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Staatliche Leistungen - wir-sind-alleinerziehend

Geld

Staatliche Leistungen

Staatliche Leistungen für Alleinerziehende

Staatliche Leistungen für Alleinerziehende

Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate des Kindes sind für alleinerziehende Eltern eine intensive Zeit. Viele Fragen tauchen auf und wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden. Damit der Start ins Familienleben einfacher wird, sind hier die wichtigsten finanziellen Leistungen und Informationen sowie Hinweise zur Erziehung zusammengestellt.

Besonderer Schutz für Mutter und Kind

Sobald die Schwangerschaft bestätigt ist, genießen Mutter und Kind einen besonderen Schutz. Für Schwangere gilt zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz. Hinzu kommen spezielle Arbeitsvorschriften. So bestehen etwa ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und ein absolutes Beschäftigungsverbot in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Zugleich sind mit der Mutterschaft besondere Leistungen verbunden, wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld oder die Freistellung der Schwangeren von der Arbeit für Vorsorgeuntersuchungen.

Auch bei der Erstausstattung können gegebenenfalls Unterstützungsleistungen gewährt werden. Für Schwangere, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, gewährt der Staat zum Beispiel Zuschüsse zur Umstandskleidung, für den Kinderwagen oder die Babykleidung.

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Elterngeld und Elternzeit für Alleinerziehende

Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Erwerbstätige Eltern können dabei frei entscheiden, wer von ihnen in Elternzeit geht. Elternzeit kann auch gleichzeitig genommen werden.

Um das Familieneinkommen im ersten Lebensjahr des Kindes stabil zu halten, wird bis zu 14 Monate lang Elterngeld ausgezahlt. Für die Höhe maßgebend ist dabei bei Arbeitnehmern und Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, bei Selbständigen und Personen mit Mischeinkünften die Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro und der Höchstsatz bei 1.800 Euro im Monat.

Staatliche Leistungen für Alleinerziehende: ElterngeldPlus

Eltern, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde, haben die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beanspruchen. ElterngeldPlus steht insbesondere für Eltern zur Verfügung, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können länger Elterngeld erhalten und ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Arbeiten beide Eltern parallel in vier aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich zwischen 25 bis 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus). Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren. Allein- und getrennt erziehende Mütter und Väter können von den neuen Regelungen in gleicher Weise profitieren. Das ElterngeldPlus stärkt Eltern den Rücken und gibt Zeit für Familie.

Alleinerziehende: Finanzielle Entlastung bei der Betreuung

Spätestens nach Ablauf der Elternzeit plant die Mehrheit der Eltern, wieder in den Beruf einzusteigen. Dann ist eine gute und zuverlässige Betreuung für das Kind bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder in einer Kindertageseinrichtung gefragt. Die Kosten dafür müssen Mütter und Väter nicht alleine schultern. Wie viel der Staat davon übernimmt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Außerdem können die Betreuungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kindergeld: Eine Leistung für alle Alleinerziehenden

Kindergeld erhalten alle Eltern unabhängig vom Familieneinkommen. Es ist ab dem dritten Kind gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind 225 Euro, für das dritte Kind 196 und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Kindergeld um je 2 Euro pro Kind erhöht. Reicht das Familieneinkommen nicht aus, um damit den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten, können berufstätige Eltern zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Er beträgt bis zu  160 Euro im Monat, ab 1. Januar 2017 170 Euro. Er wird Eltern gewährt, die unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder haben, die bei ihnen im Haushalt leben. Darüber hinaus können Eltern, die den Zuschlag beziehen, auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Unterstützung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende hält der Staat zusätzliche Leistungen und Erleichterungen bereit. Sie sind mit deutlich höheren Anforderungen an die Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens konfrontiert und deshalb auf ein engmaschiges Netz der Unterstützung angewiesen.

Alleinerziehende Mütter und Väter können allein 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Zudem steht ihnen bei Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag ein steuerlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Alleinerziehende können außerdem mit Mehrbedarfszuschlägen zu Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II oder der Sozialhilfe und mit zusätzlichen Hilfen während der Ausbildung rechnen.

 

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen