Alleinerziehend

Alleinerziehende Bretten

Alleinerziehende Bretten: Du bist alleinerziehend und kommst aus Bretten? Herzlichen Glückwunsch, du bist hier exakt richtig! Nämlich bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands beliebtem Portal für Alleinerziehende – bekommst du ALLES für Alleinerziehende aus Bretten:

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Alleinerziehend aus Bretten und Single?

Du bist alleinerziehender Single aus Bretten und auf der Suche nach einem passenden Partner? Puh, das hört sich anspruchsloser an, als es in Wirklichkeit! Denn dein neuer Liebster sollte selbstverständlich auch mit deinem Kind auskommen. Andersrum gilt selbstverständlich das selbe: Auch für Kinder von Alleinerziehenden aus Bretten ist es eine riesige Umstellung und Herausforderung, wenn auf einmal ein neuer eine zusätzliche Person Teil der Familie wird. Aber wie können Alleinerziehende Singles einen passenden Partner kennenlernen? Den ersten Schritt hast du eingentlich schon gemacht! Denn Portale wie Alleinerziehende Bretten bieten inzwischen die ideale Grundlage, um als Alleinerziehender seinen Wunschpartner kennenzulernen. Klick sich jetzt einfach durch die zahlreichen alleinerziehenden Singles aus Bretten die du hier findest…

Alleinerziehende Bretten: Fakten

  • 20 Prozent der Familien in Bretten sind alleinerziehend, dies bedeutet eine Steigerung um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren!
  • Fast die Hälfte der Alleinerziehenden in Bretten arbeitet in Vollzeit, insgesamt 70 Prozent sind erwerbstätig, dennoch reicht das Einkommen des Öfteren nicht aus
  • 39 Prozent der Alleinerziehenden in Bretten bekommen staatliche Grundsicherung, bei den Familien mit zwei Elternteilen sind es lediglich sieben Prozent
  • 91% der Alleinerziehenden in Bretten sind Mütter
  • Studien beweisen, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien.
  • Mütter in Patchworkfamilien sind häufiger in Vollzeit erwerbstätig (28 Prozent) als Mütter in Kernfamilien (19 Prozent)
  • Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss mit unter 1.100 Euro monatlich auskommen
  • Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen, fünfmal mehr als Paarfamilien in Bretten
  • Kinder in so genannten Ein­Eltern­Familien leben fünfmal häufiger von Hartz IV als Kinder in Paarfamilien

In Deutschland finden sich rund 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das bedeutet 20 Prozent der Familien. Mehrere Studien zeigen, dass Kinder von Patchworkfamilien nicht unzufriedener sind, als Kinder in anderen Familien. In diesem Zusammenhang hat rund 50 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden in Bretten eine Schwester oder einen Bruder – jedes fünfte Kind hat zwei Schwestern oder Brüder. Lediglich bei 25 Prozent der Kinder handelt es sich um Einzel-Kinder. Auf einen Nenner gebracht sind rund 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet einer Zunahme um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! Indes haben sich nur 4 Prozent der Alleinerziehenden in Bretten vorsätzlich für eine Ein-Elternschaft entschieden. Ebenfalls nur 4% der Single-Parents in Bretten finden wieder mit dem Ex zusammen.

Alleinerziehende Singles aus Bretten: Wohin mit dem Kind?

Zahlreiche Alleinerziehende in Bretten sind auf einen Babysitter angewiesen, damit sie arbeiten können. In diesem Zusammenhang liegt die durchschnittliche Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren (in Deutschland) bei 28 Prozent – von den 1-jährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den 2-jährigen entspricht der Anteil 51 Prozent. Nicht nur Alleinerziehende in Bretten machen keinen Fehler bei der Betreuung ihrer Kinder: Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Noten in der Schule von Kindern, die im Hort waren, markant bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kinder, die niemals außerfamiliär betreuen bessere Leistungen in der Schule, als Kids die keine Einrichtung besucht haben. Außerordentlich gut waren hier die Leistungen der Kids von Alleinerziehenden: Komplette Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet weit mehr als einem Schuljahr. Dessen ungeachtet ist es nachvollziehbar, wenn Alleinerziehende in Bretten ihre Kinder nicht von „Fremden“ schulen lassen wollen und selbst an der Entfaltung partizipieren!

Alleinerziehende Bretten: Beruf

Mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden Mamas in Bretten von Kindern unter drei Jahren muss mit weniger als 1.100 Euro pro Monat auskommen. Das liegt aber nicht an einer mangelnden Motivation, einem Beruf nachgehen zu wollen, sondern fast nur im dürftigen Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Das Gegenteil ist der Fall: Alleinerziehende in Bretten haben wahrlich einen großen Ansporn für sich und ihre Kinder und würden gerne eine Arbeit aufnehmen. Schließlich liegt die Arbeitsquote von alleinerziehenden Müttern die Kinder unter 18 Jahren betreuen bei stolzen 66 Prozent und damit deutlich über der von Müttern aus Paarfamilien.Fast alle Alleinerziehenden in Bretten würden gerne arbeiten, werden durch die schwierige Aufgabe einen passenden Babysitter in Bretten zu finden aber stark eingeschränkt. Folglich ist über die Hälfte der Alleinerziehenden ohne Job in Bretten armutsgefährdet. Bei vollzeiterwerbstätigen Alleinerziehenden in Bretten liegt die Armutsgefährdungsquote nur noch bei fünf Prozent. Alleinerziehenden in Bretten würden also sehr profitieren, wenn die Kitas in Bretten ausgebaut werden.

Alleinerziehende Bretten: Finanzielle Tipps

Unterhalt für Alleinerziehende

Alle Kids von Alleinerziehenden in der Region Bretten haben gesetzlich verpflichtend Recht auf Alimente. In diesem Zusammenhang leistet der Erziehungsberechtigte, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Anteil im Zuge der Erziehung sowie Pflege des Kindes, im Gegenzug ist der andere Erziehungsberechtigte verpflichtet, Geld-Unterhalt zu bezahlen. Die Höhe des Unterhalts hängt von folgenden Faktoren ab, wie bspw. Höhe des Einkommens des Unterhaltszahlers (Grundlage: Düsseldorfer Register), Alter des Kindes sowie Anzahl der Personen, denen Unterhalt zusteht.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen: der Unterhaltspflichtige darf fünfzig Prozent des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen (demzufolge zum Beispiel rund hundert Euro für die ersten beiden Kids) Wichtig: Du solltest die Unterhaltszahlung frühestmöglich beantragen, denn er wird nicht rückwirkend bezahlt! Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt bezahlt, können Alleinerziehende in Bretten den sogenannten Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt geltend machen. Auf diese Weise wird folgende Summe an Alleinerziehende in Bretten bezahlt:
– 154,- Euro: Für Nachwuchs bis 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Kinder 6 – 11 Jahre. Kids von 12 bis 18 Jahre bekommen 273,- Euro (neues Unterhaltsgesetz seit Juli 2017).

Auf wir-sind-alleinerziehend findest du übrigens eine Vielzahl zusätzliche finanzielle Tipps für Alleinerziehende!

Steuern

Alleinerziehende aus Bretten bekommen die Steuerklasse II und somit nur minimale Vergünstigungen. Dabei steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr zur Verfügung. Jener wird automatisch vom Fiskus abgezogen, Alleinerziehende aus Bretten brauchen dementsprechend keine Nachweise oder Anträge vorlegen. Anforderung ist, dass wenigstens ein Nachwuchs alleine erzogen und versorgt wird, das ununterbrochen im Haushalt wohnt. Zudem muss der Alleinerziehende Kindergeld für das entsprechende Kind erhalten. Dabei ist es irrelevant, ob Alleinerziehende allein lebend, geschieden, verwitwet oder vom Ehepartner dauerhaft getrennt leben. Aber Achtung: Sobald erneut geheiratet wird, sind die Gebote für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Eheleuten – die Steuerklasse III beziehen – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Bretten) erneut offensichtlich!

Kindergeld

Wie dir sicherlich bekannt ist, haben Alleinerziehende aus Bretten Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Zahl deiner Kids: Für die ersten zwei bekommst du je 194,- Euro, fürs dritte fallen 200,- ab und ab dem vierten erhältst du 225,- Euro pro Monat.

Als Option zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Bretten der Kinderfreibetrag zu – je Erziehungsberechtigter werden zurzeit 3.624 Euro angerechnet. Im Allgemeinen ist zu beachten: Alleinerziehende mit niedrigeren Einkommen profitieren vom Kindergeld, Alleinerziehende mit höheren Einnahmen von den Kinderfreibeträgen.. Darum profitieren Single Mamas und Papas lediglich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld. Den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld empfangen Alleinerziehende aus Bretten dann als Steuererstattung vom Fiskus.

Alleinerziehende Mamas und Papas aus Bretten: Unser Ziel

Die Seite Alleinerziehende Bretten wurde mit viel Leidenschaft und einem riesigen Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Bretten erstellt. Mittels Alleinerziehende Bretten wünschen wir, dir ein wenig zu unterstützen oder dich einfach zum glücklich zu machen – und unter Umständen findest du bei Alleinerziehende Bretten ja sogar deinen Traumpartner! Für den Fall, dass dir Alleinerziehende Bretten gefällt, würden wir uns freuen, wenn du diese Seite weiter empfiehlst, auf Facebook oder Foren public machst oder Freunden von unserem Portal erzählst. Denn nur ZUSAMMEN können wir was erreichen! Alleinerziehende aus Bretten haben keine Lobby und somit auch nur wenig Einfluss auf die Gesellschaft. Unsere Mission ist es, so viele Alleinerziehende aus Bretten (und ganz Deutschland) wie möglich zu vereinen, um dann endlich als Gruppe wahrgenommen zu werden und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu erreichen. Konkret verlangen wir für alle Alleinerziehenden unter anderem:

  • Steigerung des Unterhalts-Vorschusses vom Jugendamt!
  • Gesteigerte Aufmerksamkeit für Single-Parents in den Medien!
  • Unterhaltsvorschuss muss unbedingt auch bezahlt werden, sofern wieder geheiratet wird!
  • Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt und auch garantiert werden!
  • Deutliche Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!
  • Vereinfachung der verschiedenen Antragsformalitäten und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten!
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