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Mit einer Generalvollmacht kannst du eine oder mehrere Personen ermächtigen, dich in allen denkbaren Angelegenheiten wirksam zu vertreten. Sie ist daher innerhalb der verschiedenen Arten von Vollmachten die mit dem größtmöglichen Handlungsrahmen. Ihre rechtliche Grundlage ist in den §§ 164 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden.
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Im privaten Bereich wird das Inkrafttreten dieser Vollmacht sinnvollerweise fast immer an einen bestimmten Anlass gebunden, d. h., an Notsituationen wie Unfälle oder Krankheiten, die die eigene Geschäftsfähigkeit plötzlich beeinträchtigen oder vollständig ausschalten. Hat man in solchen Fällen nicht mittels einer Generalvollmacht vorgesorgt, bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Betreuer zugeteilt.
Die Generalvollmacht gilt für so gut wie alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen, sofern du keine Einschränkungen triffst. Dein Vertreter darf für dich also nicht nur Dokumente aufsetzen, sondern auch Erbschaften annehmen und ausschlagen oder in Stellvertretung für dich Prozesse führen.
Auch bezogen auf Bankgeschäfte gilt die Generalvollmacht allumfassend: Normalerweise erstreckt sie sich auf alle Konten. Der Generalbevollmächtigte darf in deinem Namen nicht nur Konten eröffnen oder löschen, sondern auch Kredite aufnehmen.
In einer Generalvollmacht vereinen sich verschiedene Verfügungen. Du kannst also, statt einzeln eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu erteilen, eine Generalvollmacht aufsetzen. Diese sollte dennoch sehr detailliert und präzise alle Bedingungen formulieren.
Ob du eine Generalvollmacht erstellen möchtest oder nicht, bleibt dir überlassen. Gerade aber, wenn du ein alleinerziehender Elternteil bist, ist dies sinnvoll. Bei der Erstellung deiner Vollmacht musst du volljährig und geschäftsfähig sein. Du kannst deine Generalvollmacht auch als transmortale Vollmacht erteilen, d. h., sie gilt über den Tod hinaus.
Folgende Angaben gehören in deine Generalvollmacht:
Grundsätzlich unterliegt die Vollmacht gesetzlich keiner bestimmten Form. Das heißt, du kannst sie auch mündlich erteilen. Gerade Behörden und Banken verlangen allerdings eine Beglaubigung. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Generalvollmacht zwar formlos ist, es aus Beweiszwecken aber für Privatpersonen unbedingt notwendig ist, sie schriftlich festzuhalten.
Bitte beachte: Auch die Generalvollmacht stößt an ihre Grenzen:
Mit einer Generalvollmacht geht ein hohes Missbrauchsrisiko einher – du solltest sie also nur erteilen, wenn dein Bevollmächtigter kompetent ist und du ihm uneingeschränkt vertrauen kannst.
Gerade für alleinerziehende Eltern ist es empfehlenswert, die Generalvollmacht neutralen und vertrauenswürdigen Personen einzuräumen, die nicht unbedingt aus dem persönlichen Umfeld stammen – dein(e) Kind(er), Geschwister, Eltern oder sonstige enge Verwandte und Bekannte sind also eher tabu.
Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder Notar bei der Erstellung deiner Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Auch wenn die Generalvollmacht gesetzlich keiner bestimmten Form unterliegt, bedürfen einige Rechtsgeschäfte einer Beglaubigung der Vollmacht. Darunter fallen u. a. Eintragungen ins Grundbuch. Hier muss die Generalvollmacht in schriftlicher Form vorliegen.
Grundsätzlich ist eine Beglaubigung der Vollmacht nicht erforderlich. Da durch eine notarielle Beurkundung aber sowohl die Echtheit des Dokuments als auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigt werden, ist dieser Weg der sicherste, auch wenn keine allgemeine Pflicht zur Beurkundung gilt. Beachte: Während die Erstellung einer Generalvollmacht kostenlos ist, gilt dies nicht für die notarielle Beurkundung. Für Letztere richten sich die Kosten nach deinem Vermögen.
Eine Generalvollmacht kann jederzeit sowohl mündlich als auch schriftlich widerrufen werden. Wegen der besseren Beweismöglichkeit ist der Widerruf in schriftlicher Form zu empfehlen.
Voraussetzung ist, dass du als Vollmachtgeber beim Widerruf noch voll geschäftsfähig bist. Wurde deine Generalvollmacht von einem Notar beurkundet, musst du diesen über den Widerruf informieren, damit er dem Originaldokument eine entsprechende Anmerkung hinzufügen kann.
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