Alleinerziehende Singles Hochheim am Main

Du bist alleinerziehender Single aus Hochheim am Main? Herzlichen Glückwunsch, du bist auf dieser Seite genau an der richtigen Stelle! Denn bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands beliebtem Portal für Alleinerziehende – bekommst du ALLES für Alleinerziehende aus Hochheim am Main:

  • Community für Alleinerziehende

  • Fakten über Alleinerziehend in Hochheim am Main

  • Was zum Lachen für Alleinerziehende

  • Mitgliedschaft gratis

  • Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende

  • Singles aus Hochheim am Main

Jetzt gleich mit dabei sein!

 

Alleinerziehend aus Hochheim am Main und Single?

Im schönen Hochheim am Main gibt es zahlreiche Alleinerziehende die Traumpartner-Potenzial besitzen! Doch vor allem für Alleinerziehende ist es alles andere als unproblematisch, mal ungeplant auszugehen und sich der Partnersuche in Hochheim am Main zu widmen. Warum nicht also eine Bekanntschaft per Internet? Die umfangreiche Seite Alleinerziehende Hochheim am Main bietet zu diesem Zweck die ideale Gelegenheit. Denn auf dieser Seite treffen sich alleinerziehende Singles aus der Region Hochheim am Main oder Partnerlose mit Familiensinn, die nichts gegen Kinder aus einer früheren Beziehung haben. Wenn du also alleinerziehend bist und kinderliebe Singles in Hochheim am Main suchst, dann melde dich jetzt kostenlos bei Alleinerziehende Hochheim am Main an!

Alleinerziehende Hochheim am Main: Fakten

In Deutschland finden sich rund 2 Millionen Alleinerziehende, das kommt gleich mit 20 Prozent der Familien. Mehrere Studien legen an den Tag, dass sich Kinder von Alleinerziehenden genauso gut fühlen, als andere. In diesem Zusammenhang hat rund 50% der Kinder von alleinerziehenden Eltern in Hochheim am Main eine Geschwister – jedes fünfte Kind hat zwei Schwestern oder Brüder. Nur bei 25% der Kinder handelt es sich um Einzel-Kinder. Summa summarum sind ungefähr 20% der Familien alleinerziehend, das bedeutet eine Steigerung um knapp 50% in den vergangenen 15 Jahren! Unterdessen haben sich nur 4% der Alleinerziehenden in Hochheim am Main gewollt für eine Ein-Elternschaft entschlossen. Gleichermaßen nur 4% der Single-Parents in Hochheim am Main finden wieder mit dem alten Lebensgefährte zusammen.

Alleinerziehende Singles aus Hochheim am Main: Babysitter

Zahlreiche Alleinerziehende in Hochheim am Main sind auf Kinderbetreuung angewiesen, damit sie arbeiten können. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren im Mittel (deutschlandweit) bei 28% – von den 1-jährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den Zweijährigen beträgt die Quote 51%. Auch Alleinerziehende in Hochheim am Main werden erleichtert darüber sein: Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die schulischen Leistungen von Kindern, die im Kinderhort waren, deutlich bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kinder, die niemals in Einrichtungen betreut wurden. Ausgezeichnet gut waren hier die Leistungen der Kids von Alleinerziehenden: Ganztägige Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet weit mehr als einem Schuljahr. Unabhängig davon ist es verständlich, wenn Alleinerziehende in Hochheim am Main ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Reifung partizipieren!

Alleinerziehende Hochheim am Main: Arbeit

Mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden Mamis in Hochheim am Main von Kindern die jünger als drei Jahre sind, hat maximal 1.100 Euro im Monat zur Verfügung. Der Grund dafür ist jedoch nicht in der geringen Arbeitsmotivation zu sehen, sondern hauptsächlich im dürftigen Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Im Gegenteil:Alleinerziehende in Hochheim am Main haben sogar eine riesige Leistungsmotivation für sich und ihre Kinder und würden gerne eine Arbeit aufnehmen. Dabei liegt die Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden Mamas und Papas mit Kindern unter 18 Jahren bei stolzen 66 Prozent und somit weit über dem bundesweiten Durchschnitt.

Alleinerziehende Hochheim am Main: Geld

Unterhalt

Jedes Kind von Alleinerziehenden in Hochheim am Main hat grundsätzlich Anrecht auf Unterhaltszahlung. In diesem Zusammenhang leistet der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, seinen Anteil mittels der Pflege und Erziehung des Kindes, im Gegenzug hat der zweite Elternteil Geld-Unterhalt zu begleichen. Wieviel Unterhalt dabei bezahlt werden muss ist verschieden und gekoppelt an einigen Dingen, wie bspw. Höhe des Vermögens des Unterhaltspflichtigen (Basis: Düsseldorfer Tabelle), Alter des Kindes sowie Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht.

Dabei gilt es zu berücksichtigen: der Unterhaltszahler kann fünfzig Prozent des Kindergeldes vom Unterhalt subtrahieren (also bspw. 92,- Euro für die ersten beiden Kids) Wichtig: Du solltest den Unterhalt frühestmöglich beantragen, denn er wird nicht rückwirkend getilgt. Wenn der Unterhaltspflichtige keine Leistungen begleicht, können Alleinerziehende in Hochheim am Main den sog. Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Auf diese Weise wird folgender Betrag an Alleinerziehende in Hochheim am Main bezahlt:
– 133,- Euro: Für Kids bis zum Alter von 5 Jahre
– 180,- Euro: Für Kinder 6 – 11 Jahre

=> Zu berücksichtigen: Dieses Geld wird maximal 72 Monate ausbezahlt und nur bis zum 12. Altersjahr des Kindes! Auf wir-sind-alleinerziehend findest du im übrigen unzählige sonstige finanzielle und steuerliche Tipps für Alleinerziehende!

Kindergeld

Wie dir sicher bekannt ist, haben Alleinerziehende aus Hochheim am Main Recht auf Kindergeld. Dabei überweist der Fiskus für das erste und zweite Kind jeweilig 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes sonstige Kind jeweilig 250 Euro (Stand: 2021). Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl deiner Kids: Für die ersten zwei gibt´s je 219,- Euro, fürs dritte fallen 190,- ab und ab dem vierten bekommst du 250,- Euro pro Monat (seit Januar 2021).

Als Option zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Hochheim am Main der Kinderfreibetrag zu – je Erziehungsberechtigter werden derzeit 2.184 Euro angerechnet. Grundsätzlich ist zu beachten: Wenn du eher wenig verdienst, profitierst du meistens vom Kindergeld. Ist dein Gehalt höher, bietet sich der Kinderfreibetrag an Infolgedessen ausschließlich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast von Alleinerziehenden mehr mindert als das ausbezahlte Kindergeld, gewinnen Alleinerziehende von den Steuervorteilen. Die Differenz zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld bekommen Alleinerziehende in Hochheim am Main ausbezahlt vom Finanzamt.

Steuern

Alleinerziehende aus Hochheim am Main kriegen die Steuerklasse II und damit nur geringe Vergünstigungen. In diesem Fall steht Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich zur Verfügung. Der wird automatisch vom Finanzamt abgerechnet, Alleinerziehende aus Hochheim am Main müssen hierfür keine Belege oder Anträge vorlegen. Voraussetzung ist, dass min. ein Nachwuchs alleine erzogen und versorgt wird, das ununterbrochen im Haushalt wohnt. Ferner muss Kindergeld für das Kind bezogen werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob Alleinerziehende single, geschieden, verwitwet oder von der besseren Hälfte dauerhaft getrennt leben. Doch Vorsicht: Wenn erneut geheiratet wird (oder mit einem Partner zusammengezogen) werden die Gebote für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Eheleuten – die Steuerklasse III beziehen – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Hochheim am Main) einmal mehr deutlich!

Alleinerziehende Hochheim am Main: Unser Ziel

Alleinerziehende aus Hochheim am Main haben keine Lobby und somit auch nur wenig Einfluss auf die Gesellschaft. Unser Anliegen ist es, so viele Alleinerziehende aus Hochheim am Main und aus der kompletten Bundesrepublik Deutschland wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe auftreten zu können und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu erreichen. Konkret fordern wir für alle Alleinerziehenden folgendes:

  1. Vereinfachung der unterschiedlichen Antragsformalitäten und gegenseitigen Anrechnungs-Modalitäten
  2. Spürbare Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
  3. Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt sowie garantiert werden
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