Beistandschaft Jugendamt
Alleinerziehende sind häufig von einen Tag auf den anderen auf sich alleine gestellt und haben damit mit zahlreichen Problemen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vielfach geht es in diesen Situationen um die Regelung von Unterhaltsansprüchen oder die Vaterfeststellung.
Die Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe daher einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung vom zuständigen Jugendamt. Jeder Alleinerziehende sollte das Jugendamt kontaktieren und einen konkreten Maßnahmeplan (insbesondere finanzielle Hilfen) besprechen. Unser Tipp: Hartnäckig bleiben und nicht einfach abspeisen lassen! Du willst jetzt mit Alleinerziehenden Chatten? Klicke hier …
Beistandschaft – Unterstützung vom Jugendamt
Sollte diese Beratung und Unterstützung keine Erfolgsaussicht haben, kann jeder Elternteil einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in seiner Obhut befindet. Das bedeutet, dass auch dann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, beantragt werden kann, wenn die Singlemamas und alleinerziehenden Väter nach Trennung und Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam fortführen.
Beistandschaft und Unterhalt
Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ermittelt der Beistand (das ist der zuständige Ansprechpartner im Jugendamt) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung ist grundsätzlich vom Jugendamt zu beurkunden.
Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Die Beistandschaft vom Jugendamt tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Beistandschaft ist kostenlos. Du kannst sie jederzeit ganz oder teilweise beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
Tausende Alleinerziehende warten auf Dich!
Kann mein Kind Beistandschaft vom Jugendamt erhalten?
Die Beistandschaft kann jeder Alleinerziehende beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder „in dessen Obhut sich das Kind befindet“, das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Es kann also der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, auch dann eine Beistandschaft beantragen, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge fortführen.
Sorgerecht und Beistandschaft
Die elterliche Sorge für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter allein. Erklären die Eltern, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen, so steht ihnen die Sorge gemeinsam zu. Solche Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt erfolgen kann. Sind die Eltern miteinander verheiratet, so steht ihnen kraft Gesetzes die Sorge gemeinsam zu. Leben Eltern, die gemeinsam Inhaber der Sorge sind, getrennt, so können sie die gemeinsame elterliche Sorge fortführen oder beim Familiengericht beantragen, einem Elternteil die elterliche Sorge allein zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Beistandschaft beim Jugendamt beantragen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung durch das Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Da das Unterstützungsangebot sehr individuell auf das Kind abzustimmen ist, solltest du den Antrag persönlich mit dem zukünftigen Beistand (Jugendamt) absprechen. Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken.
Ab wann kann die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden?
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet oder alleinerziehend ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorge-Erklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Rechte bei einer Beistandschaft
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Neben ihm bleibt auch der antragstellende Elternteil in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt. Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme: Um zu verhindern, dass in einem Prozess durch den Elternteil einerseits und durch den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Rechtsstreit über die Vaterschaftsfeststellung oder den Kindesunterhalt der Beistand den Vorrang.
Ende der Beistandschaft vom Jugendamt
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit ganz oder teilweise beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt, das du jederzeit auch per E-Mail oder per Fax dorthin schicken kannst.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherche)
TIPP:
Lerne jetzt tausende Alleinerziehende völlig gratis kennen – Klicke hier…