Generalvollmacht erstellen: Tipps und Tricks für Alleinerziehende Eltern

Generalvollmacht – was müssen alleinerziehende Elternteile wissen?Generalvollmacht: Tipps und Tricks für Alleinerziehende

  • Mit einer Generalvollmacht ermächtigst du eine oder mehrere Personen, dich in allen rechtlich zulässigen Angelegenheiten zu vertreten.
  • Wird durch eine Notsituation wie einen Unfall deine Geschäftsfähigkeit plötzlich beeinträchtigt oder ganz ausgeschaltet, wird dir vom Gericht ein Betreuer zugeteilt, wenn du zuvor keine Generalvollmacht aufgesetzt hast.
  • Das Erstellen einer Generalvollmacht ist nicht verpflichtend, gerade aber für alleinerziehende Eltern sinnvoll.

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Wissen: Was ist eine Generalvollmacht?

Mit einer Generalvollmacht kannst du eine oder mehrere Personen ermächtigen, dich in allen denkbaren Angelegenheiten wirksam zu vertreten. Sie ist daher innerhalb der verschiedenen Arten  von Vollmachten die mit dem größtmöglichen Handlungsrahmen. Ihre rechtliche Grundlage ist in den §§ 164 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden.

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Im privaten Bereich wird das Inkrafttreten dieser Vollmacht sinnvollerweise fast immer an einen bestimmten Anlass gebunden, d. h., an Notsituationen wie Unfälle oder Krankheiten, die die eigene  Geschäftsfähigkeit plötzlich beeinträchtigen oder vollständig ausschalten. Hat man in solchen Fällen nicht mittels einer Generalvollmacht vorgesorgt, bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Betreuer zugeteilt.

Die Generalvollmacht gilt für so gut wie alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen, sofern du keine Einschränkungen triffst. Dein Vertreter darf für dich also nicht nur Dokumente aufsetzen,  sondern auch Erbschaften annehmen und ausschlagen oder in Stellvertretung für dich Prozesse führen.

Auch bezogen auf Bankgeschäfte gilt die Generalvollmacht allumfassend: Normalerweise erstreckt sie sich auf alle Konten. Der Generalbevollmächtigte darf in deinem Namen nicht nur Konten eröffnen oder löschen, sondern auch Kredite aufnehmen.

In einer Generalvollmacht vereinen sich verschiedene Verfügungen. Du kannst also, statt einzeln eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu erteilen, eine Generalvollmacht aufsetzen. Diese sollte dennoch sehr detailliert und präzise alle Bedingungen formulieren.

Ob du eine Generalvollmacht erstellen möchtest oder nicht, bleibt dir überlassen. Gerade aber, wenn du ein alleinerziehender Elternteil bist, ist dies sinnvoll. Bei der Erstellung deiner Vollmacht musst du volljährig und geschäftsfähig sein. Du kannst deine Generalvollmacht auch als transmortale Vollmacht erteilen, d. h., sie gilt über den Tod hinaus.

Was muss deine Generalvollmacht beinhalten?

Folgende Angaben gehören in deine Generalvollmacht:

  • dein Name, Geburtsdatum, deine Anschrift und Personalausweisnummer
  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und Personalausweisnummer deines Bevollmächtigten
  • Inhalt und Umfang der Vollmacht
  • deine Unterschrift mit Ort und Datum; ggf. Beglaubigung durch einen Notar

Grundsätzlich unterliegt die Vollmacht gesetzlich keiner bestimmten Form. Das heißt, du kannst sie auch mündlich erteilen. Gerade Behörden und Banken verlangen allerdings eine Beglaubigung. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Generalvollmacht zwar formlos ist, es aus Beweiszwecken aber für Privatpersonen unbedingt notwendig ist, sie schriftlich festzuhalten.​

Welche Grenzen gelten bei der Generalvollmacht?

Bitte beachte: Auch die Generalvollmacht stößt an ihre Grenzen:

  • bei höchstpersönlichen Dingen wie dem Wahlrecht, der Eheschließung oder der Errichtung eines Testaments
  • bei akuter Lebensgefahr oder wenn die ausdrückliche Zustimmung zu medizinischen Eingriffen benötigt wird
  • bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. der Unterbringung in einem Pflegeheim)
  • bei Behandlungseinschränkungen und ausdrücklicher Ablehnung von Behandlungsmethoden

Wem solltest du eine Generalvollmacht einräumen?

Mit einer Generalvollmacht geht ein hohes Missbrauchsrisiko einher – du solltest sie also nur erteilen, wenn dein Bevollmächtigter kompetent ist und du ihm uneingeschränkt vertrauen kannst.

Gerade für alleinerziehende Eltern ist es empfehlenswert, die Generalvollmacht neutralen und vertrauenswürdigen Personen einzuräumen, die nicht unbedingt aus dem persönlichen Umfeld  stammen – dein(e) Kind(er), Geschwister, Eltern oder sonstige enge Verwandte und Bekannte sind also eher tabu.

Ist eine Generalvollmacht ohne Notar möglich?

Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder Notar bei der Erstellung deiner Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Auch wenn die Generalvollmacht gesetzlich keiner bestimmten Form unterliegt, bedürfen einige Rechtsgeschäfte einer Beglaubigung der Vollmacht. Darunter fallen u. a. Eintragungen ins Grundbuch. Hier muss die Generalvollmacht in schriftlicher Form vorliegen.

Grundsätzlich ist eine Beglaubigung der Vollmacht nicht erforderlich. Da durch eine notarielle Beurkundung aber sowohl die Echtheit des Dokuments als auch die Geschäftsfähigkeit des  Vollmachtgebers bestätigt werden, ist dieser Weg der sicherste, auch wenn keine allgemeine Pflicht zur Beurkundung gilt. Beachte: Während die Erstellung einer Generalvollmacht kostenlos ist, gilt dies nicht für die notarielle Beurkundung. Für Letztere richten sich die Kosten nach deinem Vermögen.

Kann eine Generalvollmacht widerrufen werden?

Eine Generalvollmacht kann jederzeit sowohl mündlich als auch schriftlich widerrufen werden. Wegen der besseren Beweismöglichkeit ist der Widerruf in schriftlicher Form zu empfehlen.

Voraussetzung ist, dass du als Vollmachtgeber beim Widerruf noch voll geschäftsfähig bist. Wurde deine Generalvollmacht von einem Notar beurkundet, musst du diesen über den Widerruf  informieren, damit er dem Originaldokument eine entsprechende Anmerkung hinzufügen kann.

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Passend zum Thema findest du auch folgendes: Vorsorgevollmacht – was müssen alleinerziehende Eltern wissen?