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Bürgergeld beantragen Alleinerziehende - wir-sind-alleinerziehend

Ratgeber

Bürgergeld beantragen Alleinerziehende

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Wie kann ich als Alleinerziehender Bürgergeld beantragen?

Bürgergeld für Alleinerziehende: Seit 2023 können selbstverständlich auch Alleinerziehende Bürgergeld (auch: Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sozialgeld, Grundsicherung, Grundsicherungsreform) beantragen. Hier erfährst du alles, was zu zum Thema Bürgergeld für Alleinerziehende wissen musst.

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Bürgergeld für Alleinerziehende: Kriterien für die Antragsstellung

Grundsätzlich können Alleinerziehende mit aktuellem Wohnsitz in Deutschland Bürgergeld beantragen. Dies ist bei der Stadtverwaltung mit einem formlosen Brief per Einschreiben oder auch durch persönliches Vorsprechen möglich.

Ein Kriterium für die Antragsstellung ist eine vorliegende Erwerbsfähigkeit von mindestens 3 Stunden täglich. Sind im Haushalt Ehepartner, Lebenspartner oder ein Kind erwerbstätig und leistungsberechtigt, so besteht der Anspruch für nicht erwerbstätige Antragsteller dennoch. Die deutsche Rentenversicherung prüft, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt. Details zur Antragsstellung und sonstige Fragen erfährst du von deinem zuständigem Arbeitsamt, jedoch kannst du dich mit Fragen im Bezug auf Bürgergeld für Kinder von Alleinerziehenden auch an das Jugendamt in deiner Nähe wenden. Hier bekommst du selbstverständlich auch fachlich qualifizierte Auskunft.

Zehn Tipps, die Alleinerziehende beim Bürgergeld beachten müssen

  1. Informiere dich über die Voraussetzungen, die für den Bezug von Bürgergeld gelten, um sicherzustellen, dass du die Anforderungen erfüllst.
  2. Sammle alle nötigen Unterlagen, wie z.B. Nachweise über Einkommen, Kosten für Unterkunft und Heizung, Bescheinigungen über Krankenversicherung und Familienstand.
  3. Fülle den Antrag auf Bürgergeld sorgfältig aus und stelle sicher, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.
  4. Reiche den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei deinem zuständigen Jobcenter ein.
  5. Halte Kontakt mit deinem zuständigen Sachbearbeiter, falls es Rückfragen oder Unklarheiten bezüglich deines Antrags gibt.
  6. Bereite dich auf ein persönliches Gespräch vor, das von deinem Jobcenter anberaumt werden kann.
  7. Lass dir genug Zeit, um deine Unterlagen und den Antrag noch einmal durchzusehen, bevor du diese einreichst.
  8. Frage nach, ob es eine Möglichkeit der telefonischen oder online Antragstellung gibt, diese kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
  9. Frage nach, ob du Unterstützung bei der Antragstellung bekommen kannst, z.B. durch eine Beratungsstelle.
  10. Behalte die Fristen im Auge, innerhalb derer du den Antrag einreichen musst, um eine Verspätung zu vermeiden.

Bürgergeld für Alleinerziehende: Hilfsbedürftigkeit als Voraussetzung für Anspruch

Eine weitere Voraussetzung, um Bürgergeld in Anspruch zu nehmen, ist die Hilfsbedürftigkeit. Hilfsbedürftig sind Personen, sofern diese nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst von ihrem Einkommen zu bestreiten. Weiterhin gelten solche Menschen als hilfsbedürftig, die keine Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Im ersten Jahr beim Bürgergeldbezug gelten für alle Bezieher Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können. Damit kannst du als alleinerziehender mit vier Kindern ganze 100.000 Euro auf dem Konto haben und bekommst trotzdem das volle Bürgergeld!

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Bürgergeld für Alleinerziehende: Höhe

Als Alleinerziehender erhältst du 502 Euro Bürgergeld pro Monat. Das geht aus dem Beschluss der Bundesregierung vom 14.09.2022 hervor. Zusätzlich erhältst du den Betrag, der abhängig vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder ist. So viel bekommst du:

  • 318 Euro für Kinder bis zu fünf Jahren

  • 348 Euro für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren

  • 420 Euro für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren

  • 451 Euro für den Partner einer Lebensgemeinschaft

Wie kann ich als Alleinerziehender Bürgergeld erhalten, wenn ich aktuell Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehe?

Wenn du aktuell als Alleinerziehender Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialgeld beziehst, wirst du auch Bürgergeld bekommen. Wichtig: Dafür musst du keinen neuen Antrag stellen. Die Regelsätze wurden automatisch zum 01. Januar 2023 erhöht:

Regelbedarf für Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende502 Euro
Volljährige Partner451 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18  24 Jahre),

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18  24 Jahre)

402 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14  17 Jahre)420 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6  13 Jahre)348 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0  5 Jahre)318 Euro

Neue Regelsätze seit dem 01. Januar 2023 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Bürgergeld Alleinerziehende bei Erwerbstätigkeit

Auch wer erwerbstätig ist, erhält ggf. Bürgergeld. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Deren Einkommen ist im Bedarfsfall dann derart gering, dass die Lebensunterhaltungskosten einzig mit der Unterstützung durch das Bürgergeld zu decken sind. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I in sehr geringem Umfang haben Alleinerziehende ebenfalls Anspruch auf das Bürgergeld.

Zuschlag zum Regelbetrag für Alleinerziehende

Betreut ein Elternteil das Kind allein, so entstehen höhere Kosten als das Bürgergeld für beide Familienmitglieder. Zum Regelbetrag kommt daher in einem solchen Falle ein entsprechender Zuschlag hinzu. Ausnahmsweise sind auch Einmalleistungen für besondere Fälle denkbar, etwa bei einer Erstausstattung für Neugeborene oder bei einer mehrtägigen Klassenfahrt.

Sonderfälle beim Bürgergeld für Alleinerziehende Mütter

Schwangere Frauen erhalten ab dem dritten Monat bis zur Geburt Mehrbedarf, der 17 Prozent des Regelsatzes entspricht. Betreuen Alleinerziehende ein Kind unter sieben oder zwei Kinder unter 16 Jahren, ist der Mehrbedarf mit 36 Prozent zu veranschlagen. Sind in der Familie mehrere Kinder jünger als 18 Jahre, so beträgt die Erhöhung je Kind 12 Prozent. Zu beachten dabei ist, dass die Erhöhung maximal 60 Prozent beträgt.

Ist eine alleinerziehende Mutter behindert, so ist ihr Regelsatz 35 Prozent höher. Aufgrund der Behinderung erhalten diese Personen 120,75 Euro zusätzlich gemäß § 21 Abs. 4 SGB II. Eine spezielle Form der Ernährung ist ebenfalls zuschussfähig, wenn die betroffene Person ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt. Du bist unterhaltspflichtig und möchtest wissen, wie du den Kindesunterhalt kürzen kannst?

Bürgergeld für Alleinerziehende: Kann-Leistungen

Es passiert rasch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von besonderen Umständen nicht ausreichen. Dann ist ein Gespräch mit der über Leistungen entscheidenden Person dringend zu empfehlen.

Der Sachbearbeiter der zuständigen Behörde hat grundsätzlich die Entscheidungsbefugnis darüber, ob zusätzliches Geld zu bewilligen ist oder nicht. Erachtet er die Ausgabe als gerechtfertigt, so genehmigt er den Antrag. Zu den Kann-Leistungen zählen Kosten für die Betreuung von Kindern, Suchtberatung, Erstausstattung bei Umzug, Klassenfahrten und psychologische Beratungsangebote. Im Detail zählen zu den Kann-Leistungen zum Beispiel:

  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Suchtberatung
  • Erstausstattung einer neuen Wohnung
  • Psychologische Betreuung
  • Klassenfahrten über mehrere Tage

Welche Vorteile bietet das Bürgergeld für Alleinerziehende?

Das Bürgergeld, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehenden sowie Personen mit geringem Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht. Es dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern und soll dazu beitragen, Armut zu vermeiden oder zu überwinden. Einige Vorteile des Bürgergelds für Alleinerziehende sind:

  • Finanzielle Unterstützung: Das Bürgergeld kann dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu sichern.
  • Anspruch auf Wohngeld: Alleinerziehende haben Anspruch auf Wohngeld, wenn sie Bürgergeld beziehen und ihre Wohnkosten nicht decken können.
  • Kinderzuschlag: Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf Kinderzuschlag, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.
  • Hilfe bei der Jobsuche: Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf Unterstützung bei der Jobsuche und beruflichen Weiterbildung.
  • Zuschüsse für Bildung und Betreuung: Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder.

Was ist das Bürgergeld für Alleinerziehende eigentlich genau?

Bürgergeld für Alleinerziehende, auch „Alleinerziehenden-Bürgergeld“ genannt, ist eine spezielle Form des Bürgergelds, die speziell für Alleinerziehende gedacht ist. Es ist eine Art Grundsicherung, die Alleinerziehenden helfen soll, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder zu bestreiten.

Es wurde eingeführt, um die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden zu reduzieren und ihnen eine bessere soziale Absicherung zu bieten. Diese Leistung kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die arbeitslos sind, geringfügig beschäftigt sind, in Ausbildung sind oder deren Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert liegt.

Wie kann Bürgergeld alleinerziehenden Eltern konkret helfen?

Ein Bürgergeld bietet finanzielle Sicherheit und kann Alleinerziehenden dabei helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Hier sind einige konkrete Vorteile:

  • Es ermöglicht Alleinerziehenden, Teilzeit zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
  • Es ermöglicht den Zugang zu besserer Kinderbetreuung, indem zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
  • Es verringert den Druck, mehrere Jobs annehmen zu müssen, und gibt Alleinerziehenden mehr Zeit für ihre Familie und sich selbst.
  • Es kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch Bildungsausgaben zu verringern, indem es den Zugang zu höherer Bildung und Weiterbildung erleichtert.

Bürgergeld für Alleinerziehende: Fazit

Den Antrag auf Bürgergeld zu stellen, ist keine Schande. Alleinerziehenden steht diese Hilfe zu. Schließlich leiden diese in besonderem Maße unter psychischen und finanziellen Belastungen. Was letztere betrifft, so federt das Bürgergeld sie in Teilen ab. Wer also erwerbsfähig ist, jedoch mit einem Teilzeitjob nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt verdient, beantragt am besten das ihm zustehende Bürgergeld.

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Bürgergeld für Alleinerziehende: Die wichtigsten Fragen und Antworten

[sc_fs_multi_faq headline-0=“h3″ question-0=“Bekommt jeder Bürgergeld?“ answer-0=“Nein, nicht jeder erhält Bürgergeld. Nur nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreitet, bekommt Bürgergeld. Außerdem erhält man Bürgergeld, wenn andere soziale Leistungen (wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind.“ image-0=““ headline-1=“h3″ question-1=“Muss ich einen Bürgergeld-Antrag stellen, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter erhalte?“ answer-1=“Nein, wenn du bereits Geld vom Jobcenter erhältst, musst du keinen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. “ image-1=““ headline-2=“h3″ question-2=“Lohnt sich Arbeiten mit dem Bürgergeld überhaupt noch?“ answer-2=“Ob sich Arbeiten mit dem Bürgergeld noch lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Das Bürgergeld bietet eine komfortable Unterstützung vom Staat mit sehr eingeschränkten Sanktionen und hohen Freibeträgen. Wenn man es geschickt anstellt, kann man mehrere tausend Euro pro Monat vom Staat erhalten. Deshalb werden wahrscheinlich viele das Bürgergeld als bequeme Alternative zu einem Arbeitsverhältnis sehen.“ image-2=““ headline-3=“h3″ question-3=“Kann ich das Bürgergeld als Alleinerziehender auch online beantragen?“ answer-3=“Ja, du kannst als Alleinerziehender das Bürgergeld auch gleich online beantragen. Google am besten nach dem Suchbegriff Bürgergeld online beantragen, dann kannst du den Bürgergeld-Antrag gleich online stellen.“ image-3=““ headline-4=“h3″ question-4=“Wieviel Bürgergeld erhalte ich für Kinder?“ answer-4=“Durch das Bürgergeld haben sich auch die Regelbedarfe für Kinder erhöht. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren bekommst du 318 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 13 Jahren sind es 348 Euro im Monat und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen 420 Euro im Monat. “ image-4=““ count=“5″ html=“true“ css_class=““]