Alleinerziehend 2017 Geld Änderungen

änderungen alleinerziehende 2016Liebe Alleinerziehende,

auch im Jahr 2017 gibt es wieder einige Veränderungen für uns zu beachten. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Änderungen für Alleinerziehende zusammengestellt.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wird ab Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Eigentlich sollte die Reform bereits zum ersten Januar in Kraft treten, jedoch konnten sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und die Länder nicht über eine Finanzierung einigen. Dabei betragen die Kosten lediglich 350 Millionen Euro, während die Flüchtlingskrise beispielsweise rund 80.000 Millionen Euro im Jahr an Geldern verschlingt. Nichts desto trotz, seien wir froh, dass endlich eine Einigung erzielt wurde.

Kindergeld

Zum 1. Januar 2017 erhöht sich das Kindergeld um jeweils zwei Euro monatlich:

  • für das erste und zweite Kind auf monatlich 192 Euro
  • für das dritte Kind auf monatlich 198 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind auf monatlich 223 Euro

Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wurde ab dem 1. Juli 2016 um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben. Ab Januar 2017 beträgt der Kinderzuschlag 170 Euro pro Monat. Der Kinderzuschlag wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder.

Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden. Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet.

Kinderfreibetrag

Ab 2016 wird der Kinderfreibetrag für Alleinerziehende auf 3678 Euro erhöht. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2640 Euro.

Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2017 von 8652 Euro auf 8822 Euro erhöht.

Unterhaltsvorschuss

Wir sind gespannt, wie die Politik reagieren wird und ob die längst fällige Anpassung vielleicht doch bald ihren Weg findet. Doch worum geht es beim Unterhaltsvorschuss eigentlich?

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Bislang erhalten Kinder den Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

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