Alleinerziehend

Alleinerziehende Bergneustadt

Alleinerziehende Bergneustadt

Alleinerziehende Bergneustadt

Alleinerziehende Bergneustadt: Du bist alleinerziehend und kommst aus Bergneustadt? Herzlichen Glückwunsch, du bist auf dieser Seite exakt richtig! Wie jeder weiß bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands beliebtem Portal für Alleinerziehende – erhältst du ALLES für Alleinerziehende aus Bergneustadt:

  • Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende
  • So leben Alleinerziehende in Bergneustadt
  • Was Lustiges für alle Mamas und Papas
  • Wo treffen sich Alleinerziehende in Bergneustadt?
  • Tausende aktive Singles mit Kind
  • Alleinerziehende Singles aus Bergneustadt treffen
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Alleinerziehend aus Bergneustadt und Single?

Bist du ohne Partner, alleinerziehend, kommst von Bergneustadt und willst endlich einen familientauglichen Partner kennenlernen? Puh, das hört sich leichter an, als es in Wirklichkeit! Denn dein neuer Lebenspartner muss selbstverständlich auch mit deinem Kind auskommen. Umgedreht gilt selbstverständlich das selbe: Auch für die Kids von Alleinerziehenden aus Bergneustadt ist es eine große Umstellung und Aufgabe, wenn auf einmal ein neuer noch irgendjemand die Mama oder den Papi in Beschlag nimmt. Aber wie können Alleinerziehende Singles Wunsch-Partner kennenlernen? Der beste Weg führt dabei nicht in die Disco oder auf Konzerte, sondern ins Netz! Denn Portale wie Alleinerziehende Bergneustadt bieten inzwischen die ideale Grundlage, um als Alleinerziehender seinen Wunschpartner kennenzulernen. Jetzt brauchst du nur noch ein bisschen Mut, um den ersten Schritt zu machen…

Eltern in Bergneustadt

Bergneustadt

Bergneustadt

Bergneustadt: Stadt in Nordrhein-Westfalen – Höhe: 355 m – Offizielle Website – Ortsvorwahl: 02261 – Postleitzahl: 51702 – Kfz-Kennzeichen: GM

Die Stadt liegt am Rande des oberbergischen Kreises und grenzt im Osten an die Stadt Drolshagen des Kreises Olpe. Nördlich und westlich grenzt das Stadtgebiet von Gummersbach und südlich das der Gemeinde Reichshof an Bergneustadt. Neben der Innenstadt von Bergneustadt gehören folgende Ortsteile zum Stadtgebiet:

Altenothe, Attenbach, Auf dem Dümpel, Baldenberg, Belmicke, Bösinghausen, Brelöh, Freischlade, Geschleide, Hackenberg, Höh, Hüngringhausen, Immicke, Leienbach, Neuenothe, Niederrengse, Pernze, Pustenbach, Rosenthal, Rosenthalseifen, Wiedenest und Wörde.

Alleinerziehende Bergneustadt: Fakten

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das entspricht 20 Prozent der Familien. Einige Studien legen an den Tag, dass Kinder von Patchworkfamilien nicht unzufriedener sind, als Kinder in anderen Familien. Dabei hat fast die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden in Bergneustadt ein Geschwister – jedes fünfte Kind hat zwei Geschwister. Lediglich bei 25 Prozent der Kinder handelt es sich um Einzel-Kinder. Zusammenfassend sind in etwa 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet ein Wachstum um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! Dabei haben sich lediglich 4 Prozent der Alleinerziehenden in Bergneustadt vorsätzlich für eine Ein-Elternschaft entschieden. Gleichwohl nur 4% der Single-Parents in Bergneustadt finden wieder mit dem Ex zusammen.

Alleinerziehende Singles aus Bergneustadt: Babysitter

Unzählige Alleinerziehende in Bergneustadt sind auf Kinderbetreuung angewiesen, um einen Job nachgehen zu können. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren im Mittel (bundesweit) bei 28 Prozent – von den einjährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den 2-jährigen beträgt der Anteil 51 Prozent. Nicht nur Alleinerziehende in Bergneustadt haben gute Gründe für die Kinderbetreuung:

Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Schulleistungen von Kindern, die im Hort waren, spürbar bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kinder, die nicht außerfamiliär betreuen bessere Leistungen in der Schule, als Kinder die keine Einrichtung besucht haben. Besonders positiv waren hier die Ergebnisse der Kids von Alleinerziehenden: Komplette Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet weit mehr als einem Schuljahr. Unabhängig davon ist es verständlich, wenn Alleinerziehende in Bergneustadt ihre Kinder nicht von „Fremden“ schulen lassen wollen und selbst an der Entwicklung partizipieren!

Alleinerziehende Bergneustadt: Job

Rund 50 Prozent der Alleinerziehenden Mütter in Bergneustadt von Kindern die jünger als drei Jahre sind, hat maximal 1.100 Euro im Monat zur Verfügung. Der Grund dafür ist jedoch nicht in der geringen Arbeitsmotivation zu sehen, sondern vielmehr im schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Das Gegenteil ist der Fall: Alleinerziehende in Bergneustadt haben sogar einen großen Ansporn für sich und ihre Kinder und würden folglich gern arbeiten. Schließlich liegt die Arbeitsquote von Alleinerziehenden die Kinder unter 18 Jahren haben bei stolzen 66 Prozent und demzufolge weitaus höher als die von Müttern aus Paar-Familien.

