Alleinerziehende Velen
Alleinerziehende Velen: Du bist alleinerziehend und kommst aus Velen? Herzlichen Glückwunsch, du bist auf dieser Seite exakt richtig! Denn bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands exzellentem Portal für Alleinerziehende – findest du ALLES für Alleinerziehende aus Velen:
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- Mitgliedschaft kostenlos
- Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende
- Gratis Kontaktbörse für Mütter und Väter
- Handgeprüfte Profile
- Wo treffen sich Alleinerziehende in Velen?
- Singles aus Velen treffen
Alleinerziehend aus Velen und Single?
Du hast keine Lust mehr die Abende alleine zu verbringen und willst endlich deinen Traumprinzen/Prinzessin kennenlernen? Gratulation! Auf Alleinerziehende Velen findest du unzählige weitere alleinerziehende Singles aus Velen und Umgebung, die entweder auf der Suche nach Freizeitkontakten zu anderen Alleinerziehenden aus Velen sind, bzw. auf der Suche nach einem neuen Partner mit Familienwunsch für ein gemeinsames Leben sind.
In diesem Zusammenhang siehst du mit jener praktischen Suchfunktion auf Alleinerziehende Velen sofort alle Alleinerziehenden in deiner gewünschten Zone und kannst sogleich Interesse an deinem Pendant bekunden. Natürlich kannst du außerdem Kontakte zu anderen Alleinerziehenden aus Velen vorfinden und zum Beispiel miteinander die freie Zeit gestalten oder ganz bequem Erfahrungen miteinander austauschen.
Eltern aus Velen
Velen: Stadt in Nordrhein-Westfalen – Höhe: 57 m – Offizielle Website – Ortsvorwahl: 02863 – Postleitzahl: 46342 – Kfz-Kennzeichen: BOR
Alleinerziehende Velen: Fakten
- Mütter in Patchworkfamilien sind häufiger in Vollzeit erwerbstätig (28 Prozent) als Mütter in Kernfamilien (19 Prozent)
- 91% der Alleinerziehenden in Velen sind Mütter
- Fast die Hälfte der Alleinerziehenden in Velen arbeitet in Vollzeit, im Allgemeinen 70 Prozent sind erwerbstätig, dennoch reicht das Gehalt häufig nicht aus
- 39 Prozent der Alleinerziehenden in Velen beziehen staatliche Grundsicherung, bei den Familien mit zwei Elternteilen sind es bloß sieben Prozent
- Studien bestätigen, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien.
- Kinder in so genannten EinElternFamilien leben fünfmal häufiger von Hartz IV als Kinder in Paarfamilien
- 20 Prozent der Familien in Velen sind alleinerziehend, das bedeutet eine Zunahme um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren!
- Jedes zweite Kind erhält vom getrennt lebenden Elternteil zu wenig oder gar keinen Unterhalt
- Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss mit weniger als 1.100 Euro monatlich auskommen
- Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen, fünfmal mehr als Paarfamilien in Velen
In Deutschland wohnen rund 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das bedeutet 20 Prozent der Familien. Mehrere Studien zeigen, dass sich Kinder von Alleinerziehenden nicht schlechter fühlen, als andere. Dabei hat fast die Hälfte der Kinder von alleinerziehenden Eltern in Velen ein Geschwister – jedes fünfte Kind hat zwei Schwestern oder Brüder. Bloß ein Viertel der Kinder von Alleinerziehenden in Velen sind (noch;) Einzelkinder.
Im Allgemeinen sind circa 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet einer Zunahme um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! Indes haben sich lediglich 4 Prozent der Alleinerziehenden in Velen vorsätzlich für eine Ein-Elternschaft entschieden. Ebenfalls nur 4% der Single-Parents in Velen verlieben sich erneut in den ehemaligen Partner.
Alleinerziehende Singles: Wohin mit dem Kind?
Eine Menge Alleinerziehende in Velen sind auf Kinderbetreuung angewiesen, damit sie arbeiten können. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren durchschnittlich (landesweit) bei 28 Prozent – von den 1-jährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den Zweijährigen entspricht der Anteil 51 Prozent. Nicht nur Alleinerziehende in Velen machen keinen Fehler bei der Betreuung ihrer Kinder:
Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Schulleistungen von Kindern, die im Kinderhort waren, deutlich bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kids, die keine Einrichtung besucht haben. Außerordentlich positiv waren hier die Leistungen der Kids von alleinerziehenden Mamas und Papas: Ganztägige Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet über einem Schuljahr. Dennoch ist es klar, wenn Alleinerziehende in Velen ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Fortentwicklung partizipieren!
Alleinerziehende und der Beruf
Rund 50 Prozent der Alleinerziehenden Mamis in Velen von Kindern die jünger als drei Jahre sind, hat maximal 1.100 Euro im Monat zur Verfügung. Das liegt aber nicht an einer mangelnden Motivation, einem Beruf nachgehen zu wollen, sondern fast nur im dürftigen Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Das Gegenteil ist der Fall: Alleinerziehende in Velen haben sogar eine große Leistungs und Aufstiegsmotivation für sich und ihre Kinder und würden gerne eine Arbeit aufnehmen. Dabei liegt die Arbeitsquote von Alleinerziehenden die Kinder unter 18 Jahren betreuen bei stolzen 66 Prozent und somit weit über dem bundesweiten Durchschnitt.
Viele Alleinerziehende in Velen würden gerne einen Beruf ausüben, sind durch den schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen in Velen jedoch verhindert. Folglich sind 55 Prozent der Alleinerziehenden ohne Job in Velen armutsgefährdet. Im Gegensatz dazu liegt die Armuts-Gefährdungsquote bei Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Velen bei ca. 5%. Es lässt sich sagen, dass ein besseres Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen den Arbeitsmarktzugang für Alleinerziehende erheblich erleichtert und dementsprechend die Armuts-Gefährdung für Alleinerziehende in Velen minimiert werden könnte.
Alleinerziehende und Finanzielle Tipps
Unterhalt für Alleinerziehende
Alle Kids von Alleinerziehenden in der Region Velen haben grundlegend Recht auf Alimente. Dabei leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Anteil durch die Erziehung sowie Pflege des Kindes, im Gegenzug ist der andere Erziehungsberechtigte verpflichtet, Geld-Unterhalt zu begleichen. Wieviel Unterhalt dabei getilgt werden muss ist verschieden und abhängig von einigen Dingen, wie bspw. Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen (Grundlage: Düsseldorfer Register), Alter des Kindes und Zahl der Leute, denen Unterhaltszahlung zusteht.
Dabei gilt es zu beachten: der Unterhaltspflichtige ist berechtigt, die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abrechnen (demzufolge bspw. rund hundert Euro für die ersten beiden Kinder) Wichtig: Du solltest die Alimente frühestmöglich beantragen, denn es gibt keine rückwirkende Auszahlung. Sofern der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt begleicht, können Alleinerziehende in Velen den sogenannten Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt geltend machen. Auf diese Weise wird folgende Summe an Alleinerziehende in Velen beglichen:
– 154,- Euro: Für Nachwuchs bis 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Kinder 6 – 11 Jahre. Kids von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bekommen 273,- Euro (neue Reform „Ausweitung des Unterhaltsvorschusses“ seit 01.07.2017).
Auf wir-sind-alleinerziehend findest du übrigens zig zusätzliche finanzielle Hilfen für Alleinerziehende!
Alleinerziehende und Steuern
Alleinerziehende aus Velen erhalten die Steuerklasse II und hiermit bloß wenige Vergünstigungen. Dabei steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro im Jahr zur Verfügung. Dieser wird selbsttätig vom Finanzamt abgezogen, Alleinerziehende aus Velen brauchen also keine Belege oder Anträge vorbringen. Forderung ist, dass mindestens ein Sprössling alleine erzogen und versorgt wird, das durchgehend im Haushalt wohnt.
Zusätzlich muss Kindergeld für das Kind bezogen werden. Dabei ist es ohne Belang, ob Alleinerziehende alleinstehend, geschieden, verwitwet oder vom Lebensgefährten ständig getrennt wohnen. Aber Vorsicht: Wenn noch einmal geheiratet wird, werden die Gebote für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Verheirateten – die Steuerklasse III zugespielt bekommen – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Velen) einmal mehr unterstrichen!
Kindergeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende aus Velen haben selbstverständlich das Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Zahl deiner Kinder: Für die ersten zwei gibt´s je 194,- Euro, für das dritte fallen 200,- ab und ab dem vierten erhältst du 225,- Euro im Monat.
Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Velen der Kinderfreibetrag zu – je Erziehungsberechtigter werden momentan 3.624 Euro angerechnet. Dabei ist zu beachten: Wenn du gering entlohnt bist, profitierst du meistens vom Kindergeld. Ist dein Entgelt höher, ist der Kinder-Freibetrag für dich das richtige. Darum profitieren Alleinerziehende ausschließlich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld.
Alleinerziehende Mamas und Papas aus Velen: Unser Ziel
Das Portal Alleinerziehende Velen wurde mit reichlich Leidenschaft und einem riesigen Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Velen entwickelt. Mithilfe Alleinerziehende Velen hoffen wir, Alleinerziehenden Singles ein wenig zu helfen oder dich einfach zum Lachen zu bringen – und unter Umständen findest du bei Alleinerziehende Velen ja auch deinen Traumpartner!
Wenn dir Alleinerziehende Velen gefällt, würden wir uns freuen, wenn du unser Portal anderen empfiehlst, auf Facebook oder Foren veröffentlichst oder einfach nur mit Freunden darüber sprichst. Denn nur gemeinschaftlich können wir etwas erreichen! Alleinerziehende aus Velen haben keine Lobby und folglich auch keinen gesellschaftlichen und politischen Einfluss. Unser Anliegen muss es sein, so viele Alleinerziehende aus Velen und Umkreis wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe auftreten zu können und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu bewegen. Konkret fordern wir für alle die Kinder alleine erziehen unter anderem:
- Steigerung des Unterhaltsvorschusses!
- Gesteigerte Präsenz für Single Moms and Dads in der Öffentlichkeit!
- Abstraktion der unterschiedlichen Antrags-Formalitäten und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten!
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