Unterhaltsvorschuss
Infos und Tipps zum Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragen

Unterhaltsvorschuss (UVG) für Alleinerziehende – Stand 23.11.2025
Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Unterhaltsvorschuss (UVG). Diese staatliche Leistung springt ein, wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Ziel ist, dass dein Kind trotzdem zuverlässig versorgt ist.
Stand: 23.11.2025. Der Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig angepasst. Die hier genannten Beträge gelten seit 01.01.2025.
Warum gibt es Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende stemmen Alltag, Betreuung und Erwerbsarbeit oft gleichzeitig. Fällt dann noch der Kindesunterhalt weg, entsteht schnell eine finanzielle Lücke. Genau dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss: Der Staat zahlt vorübergehend an dein Kind und holt sich das Geld später – soweit möglich – vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
- Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind,
- das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat,
- das in Deutschland wohnt,
- dessen anderer Elternteil gar keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt – oder weniger als den UVG-Betrag,
- das noch nicht 18 Jahre alt ist,
- auch bei ungeklärter Vaterschaft (wenn du bei der Klärung mitwirkst).
Extra-Voraussetzungen für Kinder ab 12 Jahren
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Regeln:
- Dein Kind bekommt kein Bürgergeld (SGB II), oder
- mit Unterhaltsvorschuss würde der Bürgergeld-Bezug des Kindes entfallen, oder
- wenn du Bürgergeld erhältst: du hast mindestens 600 Euro brutto eigenes Einkommen (ohne Kindergeld).
Unterhaltsvorschuss: Höhe und Dauer
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt minus vollem Kindergeld. Seit 01.01.2025 gelten bundesweit folgende monatliche Beträge:
| Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss pro Monat |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 227 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 299 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 394 Euro |
Anrechnung: Zahlt der andere Elternteil teilweise Unterhalt, wird dieser Betrag angerechnet. Gleiches gilt z.B. bei Halbwaisenrente.
Dauer: Unterhaltsvorschuss kann bis zur Volljährigkeit gezahlt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine frühere Maximaldauer von 72 Monaten gibt es nicht mehr.
Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragen
Die Leistung musst du schriftlich beantragen. Zuständig ist die Unterhaltsvorschussstelle – meistens beim Jugendamt deines Wohnortes. Dort bekommst du Formulare und Hilfe beim Ausfüllen.
Welche Unterlagen brauchst du?
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung oder Nachweis, dass dein Kind bei dir lebt
- Angaben zum anderen Elternteil (Name, letzter Wohnort, Arbeitgeber, falls bekannt)
- Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen (wenn vorhanden)
- bei Kindern ab 12 Jahren ggf. Nachweise zu Bürgergeld/Einkommen
Wichtig: Stelle den Antrag möglichst früh, denn die Bearbeitung dauert oft einige Wochen. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.
Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt werden?
Ja. UVG kann auch für den Monat vor Antragseingang gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt waren und du dich um Unterhalt bemüht hast. Trotzdem gilt: lieber sofort beantragen, damit kein Geld verloren geht.
Unterhaltsvorschuss – Bescheid
Nach der Prüfung erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:
- ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde,
- ab wann gezahlt wird und wie hoch der Betrag ist,
- für welchen Zeitraum bewilligt wird,
- ob und was angerechnet wird (z.B. Teilunterhalt, Waisenbezüge).
Wichtig: Mitteilungspflicht
Damit es später keine Rückforderungen gibt, musst du Änderungen sofort melden, z.B. wenn
- dein Kind nicht mehr überwiegend bei dir lebt,
- du heiratest oder dauerhaft mit einem Partner/einer Partnerin zusammenziehst,
- du wieder mit dem anderen Elternteil zusammenlebst,
- ihr umzieht,
- der Aufenthaltsort des anderen Elternteils bekannt wird,
- der andere Elternteil wieder regelmäßig Unterhalt zahlt,
- der andere Elternteil verstirbt.
Wenn du Änderungen nicht meldest, kann die Vorschussstelle zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern.
Wann erhältst du keinen Unterhaltsvorschuss?
- Wenn ihr (auch ohne Trauschein) wieder zusammenlebt oder verheiratet/verpartnert seid und nicht getrennt lebt.
- Wenn der andere Elternteil regelmäßig mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt.
- Bei echtem Wechselmodell/vergleichbarer Mitbetreuung, sodass du nicht eindeutig überwiegend betreust.
- Wenn du nicht bei der Vaterschafts- oder Aufenthaltsklärung mitwirkst.
- Bei Kindern ab 12 Jahren, wenn die Zusatzvoraussetzungen (SGB II / 600-Euro-Regel) nicht erfüllt sind.
Unterhaltsvorschuss: Einspruch/Widerspruch
Wird der Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist und Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Wenn du gleichzeitig versuchst, den Kindesunterhalt titulieren zu lassen, findest du hier einen Einstieg: Kindesunterhalt – Grundlagen & Tipps.
UVG und der andere Elternteil
Der Staat soll den unterhaltspflichtigen Elternteil nicht entlasten. Deshalb gehen Unterhaltsansprüche deines Kindes in Höhe des gezahlten Vorschusses auf das Land über. Das Jugendamt kann diese Ansprüche geltend machen und ggf. vollstrecken.
Für dich hat das einen Vorteil: Wenn der andere Elternteil wieder zahlt, endet der Unterhaltsvorschuss – dein Kind bekommt dann aber regulären Unterhalt.
Unterhaltsvorschuss und andere Sozialleistungen
UVG ist eine vorrangige Leistung und wird auf Bürgergeld/Sozialhilfe des Kindes angerechnet. Reicht der Betrag nicht aus, kann ergänzend Bürgergeld in Betracht kommen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich UVG auch ohne Unterhaltstitel?
Ja. Ein Unterhaltstitel ist keine Voraussetzung. Allerdings kann es sinnvoll sein, parallel eine Beistandschaft beim Jugendamt zu prüfen: Beistandschaft – was sie bringt.
Was passiert, wenn der andere Elternteil nur unregelmäßig zahlt?
Dann springt der Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe der Differenz ein. Die Vorschussstelle rechnet Teilzahlungen an.
Gibt es UVG auch bei ungeklärter Vaterschaft?
Ja, solange du bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirkst.
Endet UVG automatisch?
Ja, wenn die Voraussetzungen wegfallen – z.B. wenn du wieder zusammenziehst, der andere Elternteil genug zahlt oder dein Kind volljährig wird.
Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern gibt eine verständliche Übersicht. Bei Sonderfällen hilft dir die Unterhaltsvorschussstelle oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Familienrecht.
Quellen: Familienportal des Bundes / BMFSFJ (Unterhaltsvorschuss – Regelsätze und Voraussetzungen, Stand 01.01.2025), UVG.
Seite aktualisiert am 23.11.2025

