Bürgergeld beantragen Alleinerziehende

Wie kann ich als Alleinerziehender Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld für Alleinerziehende
Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Auch Alleinerziehende können Bürgergeld beantragen, wenn das eigene Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt für sich und die Kinder zu sichern. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer Anspruch hat, wie die Beantragung funktioniert, wie hoch das Bürgergeld ist und welche zusätzlichen Zuschläge für Alleinerziehende wichtig sind.
Wir zeigen dir, wo du als Single-Mutter oder Single-Papa Bürgergeld beantragen kannst, was du dabei beachten musst und welche Leistungen für dich und deine Kinder vorgesehen sind.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Kriterien für die Antragstellung
Grundsätzlich können Alleinerziehende Bürgergeld beantragen, wenn sie in Deutschland leben, mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Eine zentrale Voraussetzung ist außerdem, dass du grundsätzlich erwerbsfähig bist. Das bedeutet: Du könntest unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten. Wer dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, fällt in der Regel in die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII.
Wichtig: Bürgergeld wird nicht nur an Arbeitslose gezahlt. Auch wer arbeitet, kann Anspruch haben, wenn das Einkommen zu niedrig ist, um den Bedarf für sich und die Kinder zu decken.
Wo und wie kann ich Bürgergeld beantragen?
Zuständig ist immer das Jobcenter an deinem Wohnort. Den Antrag kannst du auf mehreren Wegen stellen:
- online über die Portale vieler Jobcenter (z.B. Jobcenter.digital),
- schriftlich per Post,
- oder persönlich vor Ort im Jobcenter.
Ein Antrag zählt ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb ist es sinnvoll, nicht zu lange zu warten, wenn du Unterstützung brauchst. Falls Unterlagen fehlen, kannst du den Antrag trotzdem schon stellen und Unterlagen nachreichen.
Zehn Tipps, die Alleinerziehende beim Bürgergeld beachten sollten
- Prüfe zuerst andere Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss. Bürgergeld ist nachrangig.
- Sammle alle Unterlagen (Einkommen, Miete, Heizkosten, Kontoauszüge, Kindergeld, Unterhalt, Versicherungen).
- Fülle den Antrag sorgfältig aus und achte auf vollständige Angaben zu Haushalt und Einkommen.
- Reiche den Antrag früh ein; fehlende Belege kannst du nachreichen.
- Hebe Kopien auf und notiere dir wichtige Daten (Abgabetag, Ansprechpartner, Fristen).
- Kläre Betreuung und Termine rechtzeitig, damit du Einladungen des Jobcenters wahrnehmen kannst.
- Gib Veränderungen sofort an (neuer Job, Umzug, Unterhalt, neue Haushaltssituation).
- Frage nach Mehrbedarfen, besonders als Alleinerziehende oder in der Schwangerschaft.
- Nutze Beratung (Caritas, Diakonie, Sozialverbände), wenn du unsicher bist.
- Prüfe Bescheide genau. Bei Fehlern kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung
Eine weitere Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig bist du, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kannst. Auch Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zählen zum Einkommen und werden bei der Berechnung berücksichtigt. Bürgergeld hilft also dann, wenn trotz allem Geld am Monatsende nicht reicht.
Karenzzeit bei Wohnung und Vermögen
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs gilt eine Karenzzeit. In dieser Zeit werden Unterkunftskosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe anerkannt, solange sie nicht offensichtlich unangemessen sind. Heizkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen; was „angemessen“ ist, hängt von deiner Region ab.
Beim Vermögen gilt in der Karenzzeit ein deutlich erhöhter Freibetrag: Vermögen wird nicht angerechnet, solange es 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt. Nach Ablauf der Karenzzeit liegt der Freibetrag in der Regel bei 15.000 Euro pro Person.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern kann während der Karenzzeit Vermögen bis zu 100.000 Euro geschützt haben (40.000 Euro + 4 × 15.000 Euro). Ob und in welcher Höhe Vermögen tatsächlich geschützt bleibt, hängt aber immer vom Einzelfall und von der Art des Vermögens ab.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Höhe (Regelbedarfe 2025/2026)
Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich aus dem Regelbedarf für dich, den Regelbedarfen für deine Kinder sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Die aktuellen Regelbedarfe (Stand 2025, auch 2026 unverändert) lauten:
| Regelbedarf für … | Höhe pro Monat |
|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 Euro |
| Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 Euro |
| Volljährige 18–24 Jahre im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
| Jugendliche 14–17 Jahre | 471 Euro |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 Euro |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 Euro |
Zusätzlich gibt es für jedes Kind, das Bürgergeld bekommt, den sogenannten Sofortzuschlag. Dieser beträgt seit 2025 25 Euro pro Kind und Monat.
Bürgergeld für Alleinerziehende bei Erwerbstätigkeit
Auch wenn du arbeitest, kannst du Bürgergeld bekommen, wenn dein Einkommen zu niedrig ist. Ein Teil deines Verdienstes bleibt dabei anrechnungsfrei. Wichtigste Freibeträge im Überblick:
- Die ersten 100 Euro deines monatlichen Erwerbseinkommens sind anrechnungsfrei.
- Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 % anrechnungsfrei.
- Vom Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30 % anrechnungsfrei.
- Vom Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleiben 10 % anrechnungsfrei; mit minderjährigem Kind gilt diese Stufe bis 1.500 Euro.
Durch diese Freibeträge lohnt sich ein Zuverdienst, weil du immer mehr Geld zur Verfügung hast als ohne Arbeit. Wie viel Bürgergeld am Ende gezahlt wird, hängt vom Bedarf, von deiner Miete und vom Einkommen ab. Ein Bürgergeld-Rechner kann helfen, das grob einzuschätzen.
Zuschlag zum Regelbedarf für Alleinerziehende (Mehrbedarf)
Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf, weil im Alltag ohne Partner höhere Belastungen entstehen. Die Höhe richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder und wird als Prozentsatz des Regelbedarfs berechnet. Typische Fälle sind:
- 36 % Mehrbedarf, wenn du ein Kind unter 7 Jahren betreust oder zwei bzw. drei Kinder unter 16 Jahren.
- 24 % Mehrbedarf, wenn du ein Kind zwischen 7 und 15 Jahren allein betreust.
- 12 % Mehrbedarf je weiterem Kind, wenn die oberen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Der Mehrbedarf ist insgesamt auf maximal 60 % des Regelbedarfs gedeckelt. Das Jobcenter berechnet deinen konkreten Mehrbedarf automatisch, wenn die Kinder im Antrag korrekt angegeben sind.
Sonderfälle und weitere Mehrbedarfe
In bestimmten Situationen kannst du zusätzlich zum Mehrbedarf für Alleinerziehende weitere Zuschläge erhalten. Beispiele:
- Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarf von 17 % des Regelbedarfs.
- Behinderung oder gesundheitliche Besonderheiten: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder kostenaufwändige Ernährung) können weitere Mehrbedarfe anerkannt werden.
- Einmalleistungen: Etwa für Erstausstattung bei Geburt, Umzug, Klassenfahrten oder besondere Lernmittel.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Kann-Leistungen
Manchmal reichen die Mittel trotz Bürgergeld nicht aus, weil besondere Situationen auftreten. Dann kann das Jobcenter im Einzelfall zusätzliche Leistungen bewilligen. Dazu zählen etwa Kosten für Kinderbetreuung, Beratung oder notwendige Erstausstattungen. Ob etwas übernommen wird, entscheidet das Jobcenter nach deiner Situation und nach Begründung im Antrag.
Welche Vorteile bietet das Bürgergeld für Alleinerziehende?
Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherung. Es soll Alleinerziehenden helfen, den Lebensunterhalt für sich und die Kinder zu sichern und den Weg (zurück) in Arbeit zu erleichtern. Wichtige Vorteile sind:
- Finanzielle Absicherung des Existenzminimums für Elternteil und Kinder.
- Übernahme angemessener Kosten für Miete und Heizung.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende und weitere Zuschläge in besonderen Lebenslagen.
- Freibeträge, damit Arbeit und Teilzeit sich weiterhin lohnen.
- Unterstützung durch Beratung, Weiterbildung und Vermittlung über das Jobcenter.
Was ist Bürgergeld eigentlich genau?
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen nach dem SGB II. Es springt ein, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Für Alleinerziehende ist es oft ein wichtiger Baustein, weil sie Familie und Beruf allein schultern müssen und Phasen mit geringem oder fehlendem Einkommen häufiger vorkommen können.
Wie kann Bürgergeld alleinerziehenden Eltern konkret helfen?
- Es stabilisiert das Haushaltsbudget und verhindert, dass Rechnungen oder Miete offen bleiben.
- Es federt Übergangsphasen ab, z.B. nach Trennung, Jobverlust oder in der Ausbildung.
- Es ermöglicht Teilzeit oder einen stufenweisen Wiedereinstieg, ohne dass sofort alles wegfällt.
- Es sichert die Versorgung der Kinder und erleichtert Zugang zu Bildung und Teilhabe.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Fazit
Den Antrag auf Bürgergeld zu stellen, ist keine Schande. Alleinerziehenden steht diese Hilfe zu, wenn das Einkommen nicht reicht. Bürgergeld ist dafür da, das Existenzminimum zu sichern und gleichzeitig Wege zurück in Arbeit zu unterstützen. Wer hilfebedürftig ist, sollte die Leistung deshalb ohne Scheu beantragen.
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Quelle: BMAS/Familienportal/BA (Regelbedarfe, Freibeträge, Mehrbedarfe), SGB II, eigene Recherchen. Stand 23.11.2025.
Seite aktualisiert am 23.11.2025

