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Stiefkind-Adoption

adoption stiefkindUnter bestimmten Voraussetzungen ist die Stiefkind-Adoption durch den anderen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners bei Alleinerziehenden möglich. Vor allem muss die Stiefkind-Adoption dem Wohl des Kindes dienen und bei der Stiefkind-Adoption zusätzlich die Einwilligung beider leiblicher Elternteile vorliegen.

Stiefkind-Adoption auch ohne Einwilligung möglich

Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann bei der Adoption eines Stiefkindes auf eine Einwilligung eines leiblichen Elternteils verzichtet oder diese vom Gericht ersetzt werden. Etwa, wenn der Aufenthaltsort des Elternteils nicht feststellbar ist oder dem Stiefkind ein „unverhältnismäßiger Nachteil“ entsteht, wenn man der Stiefkind-Adoption nicht zustimmt. Was diese Formulierung jedoch genau heißt, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich und damit nicht pauschal aussagekräftig. Grundsätzlich trägt die Stiefkind-Adoption zum Wohlbefinden und Zugehörigkeitsgefühl des Kindes deutlich bei und ist meistens positiv für die Familie zu bewerten.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie