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Geburt und Geburtsurkunde

Geburt und Geburtsurkunde

Was ist zu tun, wenn ein Kind geboren wird, welche Verpflichtungen habe ich und was für Unterlagen werden benötigt? Grundsätzlich gilt: Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Du bist noch auf der Suche nach einem Partner? Super, dann haben wir hier genau das Richtige für dich:

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Geburtsvorbereitung

Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse und Informationsangebote für Paare und werdende Alleinerziehende unterstützt.

Vorbereitungskurse für Schwangere

Für werdende Mütter und Väter gibt es viele Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt. Diese werden unter anderem von Hebammen in freier Praxis, in Geburtshäusern oder in Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe angeboten. Ebenso finden Schwangere in Frauenkliniken, in Verbänden der Familienarbeit oder Gesundheitszentren Unterstützung. Auch interessant: Das erste Mal Sex nach der Geburt – was musst du beachten?

Die Kosten für die Kurse werden im Rahmen der Hebammenhilfe grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Der Partner muss allerdings, wenn er an dem Kurs ebenfalls teilnimmt, für die Kosten selbst aufkommen.

Informationen und Beratung

Ein Kind zu erwarten, heißt immer auch, sich auf große Veränderungen in Leben einzustellen. Das bedeutet Vorfreude und Glück, kann aber auch mit Ängsten und Not verbunden sein: für die schwangere Frau wie für den werdenden Vater. Frauen und Männer haben oft ganz unterschiedliche Fragen zu dem neuen Lebensabschnitt und der Schwangerschaft. Mit all diesen Fragen können sich Frauen und Männer, gemeinsam als Paar oder einzeln, an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Jede Frau und jeder Mann, die zu Schwangerschaft und Geburt Rat suchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende und auf Wunsch auch anonyme Beratung.

Geburt und Geburtsurkunde für Eltern

Zur Anzeige der Geburt ist jeder Elternteil des Kindes verpflichtet, wenn er sorgeberechtigt ist. Wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wie zum Beispiel Hebammen, Entbindungspflegerinnen, Entbindungspfleger oder Ärztinnen und Ärzte, oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, zur Anzeige der Geburt verpflichtet.

Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Das Gleiche gilt für Geburten in Einrichtungen, die der Unterbringung psychisch Kranker dienen, in Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe sowie in Anstalten, in denen eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.

Wichtige Unterlagen zur Beurkundung der Geburt

Bei der Anzeige der Geburt sollen beim Standesamt folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,
  • ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
  • bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren

Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Geburts-Beurkundung vom Standesamt

Das Standesamt stellt Geburtsbescheinigungen aus, die für den Antrag auf Kindergeld und Elterngeld sowie zur Meldung bei der Krankenkasse oder für religiöse Zwecke (zum Beispiel zur Taufe) benötigt werden.

Zudem teilt das Standesamt die Beurkundung der Geburt der Meldebehörde mit. Dies erleichtert die Ausstellung eines Kinderausweises durch die Pass- und Ausweisbehörde, die hierzu auf die Daten der Meldebehörde zurückgreift. Über die Meldebehörde erhält auch das Bundeszentralamt für Steuern Kenntnis von der Geburt und berücksichtigt dies bei der Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Geburt eines ausländischen Kindes in Deutschland

Besitzt die Mutter zur Zeit der Geburt eines Kindes eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis, wird dem Kind ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums oder darf sich visumfrei im Bundesgebiet bewegen, gilt dies entsprechend auch für das Kind.

Nach der Geburt

Auch für die Zeit nach der Geburt gibt es verschiedene Kursangebote, wie zum Beispiel:

  • die Rückbildungsgymnastik oder Beckenbodentraining,
  • Stilltreffs beziehungsweise Stillgruppen,
  • Babymassage, Babyschwimmen und Babygymnastik sowie
  • Spielen und Bewegung mit Babys (PEKiP)

Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur die Kosten der Hebamme über die Hebammenhilfe übernommen. Die Hebammenhilfe umfasst in dieser Hinsicht die Anleitung zur Rückbildungsgymnastik und Säuglingspflege sowie die Stillberatung.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen