Kindesunterhalt kürzen - wie kürze ich den Unterhalt? Tipps und Tricks!

Ratgeber: Kindesunterhalt – wann eine Kürzung möglich istRatgeber: Kindesunterhalt – wann eine Kürzung möglich ist

Nach einer Trennung sollen die eigenen Kinder möglichst wenig unter der neuen Situation leiden. Gleichzeitig ist der Kindesunterhalt für viele Mütter und Väter eine große finanzielle Herausforderung. Verständlich also, dass sich viele fragen, ob und wann der Unterhalt angepasst oder gekürzt werden kann – und was dabei rechtlich zu beachten ist.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Kindesunterhalt grundsätzlich berechnet wird, in welchen Situationen eine Anpassung oder Kürzung möglich sein kann und welche Schritte du gehen solltest, wenn sich deine finanzielle Situation ändert. Ziel ist eine faire Lösung im Sinne des Kindeswohls.

Bedenke dabei immer: Es geht beim Kindesunterhalt nicht um den Ex-Partner, sondern um euer Kind. Der Unterhalt soll ein möglichst stabiles und kindgerechtes Leben ermöglichen – von Kleidung und Ernährung bis hin zu Hobbys, Klassenfahrten oder mal einem Eis mit Freundinnen und Freunden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Unterhaltsfragen sind komplex. Bitte wende dich im Zweifel an das Jugendamt oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht.

 

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Wie viel Unterhalt du für dein Kind zahlen musst, richtet sich in Deutschland im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie wird regelmäßig aktualisiert und dient Gerichten und Jugendämtern als Orientierung.

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vor allem ab von:

  • dem Alter des Kindes,
  • deinem bereinigten Nettoeinkommen (also deinem Einkommen abzüglich bestimmter abzugsfähiger Posten) und
  • der Frage, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wie die Betreuung aufgeteilt ist.

Du bist deinem Kind gegenüber grundsätzlich auch dann noch unterhaltspflichtig, wenn es bereits volljährig ist und sich noch in der Schulausbildung, einer Ausbildung oder einem Studium befindet und noch nicht wirtschaftlich selbstständig ist. Der Bedarf volljähriger Kinder wird rechtlich anders behandelt als der Bedarf minderjähriger Kinder.

Es gibt außerdem gesetzliche Regelungen zum sogenannten Selbstbehalt. Dieser soll sicherstellen, dass Unterhaltspflichtige trotz Unterhaltszahlungen ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Auch als unterhaltspflichtiger Elternteil hast du ein Recht darauf, finanziell nicht unter das Existenzminimum zu fallen.

Weitere Informationen zur finanziellen Situation Alleinerziehender findest du hier: Bürgergeld für Alleinerziehende.

 

Wann kann der Kindesunterhalt angepasst oder gekürzt werden?

Der einmal vereinbarte oder titulierte Kindesunterhalt ist keine starre Größe für alle Ewigkeit. Verändert sich etwas Wesentliches, kann eine Anpassung in Betracht kommen. Typische Gründe sind zum Beispiel:

  • Veränderungen beim Einkommen (z. B. Jobverlust, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, aber auch deutliche Einkommenssteigerungen),
  • Veränderungen beim Betreuungsumfang (z. B. Wechselmodell oder deutlich erweiterte Umgangszeiten),
  • Änderungen beim Bedarf des Kindes (z. B. Schulwechsel, Ausbildung, Studium, auswärtige Unterbringung) und
  • der Übergang zur Volljährigkeit, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.

Wichtig ist: Eine Kürzung des Unterhalts ist in der Regel nicht einseitig „per Ansage“ möglich. Es kommt immer auf die konkrete Situation und die zugrunde liegende Vereinbarung oder den Unterhaltstitel an. Häufig ist ein geordnetes Verfahren notwendig – entweder über das Jugendamt oder über das Familiengericht.

 

Mehr Betreuung, Wechselmodell und Auswirkungen auf den Unterhalt

Viele getrennte Eltern teilen sich die Betreuung ihres Kindes intensiver, als es ein klassisches „Alle-14-Tage-Wochenende“-Modell vorsieht. Wenn du dein Kind deutlich häufiger bei dir hast, kann sich das auf den Unterhalt auswirken.

Grundsätzlich gilt:

  • Bei einem klassischen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Der andere Elternteil leistet Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
  • Bei einem Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) teilen sich die Eltern sowohl die Betreuung als auch die finanziellen Lasten. Häufig werden die beiderseitigen Ansprüche anhand der Einkommen neu berechnet und miteinander verrechnet.
  • Schon bei deutlich erweiterter Umgangszeit kann eine Anpassung des Unterhalts in Betracht kommen, wenn dadurch ein Teil des Unterhalts in Form von Betreuung und Sachleistungen (Essen, Kleidung, Freizeitaktivitäten) erbracht wird.

Eine starre Regel wie „ab 14 Tagen im Monat entfällt der Unterhalt“ gibt es jedoch nicht. Ob und in welchem Umfang sich der Unterhalt reduziert, hängt immer von der gesamten Situation ab. Lass dich hierzu im Zweifel vom Jugendamt oder einer fachkundigen Rechtsberatung unterstützen.

 

Gerichtliche Festsetzung: Kosten, Risiken und Alternativen

Kindesunterhalt – Informationen und Tipps

Kindesunterhalt – Informationen und Tipps

Wartest du ab, bis der andere Elternteil Unterstützung vom Jugendamt oder einem Anwalt holt, kann der Kindesunterhalt gerichtlich festgesetzt werden. Das hat Vor- und Nachteile:

  • Der Unterhalt wird verbindlich geregelt – das schafft Klarheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
  • Gleichzeitig können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen, die je nach Verfahrensverlauf erheblich sein können.
  • Ein Unterhaltstitel wirkt oft langfristig. Wenn sich deine finanzielle Situation später verschlechtert, musst du aktiv eine Abänderung beantragen.

Oft ist es sinnvoll, zunächst zu versuchen, mit dem anderen Elternteil eine gütliche Einigung zu finden, zum Beispiel mit Unterstützung des Jugendamts oder einer Mediatorin. Ihr könnt etwa vereinbaren, dass du bestimmte, gut kalkulierbare Kosten übernimmst (z. B. Sportverein, Musikschule, Klassenfahrten), während der andere Elternteil für andere Bereiche (z. B. Kleidung, Schulmaterial) zuständig ist. Solche Absprachen sollten möglichst schriftlich festgehalten werden.

 

Kindesunterhalt für volljährige Kinder

Mit der Volljährigkeit (ab 18 Jahren) ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Volljährige Kinder sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Oft geht es dann um:

  • Unterhalt während der Schulausbildung,
  • Unterhalt während einer Erstausbildung oder eines Studiums sowie
  • die Frage, ob das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt oder einen eigenen Haushalt führt.

In seltenen Ausnahmefällen kann der Unterhalt bei volljährigen Kindern auch wegen schweren Fehlverhaltens („sittliches Verschulden“) herabgesetzt oder sogar versagt werden. Das ist rechtlich sehr eng gefasst und sollte ohne anwaltliche Beratung nicht allein beurteilt werden.

Stimmen die Angaben des Kindes zu Ausbildung, Studium oder Einkommen nicht oder bekommst du trotz Nachfrage keinerlei Nachweise, kann das ein Grund sein, den Unterhalt zu überprüfen und ggf. neu berechnen zu lassen. In einem solchen Fall ist eine rechtliche Beratung besonders wichtig, um keine Fristen zu versäumen und rechtssicher vorzugehen.

 

Finanzielle Planung und Vorsorge für dein Kind

Unabhängig von den laufenden Unterhaltszahlungen kannst du zusätzlich für dein Kind vorsorgen – zum Beispiel durch:

  • ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto auf den Namen deines Kindes,
  • einen Sparplan (z. B. ETF-Sparplan) mit langfristigem Anlagehorizont oder
  • zweckgebundene Rücklagen für Führerschein, Ausbildung oder Auslandsaufenthalte.

Der Vorteil: Du stellst sicher, dass dieses Geld ausschließlich deinem Kind zugutekommt. Gleichzeitig kannst du gemeinsam mit deinem Kind – je nach Alter – besprechen, wofür das Geld später verwendet werden soll. So ermöglichst du deinem Kind zusätzliche Chancen, ohne dass es zu Streit über die Verwendung des laufenden Unterhalts kommt.

 

Tipps für eine faire Lösung mit dem Ex-Partner

Unterhaltskonflikte sind emotional belastend. Damit es gar nicht erst zur Eskalation kommt, können folgende Punkte helfen:

  • Offene Kommunikation: Sprich frühzeitig über Veränderungen bei Einkommen, Arbeitszeit oder Betreuungsumfang.
  • Kindeswohl im Mittelpunkt: Versucht gemeinsam, die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund zu stellen – nicht alte Konflikte aus der Paarbeziehung.
  • Klare Absprachen: Vereinbart möglichst konkret, wer welche Ausgaben übernimmt (z. B. Kleidung, Schulmaterial, Hobbys) und haltet dies schriftlich fest.
  • Unterstützung nutzen: Jugendamt, Beratungsstellen und Mediation können helfen, faire Lösungen zu finden, ohne dass sofort ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
  • Rechtsberatung einholen: Wenn ihr euch nicht einigen könnt oder bereits ein Unterhaltstitel besteht, ist fachkundiger Rat wichtig, um rechtssicher zu handeln.

So erhöhst du die Chance auf eine Lösung, mit der alle leben können – vor allem dein Kind.

 

Austausch mit anderen Alleinerziehenden

Viele Fragen rund um Unterhalt, Alltag und neue Lebensperspektiven lassen sich leichter bewältigen, wenn man sich mit anderen Betroffenen austauscht. Wenn du möchtest, kannst du über unsere Community andere alleinerziehende Mütter und Väter kennenlernen und Erfahrungen teilen.

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Seite aktualisiert am 16. November 2025