Ableben zu regeln. Solltest du auf diese Regelung verzichten, kann es passieren, dass das zuständige Familiengericht nach deinem Tod einen geeigneten Vormund bestimmt.

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht kannst du des Weiteren als Alleinerziehender mit einer letztwilligen Verfügung dafür sorgen, dass der gemeinsam sorgeberechtigte Elternteil von der  sogenannten Vermögenssorge – die Sorge um das Kind selbst sowie um dessen Vermögen – für den Nachwuchs ausgeschlossen wird, soweit sich diese auf das von dir an das Kind vererbte Vermögen bezieht. Anderenfalls kann es passieren, dass der überlebende Elternteil auf das Vermögen des verstorbenen Elternteils zugreift.

Wichtig: Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Wenn es um das Verfassen deines Testaments geht, solltest du einige Punkte beachten. Beachte diese Punkte und Vorschriften auf jeden Fall, sonst kann es sein, dass dein Testament evtl. ungültig ist, was du ja unbedingt vermeiden möchtest und solltest!

Damit dein Testament wirksam ist, musst du es eigenhändig verfassen. Außerdem ist es empfehlenswert, wenn du dein Testament mit der Überschrift „Mein letzter Wille“ versiehst. Es  muss eindeutig zu erkennen sein, dass es bei dem Text um ein Testament geht.

Des Weiteren ist es wichtig, dass deine letztwillige Verfügung deine Unterschrift sowie Datum und Ort enthält. Unterschreibe dein Testament stets mit deinem Vor- und Nachnamen. ​

Das Testament ist unwirksam, wenn du es mit deinem Computer geschrieben hast. Erstellst du es dennoch mit dem PC, kann es durch die Beurkundung eines Notars wirksam gemacht werden.

Wo kannst du dein Testament aufbewahren?

Hast du das Testament verfasst, solltest du es am richtigen Ort hinterlegen, damit es auch im Ernstfall gefunden wird. Du kannst deine letztwillige Verfügung entweder zu Hause bei deinen  privaten Unterlagen, beim zuständigen Amtsgericht oder bei einem Notar hinterlegen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dass das Testament nach deinem Tod gefunden wird, ist es empfehlenswert, es amtlich verwahren zu lassen. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …