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Unterhaltsvorschuss beantragen 2024, Höhe, UVG, Alleinerziehende Eltern

Alleinerziehend

Unterhaltsvorschuss

Infos und Tipps zum Unterhalt und Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragen

Unterhaltsvorschuss 2021 - Unterhalt UVG beantragen 2021

Unterhaltsvorschuss – Unterhalt UVG beantragen 2024

Hier findest du alle Informationen zum neuen Unterhaltsvorschuss (UVG) für Alleinerziehende.

Alleinerziehende sind oftmals in einer schwierigen Lage: Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Alleinerziehende werden in dieser besonderen Lebenssituation durch den Unterhaltsvorschuss unterstützt. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

  • Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind
  • das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • in Deutschland seinen Wohnsitz hat
  • von dem anderen Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder
  • nicht rechtzeitig Unterhalt erhält
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • auch bei ungeklärter Vaterschaft.

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Unterhaltsvorschuss: Höhe und Dauer

Unterhaltsvorschuss seit 2019 (neues Gesetz!): Kinder bis unter 6 Jahren erhalten ab 01. Januar 2021 für Unterhalt 174 Euro monatlich, ältere Kinder bis unter 12 Jahren erhalten 232 Euro monatlich – Teenager aber 12 Jahren kommen auf 309 pro Monat. Der Unterhaltsvorschuss wird seit Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde mit dem neuen Gesetz aufgehoben. Eigentlich sollte die Reform bereits zum ersten Januar in Kraft treten, jedoch konnte man sich anfangs nicht über eine Finanzierung einigen.

Änderungen

Zum Jahreswechsel 2020/21 wurde beispielsweise eine Grundrente eingeführt, das Kindergeld wurde erhöht und Autofahren wurde deutlich teurer. Das wichtigste auf einen Blick:

  • KFZ-Steuer verdoppelt sich für die meisten neu zugelassene Autos
  • Kindergeld steigt um 15,- Euro (für die ersten beiden Kinder: 219 Euro; für das dritte Kind: 225 Euro; ab dem vierten Kind: 250 Euro)
  • Kinderfreibetrag erhöht sich auf 8338 Euro
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende steigt auf 4008 Euro
  • Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Arbeitnehmer weg (bis zu 62.127 Euro / Jahr für Singles; Ehepaare: 124.254 Euro)
  • Grundfreibetrag steigt auf 9744 Euro
  • Mehrwertsteuer wird wieder von 16% auf 19% angehoben
  • Kosten für Personalausweis steigen (+30%)

Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragen

Die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) musst du schriftlich beantragen. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Der Antrag ist bei der zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle – in der Regel beim zuständigen Jugendamt – zu stellen. Das Jugendamt hat die nötigen Formulare für den Unterhaltsvorschuss und hilft dir auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrags.

Wichtig: Stelle für den Unterhalt möglichst frühzeitig einen Antrag beim Jugendamt, denn die Bearbeitung nimmt meist einige Wochen in Anspruch. So geht dir kein Geld verloren! Du siehst: Es ist ganz einfach den Unterhaltsvorschuss 2024 zu beantragen. Dein Kind oder deine Kinder benötigen Geld und damit solltest du auf keinen Cent verzichten.

Kann Unterhaltsvorschussleistung auch rückwirkend gezahlt werden?

Die Unterhaltsvorschuss-Leistung kann rückwirkend auch für den Monat vor dem Eingang des Antrags bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt  waren. Dazu gehört auch, dass du den anderen Elternteil veranlasst / mahnst Unterhaltszahlungen zu leisten. Wir raten dir dennoch, den Unterhaltsvorschuss so bald wie möglich zu beantragen.

Unterhaltsvorschuss – UVG – für Alleinerziehende: Bescheid

Wie erfährst du von der Entscheidung, ob du Unterhaltsvorschuss bekommst oder nicht? Auf deinen Antrag erhältst du schriftlichen Bescheid. Darin wird dir mitgeteilt, ob

  • dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wird oder
  • dem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann
  • oder der Unterhaltsvorschuss herabgesetzt oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss.

Aus dem Bescheid kannst du zudem entnehmen, für welches Kind die Leistung bestimmt ist, wie hoch die monatliche Leistung ist, für welchen Zeitraum sie bewilligt wird und welche Beträge gegebenenfalls angerechnet werden.

Wichtig: Mitteilungspflicht beim Unterhaltsvorschuss

Darauf solltest du unbedingt achten, wenn du kein Geld ans Jugendamt zurückzahlen willst. Du musst das Jugendamt sofort benachrichtigen, wenn

  • das Kind nicht mehr bei dir lebt
  • du heiratest (auch wenn die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner nicht der andere Elternteil ist)
  • du mit dem anderen Elternteil zusammenziehst
  • bei Umzug
  • dir der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils bekannt wird
  • der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt für das Kind zahlen will oder bereits zahlt
  • der andere Elternteil gestorben ist

Wenn du dieser Anzeigepflicht nicht nachkommst, bist du zum Ersatz der zu viel gezahlten Unterhaltsvorschuss-Leistung verpflichtet. Daneben kann die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Anzeigepflicht mit Bußgeld geahndet werden. Das ganze kann also richtig teuer für Alleinerziehende werden, also Vorsicht!

Wann erhältst du keinen Unterhaltsvorschuss (UVG)?

Der Alleinerziehende hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss des anderen Elternteils, wenn für den Alleinerziehenden ein gerichtlicher Unterhaltsbeschluss vorliegt und der andere Elternteil in den letzten sechs Monaten keine Zahlung geleistet hat. Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist ausgeschlossen, wenn

  • du dich weigerst, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen
  • eine Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils verweigert wird
  • du verheiratet bist oder von deinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebst
  • der andere Eltern teil Unterhalt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts geleistet hat

Unterhaltsvorschuss: Einspruch

Was kannst du gegen eine Ablehnung tun? Wird dem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen, kannst du aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnehmen, wie du gegen diesen Bescheid vorgehen kannst. Du kannst die Entscheidung nochmals von einer anderen Stelle überprüfen lassen. Bitte beachte hierbei die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist und die Form. Und Achtung: Dein Ex kann auch den Kindesunterhalt kürzen!

Unterhaltsvorschuss UVG und anderer Elternteil

Der andere Elternteil soll nicht entlastet werden, wenn der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über, das diese Ansprüche geltend macht und gegebenenfalls einklagt und vollstreckt. Der andere Elternteil hat also dann Schulden beim Staat.

Wenn der Staat den vorausgeleisteten Unterhalt bei dem anderen Elternteil zurückholt, hat dies auch für dich als Alleinerziehender und dein Kind Vorteile. Setzt der Staat nämlich seinen Anspruch erfolgreich durch, ist es durch die Klärung der Rechtslage leichter, auch dann regelmäßig Unterhalt für das Kind vom Zahlungspflichtigen zu bekommen, wenn kein Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt bezahlt wird.

Unterhalt und andere Sozialleistungen

Wie wirkt sich der Unterhaltsvorschuss auf andere Sozialleistungen aus? Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Diese Leistung schließt den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld oder Sozialhilfe nicht aus. Sie wird aber als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII angerechnet. Soweit der Unterhaltsvorschuss den notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig deckt, kommen Sozialgeld oder Sozialhilfe (Bürgergeld) in Betracht. Wir hoffen, dir mit diesen Tipps und Tricks weitergeholfen zu haben! Klicke dich einfach durch wir-sind-alleinerziehend.de – in unserem Ratgeber für Alleinerziehende findest du zahlreiche Tipps und Tricks.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eigene Recherchen