Rechte von Alleinerziehenden: Diese Rechte stehen dir als Alleinerziehender zu
Alleinerziehend zu sein, ist eine herausfordernde Lebenssituation – emotional, organisatorisch und finanziell. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte als alleinerziehender Elternteil kennst. Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die dich und dein Kind schützen und dir helfen sollen, den Alltag besser zu bewältigen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte dir zustehen, welche Ansprüche du geltend machen kannst und wo du Unterstützung bekommst.
Gleichzeitig hast du als alleinerziehender Elternteil nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – zum Beispiel gegenüber deinem Kind, gegenüber Behörden und bei der Nutzung von Sozialleistungen. Auch darauf gehen wir weiter unten ein, damit du ein vollständiges Bild deiner Situation bekommst.
Unterhaltsanspruch für dich und dein Kind
Als Alleinerziehender hast du möglicherweise Anspruch auf Unterhalt für dich selbst und auf Kindesunterhalt für dein Kind. Der Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt und muss vom anderen Elternteil gezahlt werden, wenn das Kind überwiegend bei dir lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich unter anderem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Orientierung bietet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, auf deren Grundlage Gerichte und Jugendämter den Unterhalt berechnen.
Je nach Lebenssituation kann zusätzlich Trennungsunterhalt (bei Trennung) oder – nach einer Scheidung – nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen, etwa wenn durch die Ehe Nachteile entstanden sind (zum Beispiel längere Auszeiten wegen Kindererziehung). Auch bei unverheirateten Eltern kann es Konstellationen geben, in denen Betreuungsunterhalt relevant wird. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt stark von den Umständen ab.
Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kannst du dich an das Jugendamt wenden, eine Beistandschaft beantragen oder prüfen, ob dir Unterhaltsvorschuss zusteht. Ausführliche Informationen rund um die Berechnung des Unterhalts findest du auch im Ratgeber Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss.
Steuerliche Vorteile für Alleinerziehende
Als Alleinerziehender kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Du hast Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der deine Steuerlast mindert. Der Betrag liegt aktuell bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Der Entlastungsbetrag wird in der Regel automatisch berücksichtigt, wenn du in der Steuerklasse II eingestuft bist.
Voraussetzung dafür ist, dass du mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst und keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt gemeldet ist (Ausnahmen gelten zum Beispiel für volljährige Kinder in Ausbildung). Zusätzlich kannst du als Alleinerziehender viele Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen: In der Steuer können 80% der Betreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden – maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (bei entsprechenden Gesamtkosten). Ebenfalls relevant sind oft haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Mehr dazu findest du auch in unseren finanziellen Hilfen für Alleinerziehende.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Beim Sorgerecht ist entscheidend, ob du das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil hast. Hast du das alleinige Sorgerecht, bist du für alle wichtigen Entscheidungen im Leben deines Kindes verantwortlich. Dazu gehören unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Vermögenssorgerecht. Beim gemeinsamen Sorgerecht treffen beide Eltern wichtige Entscheidungen gemeinsam.
Wichtig zu wissen: Bei unverheirateten Eltern ist das Sorgerecht rechtlich häufig anders organisiert als bei verheirateten Eltern. In der Praxis lohnt es sich, den eigenen Status (alleinig / gemeinsam) klar zu klären – vor allem bei Themen wie Auslandsreisen, Schulwechsel oder medizinischen Eingriffen.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. In der Regel haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit dem Kind, und gleichzeitig hat das Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Nur wenn der Umgang das Kindeswohl gefährdet, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei Konflikten können das Jugendamt oder ein Familiengericht vermitteln oder Regelungen treffen.
Ausführliche Informationen findest du auch in unseren Ratgebern zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht.
Unterscheidung: Angelegenheiten von “erheblicher Bedeutung” und Angelegenheiten des “täglichen Lebens”
Alleinerziehende, die das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Dabei gilt grundsätzlich folgende Faustregel: Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, sind Entscheidungen des täglichen Lebens – alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, fallen unter die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Um dir die Orientierung etwas zu erleichtern, haben wir folgende Tabelle zusammengestellt, in der die beiden Entscheidungsarten gegenübergestellt werden:
| Angelegenheit | Angelegenheit des täglichen Lebens | Angelegenheit von erheblicher Bedeutung |
| Ernährung | Planung, Einkauf, Kochen | Grundentscheidungen zu Angelegenheiten wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten |
| Gesundheit | Behandlung leichter Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge | Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (z.B. Impfungen, alternative Behandlungskonzepte) |
| Aufenthalt | Besuch bei Freunden und Verwandten, Ferienreisen | Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, Auslandsreisen |
| Betreuung | Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungspersonal | Wahl der Krippe, Kindergarten, Schule oder privaten Betreuungsperson |
| Schule | Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor, Nachhilfe | Wahl der Schulart und der Schule, Fachrichtungen, Besprechungen mit Lehrkräften, Entscheidung über Versetzung |
| Ausbildung | Entschuldigung bei Krankheit | Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Ausbildungsrichtung |
| Umgang | Einzelentscheidungen zur Ausgestaltung des Umgangs | Grundentscheidungen des Umgangs (z.B. Umfang, langfristige Regelungen) |
| Religion | Teilnahme an Gottesdiensten, anderen kirchlichen Angeboten | Bestimmung des Religionsbekenntnisses |
| Vermögen | Bank/Alltagsentscheidungen, übliche Ausgaben | Grundsatzentscheidungen zum Vermögensaufbau und zur Verwendung des Vermögens |
| Status- und Namensfragen | keine Einzelrechte | Grundsatzentscheidungen, Namensrecht, Abstammungsrecht |
| Sonstiges | Welche Fernsehsendung, welches Computerspiel, wie lange, welches Spielzeug, Kleidung, Freizeitgestaltung | Erziehungsstil, Grundsatzfragen zum Medienkonsum, Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene, Ausübung teurer Sportarten |
Hilfe bei der Kinderbetreuung
Als Alleinerziehender ist es oft schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Kindertagespflege. Du kannst dich beim Jugendamt oder der Gemeinde über Betreuungsangebote und Zuständigkeiten informieren.
Je nach Bundesland und Kommune können die Kosten für den Kindergartenplatz unterschiedlich ausfallen. Es gibt jedoch Zuschüsse, Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen, die du beantragen kannst, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Häufig gibt es zudem Geschwisterrabatte oder spezielle Regelungen für Familien mit geringem Einkommen. Frage beim Jugendamt, im Familienbüro oder bei der Kita-Leitung nach, welche Unterstützung es in deiner Region gibt.
Sozialleistungen für Alleinerziehende
Als Alleinerziehender stehen dir verschiedene Sozialleistungen zu, wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für dich und dein Kind zu sichern. Eine ausführliche Übersicht findest du in unseren finanziellen Hilfen für Alleinerziehende. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Bürgergeld
Wenn du erwerbsfähig bist, aber nicht genug Einkommen hast, um deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes zu decken, kannst du Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld hat die frühere Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) abgelöst. Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum Regelbedarf häufig einen Mehrbedarf, weil sie die Kinder überwiegend allein betreuen. Alles Wichtige dazu erfährst du im Ratgeber Bürgergeld für Alleinerziehende.
Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu beitragen soll, die Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen zu reduzieren. Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du keine anderen Leistungen wie Bürgergeld erhältst, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Die Höhe hängt unter anderem von Miete, Haushaltsgröße und Einkommen ab.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für den der Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt seit 2025 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind. Ob du Anspruch hast, wird individuell von der Familienkasse geprüft.
Sozialhilfe / Grundsicherung
Wenn du nicht erwerbsfähig bist (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) und dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für dich und dein Kind zu sichern, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen. Diese Leistungen werden in der Regel vom Sozialamt gewährt und sollen den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen.
Arbeitsrechtliche Rechte: Job & Familie besser vereinbaren
Viele Alleinerziehende jonglieren Alltag, Kinderbetreuung und Beruf gleichzeitig. Neben klassischen Sozialleistungen gibt es auch wichtige Rechte und Möglichkeiten im Arbeitsleben, die helfen können, den Druck zu reduzieren – zum Beispiel:
- Elternzeit und – je nach Situation – Elterngeld bzw. ElterngeldPlus
- Teilzeitmodelle (inkl. möglicher Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit)
- Kinderkrank: Freistellung / Kinderkrankengeld kann relevant sein, wenn dein Kind krank ist
- Mutterschutz bei Schwangerschaft und nach der Geburt
Welche Regelungen konkret gelten, hängt vom Einzelfall (Arbeitsvertrag, Alter der Kinder, Versicherung, Betreuungssituation) ab. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung (z.B. Familienkasse, Jugendamt, Jobcenter, Sozialberatung) sehr hilfreich sein.
Pflichten von Alleinerziehenden
Neben vielen Rechten hast du als alleinerziehender Elternteil auch Pflichten. Dazu gehören vor allem:
- Deine Unterhaltspflicht gegenüber deinem Kind. Wenn das Kind überwiegend bei dir lebt, erfüllst du diese in der Regel durch Betreuung, Pflege und Erziehung. In bestimmten Konstellationen (zum Beispiel beim Wechselmodell) können aber auch Barunterhaltspflichten eine Rolle spielen.
- Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dein Kind seine Schulpflicht und Ausbildungspflicht erfüllt und regelmäßig am Unterricht teilnimmt.
- Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden, wenn du Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehst (z.B. Änderungen der Lebenssituation melden, Unterlagen einreichen).
- Eine verantwortungsvolle Verwendung von Leistungen, die für dein Kind bestimmt sind (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld), damit dein Kind davon tatsächlich profitiert.
Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Wenn du unsicher bist, welche Pflichten dich im Einzelnen treffen, können dir Beratungsstellen, Jugendämter oder ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen.
Beratungsangebote und Unterstützung für Alleinerziehende
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen, die dir als Alleinerziehender bei rechtlichen, finanziellen und sozialen Fragen zur Seite stehen. Dazu zählen unter anderem:
- Jugendämter (z.B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Beistandschaft)
- Sozialämter und Jobcenter (z.B. zu Sozialleistungen, Bürgergeld, Mehrbedarfen)
- Familienberatungsstellen und Erziehungsberatungsstellen
- Schuldnerberatungsstellen
- Selbsthilfegruppen und Vereine für Alleinerziehende
Diese Einrichtungen können dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen, Informationen über finanzielle Unterstützung geben und dich bei der Organisation der Kinderbetreuung unterstützen. Unser Tipp: Nutze als Alleinerziehender auf jeden Fall die staatlichen Hilfen, die dir zustehen – und nimm Beratungsangebote in Anspruch, wenn du unsicher bist.
FAQ: Häufige Fragen zu Rechten als Alleinerziehende
Wo bekomme ich Hilfe, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?
Oft ist das Jugendamt die erste Anlaufstelle. Du kannst eine Beistandschaft beantragen oder Unterhaltsvorschuss prüfen. Außerdem kann das Familiengericht Regelungen treffen.
Wann bekomme ich Steuerklasse II?
In der Regel, wenn du alleinstehend bist, mit deinem Kind zusammenlebst, Kindergeld/Kinderfreibetrag erhältst und keine weitere erwachsene Person dauerhaft in deinem Haushalt gemeldet ist.
Was tun bei Streit um Umgang oder Sorgerecht?
Bei Konflikten kann zunächst das Jugendamt vermitteln. Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht Entscheidungen treffen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. In deinem konkreten Fall können andere Regelungen gelten. Wende dich bei Unsicherheiten an eine Beratungsstelle, einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.
Seite aktualisiert am 01. Februar 2026
