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Elterngeld für Alleinerziehende

Elterngeld für AlleinerziehendeElterngeld für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende haben selbstverständlich Anspruch auf Elterngeld. Wenn das Einkommen nach der Geburt wegfällt oder sinkt, ersetzt das Elterngeld einen Teil davon. Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater kannst du – je nach Gestaltung – bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und bei Erfüllen der Voraussetzungen auch den Partnerschaftsbonus allein nutzen.

Stand: 23.11.2025. Maßgeblich sind immer das Geburtsdatum des Kindes und die Angaben deiner Elterngeldstelle.

Wann gilt man beim Elterngeld als „alleinerziehend“?

Als alleinerziehend gilt in der Regel, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt, überwiegend allein betreut und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person führt. Der andere Elternteil lebt nicht mit im Haushalt. Diese Abgrenzung orientiert sich auch an den Voraussetzungen des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG).

Wichtige Änderungen seit 2024/2025

  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab 01.04.2024 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 200.000 Euro lag. Für Geburten ab 01.04.2025 gilt eine Grenze von 175.000 Euro. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende.
  • Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld: Bei Geburten ab 01.04.2024 können beide Elternteile Basiselterngeld grundsätzlich nur noch einen Monat gleichzeitig innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Ausnahmen gelten z.B. bei Mehrlingen, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Elterngeld gibt es in drei Varianten, die du auch kombinieren kannst: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Alleinerziehende können diese 14 Monate komplett allein nutzen, wenn in mindestens zwei Monaten nach der Geburt weniger Einkommen als vorher vorhanden ist (z.B. weil du in Elternzeit bist oder weniger arbeitest).

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du nach der Geburt früher wieder in Teilzeit einsteigen willst. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. So lässt sich der Bezugszeitraum strecken und besser mit Teilzeit kombinieren.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus umfasst bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Voraussetzung ist grundsätzlich eine gleichzeitige Teilzeit (24 bis 32 Stunden pro Woche). Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus allein bekommen, wenn sie diese Teilzeitvorgaben erfüllen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Bezugs. Basiselterngeld liegt in der Regel bei 65 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Bei niedrigem Einkommen steigt der Prozentsatz schrittweise an.

  • Basiselterngeld: mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus: mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro pro Monat.

Elterngeld für Geringverdiener

Wenn dein durchschnittliches Netto-Einkommen vor der Geburt unter 1.240 Euro lag, erhöht sich der Ersatzprozentsatz über 65 % hinaus. Unter 1.000 Euro steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten bis maximal 100 %.

Teilzeit und Elterngeld

Während des Elterngeldbezugs darfst du arbeiten, aber höchstens 32 Stunden pro Woche. Bei Teilzeit ist ElterngeldPlus meist die flexiblere Lösung.

Elterngeld für Adoptiveltern

Auch Adoptiveltern können Elterngeld bekommen. Der Bezugszeitraum beginnt ab dem Tag, an dem das Kind in deinen Haushalt aufgenommen wird. Nach Vollendung des achten Lebensjahres besteht kein Anspruch mehr.

Praktische Tipps für Alleinerziehende

  • Plane die Elterngeld-Monate frühzeitig. Änderungen an bereits ausgezahlten Monaten sind nur eingeschränkt möglich.
  • Wenn Unterhalt unregelmäßig kommt, prüfe parallel Unterhaltsvorschuss oder andere Hilfen, damit dein Budget planbar bleibt.
  • Nutze einen Elterngeld-Rechner, um Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Bonus sinnvoll zu kombinieren.

Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind immer die Regelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie die Auskunft deiner Elterngeldstelle.

Quellen: Familienportal des Bundes / BMFSFJ (Elterngeld – Voraussetzungen, Höhe, Varianten), Neuregelungen ab 01.04.2024 und 01.04.2025. Stand 23.11.2025.

Seite aktualisiert am 23.11.2025