Kind adoptieren
Ein Kind adoptieren: Tipps, rechtliches und Hinweise. Für Kinder, die – aus den verschiedensten Gründen – nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Adoption ein Leben mit Hoffnung und Glück in einer neuen Familie. Umgekehrt stellt die Adoption auch für Kinderlose und Singles eine Möglichkeit dar, eine eigene Familie zu gründen und dadurch einem Kind ein Leben in einer glücklichen Familie zu ermöglichen. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …
Kind adoptieren: Fragen für Elternteile
- Unter welchen Bestimmungen kann ein Kind adoptiert werden?
- Welche Rechte und Pflichten verbinden sich für die Eltern mit einer Adoption?
- Wie unterscheidet sich eine Adoption von einer Pflege?
- Welche Hilfen (finanziell und gesellschaftlich) können in Anspruch genommen werden?
Die Adoptions-Vermittlungsstellen haben den gesetzlichen und fachlichen Auftrag, für jedes zur Adoption vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Der zentrale Gesichtspunkt einer jeden Adoption ist natürlich das Wohl des Kindes. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Wege, wie eine Adoption durchgeführt werden kann.
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Arten von Adoption eines Kindes
Die Adoption nach deutschem Recht ist grundsätzlich eine Inkognito-Adoption. Dabei erfahren die leiblichen Eltern nicht, in welche Familie das Kind kommt. Bei der halboffenen Adoption können die Adoptiveltern die leiblichen Eltern bei einer Begegnung kennen lernen. Diese Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt. Bei der offenen Adoption besteht zu den leiblichen Eltern ein unmittelbarer Kontakt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit für Alleinerziehende, das Stiefkind zu adoptieren. Auf Deutschlands großem Portal für Alleinerziehende, wir-sind-alleinerziehend.de, gibt es einen riesigen Wissens-Bereich mit zahlreichen weiteren Informationen.
Definition Kind-Adoption und Adoptivkind
Der Begriff leitet sich vom lateinischen „adoptio“ ab und bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Die biologische Abstammung bleibt dabei unberücksichtigt. Sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen können – selbstverständlich auch von Alleinerziehenden – adoptiert werden. Nicht leiblich verwandte Kinder nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall.
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