Die meisten arbeitslosen Alleinerziehenden in Bergneustadt würden gerne einen Beruf ausüben, werden durch die schwierige Aufgabe einen passenden Babysitter in Bergneustadt zu finden aber stark eingeschränkt. Damit sind 55 Prozent der Alleinerziehenden ohne Job in Bergneustadt armutsgefährdet. Im Gegensatz dazu liegt die Armuts-Gefährdungsquote bei Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Bergneustadt bei ca. 5%. Es lässt sich sagen, dass ein besseres Angebot an Betreuungs-Plätzen den Arbeitsmarktzugang für Alleinerziehende erheblich erleichtert und somit das Armutsrisiko für Alleinerziehende in Bergneustadt deutlich gesenkt werden könnte.

Alleinerziehende Bergneustadt: Finanzielle Tipps

Unterhalt für Alleinerziehende

Kinder von Alleinerziehenden in Bergneustadt haben grundlegend Recht auf Alimente. In diesem Zusammenhang leistet der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, seinen Anteil mittels der Erziehung sowie Pflege des Kindes, während der andere Elternteil Barunterhalt zu zahlen hat. Wieviel Unterhalt dabei getilgt werden muss ist unterschiedlich und abhängig von einigen Dingen, wie bspw. Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen (Basis: Düsseldorfer Register), Alter des Kindes sowie Anzahl der Leute, denen Unterhalt zusteht.

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten: der Unterhaltspflichtige darf die Hälfte des Kindergeldes von der Unterhaltszahlung absetzen (also bspw. rund hundert Euro für die ersten beiden Kids) Wichtig: Du solltest die Alimente so früh wie möglich beantragen, dieser wird nämlich nicht rückwirkend getilgt. Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt begleicht, können Alleinerziehende in Bergneustadt den sog. Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt geltend machen. Hierbei bekommen Alleinerziehende in Bergneustadt vom Jugendamt pro Monat:
– 154,- Euro: Für Nachwuchs bis 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Kinder 6 – 11 Jahre. Kids von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bekommen 273,- Euro (neues Unterhaltsgesetz seit Juli 2017).

Auf wir-sind-alleinerziehend erhältst du im übrigen eine Vielzahl zusätzliche finanzielle und steuerliche Tipps für Alleinerziehende!

Steuern

Alleinerziehende aus Bergneustadt erhalten die Steuerklasse II und somit nur minimale Vergünstigungen. Dadurch steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der wird unaufgefordert vom Fiskus abgezogen, Alleinerziehende aus Bergneustadt brauchen also keine Nachweise oder Anträge einreichen. Anforderung ist, dass min. ein Nachwuchs alleine erzogen und versorgt wird, sowie ununterbrochen im Haushalt wohnt. Zusätzlich muss der Alleinerziehende Kindergeld für das entsprechende Kind beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Alleinerziehende unverheiratet, geschieden, verwitwet oder vom Lebensgefährten ständig getrennt wohnen. Beachte aber bitte: Wenn noch einmal geheiratet wird, sind die Voraussetzungen für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Ehepartnern – die Steuerklasse III erhalten – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Bergneustadt) wiederholt offensichtlich!

Kindergeld

Wie dir sicher bekannt ist, haben Alleinerziehende aus Bergneustadt Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl deiner Kids: Für die ersten zwei erhältst du je 194,- Euro, für das dritte fallen 200,- ab und ab dem vierten bekommst du 225,- Euro im Monat.

Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Bergneustadt der Kinderfreibetrag zu – je Erziehungsberechtigter werden gegenwärtig 3.624 Euro angerechnet. Grundsätzlich ist zu beachten: Wenn du gering besoldest bist, profitierst du eher vom Kindergeld. Ist dein Gehalt höher, ist der Kinder-Freibetrag für dich das passende. Vor diesem Hintergrund profitieren Alleinerziehende lediglich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld. Die Abweichung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld erhalten Alleinerziehende in Bergneustadt als Auszahlung vom Finanzamt.

Alleinerziehende Mamas und Papas aus Bergneustadt: Unsere Mission

Das Portal Alleinerziehende Bergneustadt wurde mit jeder Menge Leidenschaft und großem Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Bergneustadt erstellt. Mit Hilfe Alleinerziehende Bergneustadt hoffen wir, dir ein wenig zu helfen oder dich einfach zum Schmunzeln zu bringen – und unter Umständen findest du bei Alleinerziehende Bergneustadt ja sogar deinen Wunschpartner! Wenn dir Alleinerziehende Bergneustadt gefällt, wäre es prima, wenn du diese Seite weiter empfiehlst, auf Facebook oder Foren veröffentlichst oder Freunden und Bekannten von uns erzählst.

Denn nur ZUSAMMEN können wir etwas erreichen! Alleinerziehende aus Bergneustadt haben keine Lobby und somit auch nur wenig Einfluss auf die Gesellschaft. Unsere Mission muss es sein, so viele Alleinerziehende aus Bergneustadt (und ganz Deutschland) wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe wahrgenommen zu werden und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu bewegen. Im Detail verlangen wir für alle Alleinerziehenden folgendes:

  • Vereinfachung der unterschiedlichen Antragsformalitäten und gegenseitigen Anrechnungsmodalitäten!
  • Steigerung des Unterhaltsvorschusses!
  • Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt sowie garantiert werden!
  • Spürbare Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!
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