Alleinerziehend

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz

Alleinerziehende Herdecke

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz: Du bist alleinerziehend und stammst aus Herzebrock-Clarholz? Glückwunsch, du bist auf dieser Seite hundertprozent richtig! Denn bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands einzigartigem Portal für Alleinerziehende – erhältst du ALLES für Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz:

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Alleinerziehend aus Herzebrock-Clarholz und Single?

Du bist als Single mit Kind in Herzebrock-Clarholz und hast keine Lust mehr, die Freizeit alleine zu verbringen? In diesem Fall bist du hier genau an der richtigen Stelle! Weil Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz bietet dir neben zahlreichen Tipps und Hilfen unter anderem eine Kontaktbörse für alleinerziehende Singles aus Herzebrock-Clarholz. Hier findest du zahlreiche alleinerziehende Mamas und Papas aus Herzebrock-Clarholz und Umfeld. Schließlich fehlt es Alleinerziehenden sehr oft an der nötigen Zeit, um auf Partnersuche zu gehen. Seiten wie Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz bieten die perfekte Option für Alleinerziehende, um neue Kontakte zu knüpfen. Und mit etwas Glück findest du auf unserer Singlebörse für Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz ja sogar deinen Traumpartner und ihr werdet eine glückliche Familie!

Eltern in Herzebrock-Clarholz

Herzebrock-Clarholz

Herzebrock-Clarholz

Herzebrock-Clarholz: Gemeinde in Nordrhein-Westfalen – Höhe: 72 m – Offizielle Website – Ortsvorwahl: 05245 – Postleitzahl: 33442 – Kfz-Kennzeichen: GT – Liegt an: Ems

Herzebrock-Clarholz ist eine Gemeinde im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, sie liegt am westlichen Rand von Ostwestfalen an der Grenze zum Münsterland. Herzebrock-Clarholz grenzt im Norden an Harsewinkel, im Osten an Gütersloh, im Südosten an Rheda-Wiedenbrück. Diese Städte und Gemeinden gehören alle zum Kreis Gütersloh. Im Südwesten grenzt die Gemeinde an Oelde und im Nordwesten an Beelen, die sich beide im Kreis Warendorf befinden.

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz: Fakten

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das bedeutet 20 Prozent der Familien. Etliche Studien legen an den Tag, dass sich Kinder von Alleinerziehenden nicht schlechter fühlen, als andere. Dabei hat fast die Hälfte der Kinder von alleinerziehenden Eltern in Herzebrock-Clarholz ein Geschwister – jedes fünfte Kind hat zwei Geschwister.

Lediglich ein Viertel der Kinder von Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz sind (noch;) Einzelkinder. Zusammenfassend sind ungefähr 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet einen Anstieg um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! Indes haben sich lediglich 4 Prozent der Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz vorsätzlich für eine Ein-Elternschaft entschlossen. Ebenso nur 4% der Single-Parents in Herzebrock-Clarholz verlieben sich abermals in den Ex-Partner.

Alleinerziehende Singles aus Herzebrock-Clarholz: Kinderbetreuung

Ungezählte Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz sind auf einen Babysitter angewiesen, damit sie arbeiten können. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren im Schnitt (deutschlandweit) bei 28 Prozent – von den 1-jährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den Zweijährigen entspricht der Anteil 51 Prozent. Auch Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz machen keinen Fehler bei der Betreuung ihrer Kinder:

Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Schulleistungen von Kindern, die einen Kindergarten besucht haben, markant besser waren als die derjenigen Kinder, die niemals außerfamiliär betreuen bessere Leistungen in der Schule, als Kinder die keine Einrichtung besucht haben. Besonders gut waren hier die Ergebnisse der Kinder von alleinerziehenden Mamas und Papas: Komplette Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet mehr als einem Schuljahr. Unabhängig davon ist es begreiflich, wenn Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Entfaltung teilhaben!

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz: Beruf

Mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden Mamas in Herzebrock-Clarholz von Kindern unter drei Jahren muss mit weniger als 1.100 Euro pro Monat auskommen. Der Grund dafür ist jedoch nicht in der geringen Arbeitsmotivation zu sehen, sondern fast nur im dürftigen Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Es ist genau anders: Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz haben sogar eine große Leistungs­ und Aufstiegsmotivation für sich und ihre Kinder und würden folglich gern arbeiten. Schließlich liegt die Arbeitsquote von Alleinerziehenden Mamas und Papas mit Kindern unter 18 Jahren bei stolzen 66 Prozent und demzufolge weitaus höher als die von Müttern aus Paar-Familien.

Fast alle Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz würden gerne einem Job nachgehen, werden durch die schwierige Aufgabe einen passenden Babysitter in Herzebrock-Clarholz zu finden aber stark eingeschränkt. Folglich ist über die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz armutsgefährdet. Dagegen sind unter den Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz nur rund fünf Prozent von Armut betroffen. Es lässt sich sagen, dass ein besser ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen den Zugang zu Arbeitsplätzen für Alleinerziehende erheblich erleichtert und somit das Armutsrisiko für Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz minimiert werden könnte.

Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz: Finanzen

Unterhalt für Alleinerziehende

Alle Kids von Alleinerziehenden in Herzebrock-Clarholz haben grundsätzlich Anrecht auf Alimente. Dabei leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Teil mittels der Erziehung sowie Pflege des Kindes, während der andere Elternteil Barunterhalt zu zahlen hat. Die Höhe des Unterhalts hängt von folgenden Faktoren ab, wie bspw. Höhe des Verdienstes des Unterhaltszahlers (Basis: Düsseldorfer Register), Alter des Kindes und darüber hinaus Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten: der Unterhaltszahler ist berechtigt, fünfzig Prozent des Kindergeldes vom Unterhalt abrechnen (demzufolge zum Beispiel rund hundert Euro für die ersten beiden Kids) Wichtig: Du solltest den Unterhalt frühestmöglich beantragen, denn er wird nicht rückwirkend getilgt! Sofern der Unterhaltspflichtige keine Leistungen bezahlt, können Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz den sog. Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Hierbei wird folgende Summe an Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz beglichen:
– 154,- Euro: Für Kids bis zum Alter von 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Kinder 6 – 11 Jahre. Kids von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bekommen 273,- Euro (neue Reform „Ausweitung des Unterhaltsvorschusses“ seit 01.07.2017).

Auf wir-sind-alleinerziehend bekommst du im übrigen reichlich weitere finanzielle Hilfen für Alleinerziehende!

Steuern

Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz erlangen die Steuerklasse II und somit bloß geringe Entlastungen. Infolgedessen steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der wird automatisch vom Finanzamt abgezogen, Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz brauchen hierfür keine Belege oder Anträge vorlegen. Forderung ist, dass wenigstens ein Nachkomme alleine erzogen und versorgt wird, das durchgehend im Haushalt wohnt.

Obendrein muss der Alleinerziehende Kindergeld für das entsprechende Kind erhalten. Dabei ist es irrelevant, ob Alleinerziehende allein lebend, geschieden, verwitwet oder vom Lebensgefährten dauerhaft getrennt leben. Beachte aber bitte: Wenn noch einmal geheiratet wird, werden die Gebote für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Ehepartnern – die Steuerklasse III erlangen – wird damit die Benachteiligung Alleinerziehender (nicht nur in Herzebrock-Clarholz) einmal mehr offensichtlich!

Kindergeld

Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz haben logischerweise das Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist gekoppelt von der Anzahl deiner Kinder: Für die ersten zwei bekommst du je 194,- Euro, für das dritte fallen 200,- ab und ab dem vierten Kind gibt´s 225,- Euro pro Monat.

Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Herzebrock-Clarholz der Kinderfreibetrag zu – je Elternteil werden aktuell 3.624 Euro angerechnet. Generell gilt: Wenn du eher wenig verdienst, profitierst du eher vom Kindergeld. Ist dein Einkommen höher, bietet sich der Kinderfreibetrag an. Vor diesem Hintergrund profitieren Alleinerziehende ausschließlich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld. Die Differenz zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld bekommen Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz als Auszahlung vom Finanzamt.

Alleinerziehende Mamas und Papas aus Herzebrock-Clarholz: Unsere Mission

Das Portal Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz wurde mit reichlich Leidenschaft und einem riesigen Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Herzebrock-Clarholz entwickelt. Mithilfe Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz wünschen wir, Alleinerziehenden Singles etwas zu unterstützen oder dich einfach zum Schmunzeln zu bringen – und unter Umständen findest du bei Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz ja auch deinen Traumpartner! Wenn dir Alleinerziehende Herzebrock-Clarholz gefällt, würden wir uns freuen, wenn du diese Seite weiter empfiehlst, auf Facebook oder Foren public machst oder Freunden und Bekannten von uns erzählst.

Denn nur gemeinschaftlich können wir was erreichen! Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz haben keine Lobby und somit auch keinen gesellschaftlichen und politischen Einfluss. Unser Wunsch ist es, so viele Alleinerziehende aus Herzebrock-Clarholz und aus der kompletten Bundesrepublik Deutschland wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe wahrgenommen zu werden und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu bewegen. Im Detail verlangen wir für alle Alleinerziehenden folgendes:

  • Unterhaltsvorschuss muss auch gezahlt werden, wenn wieder geheiratet wird!
  • Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt und auch garantiert werden!
  • Spürbare Steigerung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!
  • Erhöhung des Unterhalts-Vorschusses vom Jugendamt!
  • Vereinfachung der unterschiedlichen Antragsformalitäten und gegenseitigen Anrechnungs-Modalitäten!
  • Gesteigerte Aufmerksamkeit für Alleinerziehende in der Öffentlichkeit!

 

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