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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/wir-sind-alleinerziehend.de/httpdocs/wp-includes/functions.php on line 6114Alleinerziehende Frankenberg (Eder): Du bist alleinerziehend und stammst aus Frankenberg (Eder)? Glückwunsch, du bist hier genau richtig! Wie jeder weiß bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands großem Portal für Alleinerziehende – bekommst du ALLES für Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder):
Studien zeigen: Je Länger man Alleinerziehend und Single ist, umso unwahrscheinlicher ist es, einen neuen Partner kennenzulernen. Du bist auch noch immer alleinerziehender Single und dir fehlen bis dato die Gelegenheiten deinen Traumpartner in Frankenberg (Eder) und Umkreis kennenzulernen? Das Web bietet Singles aus Frankenberg (Eder) durchaus eine prima Erleichterung bei der Recherche nach dem richtigen Herzblatt! Studien beweisen zudem, dass nur 4% der Alleinerziehenden wieder mit dem alten Partner zusammen finden. Unsere spezielle Partnerbörse für Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) hilft dir dabei, deinen Traumpartner aus der Region Frankenberg (Eder) zu treffen und mit ein wenig Glück womöglich sogar deinen Partner für die Zukunft zu begegnen…
Ungezählte Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) sind auf Kinderbetreuung angewiesen, um Geld zu verdienen. In diesem Zusammenhang liegt die durchschnittliche Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren (deutschlandweit) bei 28% – von den einjährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den 2-jährigen beträgt der Anteil 51%. Auch Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) machen keinen Fehler bei der Betreuung ihrer Kinder: Die Pisastudie hat gezeigt, dass die Schulleistungen von Kindern, die einen Hort besucht haben, deutlich bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kinder, die nicht außerfamiliär betreut wurden. Besonders gut waren hier die Leistungen der Kids von Alleinerziehenden: Ganztägige Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet über einem Schuljahr. Ungeachtet alledem ist es nachzuvollziehen, wenn Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Entwicklung teilhaben!
Viele Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) würden gerne einen Beruf ausüben, sind durch den schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen in Frankenberg (Eder) jedoch verhindert. Folglich ist über die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden in Frankenberg (Eder) von Armut betroffen. Dagegen sind unter den Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Frankenberg (Eder) nur rund fünf Prozent von Armut betroffen. Es lässt sich sagen, dass ein besser ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen den Zugang zu Arbeitsplätzen für Alleinerziehende erheblich erleichtert und infolgedessen die Armuts-Gefährdung für Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) minimiert werden könnte.
Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) haben natürlich das Recht auf Kindergeld. In diesem Zusammenhang zahlt der Staat für das erste und zweite Kind jeweilig 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro (Stand: 2021). Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Zahl deiner Kinder: Für die ersten zwei gibt´s je 219,- Euro, für das dritte beträgt die Summe 190,- Euro und ab dem vierten Kind erhältst du 250,- Euro pro Monat (seit Januar 2021).
Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Frankenberg (Eder) der Kinderfreibetrag zu – je Erziehungsberechtigter werden derzeit 2.184 Euro angerechnet. Im Allgemeinen ist zu beachten: Alleinerziehende mit wenig Einkommen profitieren vom Kindergeld, Alleinerziehende mit höheren Einnahmen von den Kinderfreibeträgen. Also ausschließlich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast von Alleinerziehenden mehr mindert als das ausbezahlte Kindergeld, gewinnen Alleinerziehende von den Steuervorteilen. Die Abweichung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld bekommen Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) demzufolge als Steuererstattung vom Finanzamt.
Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) erlangen die Steuerklasse II und dadurch nur geringe Vergünstigungen. Dabei steht Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich zur Verfügung. Dieser wird selbsttätig vom Finanzamt abgerechnet, Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) brauchen dafür keine Nachweise oder Anträge vorlegen. Forderung ist, dass wenigstens ein Nachkomme alleine erzogen und versorgt wird, sowie durchgehend im Haushalt wohnt. Darüber hinaus muss Kindergeld für das Kind bezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Alleinerziehende alleinstehend, geschieden, verwitwet oder vom Partner dauerhaft getrennt wohnen. Beachte aber bitte: Sobald (oder sogar eine Partnerschaft eingegangen!) sind die Voraussetzungen für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Ehepartnern – die Steuerklasse III ergattern – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Frankenberg (Eder)) einmal mehr spürbar!
Jedes Kind von Alleinerziehenden in Frankenberg (Eder) hat grundlegend Anspruch auf Unterhaltszahlung. Hierbei leistet der Elternteil, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Teil auf Basis von der Pflege und Erziehung des Kindes, im Gegenzug hat der zweite Elternteil Geld-Unterhalt zu begleichen. Die Höhe des Unterhalts hängt von folgenden Faktoren ab, wie bspw. Höhe des Vermögens des Unterhaltszahlers (Grundlage: Düsseldorfer Tabelle), Alter des Kindes darüber hinaus Anzahl der Personen, denen Unterhaltszahlung zusteht.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen: der Unterhaltspflichtige ist berechtigt, fünfzig Prozent des Kindergeldes vom Unterhalt subtrahieren (demzufolge bspw. 92,- Euro für die ersten beiden Kinder) Wichtig: Du solltest den Unterhalt frühestmöglich beantragen, dieser wird nämlich nicht rückwirkend getilgt. Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt begleicht, können Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) den sogenannten Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt geltend machen. Hierbei erhalten Alleinerziehende in Frankenberg (Eder) vom Jugendamt pro Monat:
– 133,- Euro: Für Nachwuchs bis 5 Jahre
– 180,- Euro: Für Nachwuchs 6 – 11 Jahre
=> Bitte beachte in diesem Zusammenhang: Dieses Geld wird maximal 72 Monate ausbezahlt und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes! Auf wir-sind-alleinerziehend erhältst du übrigens reichlich andere finanzielle Hilfen für Alleinerziehende!
Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) besitzen leider keine Lobby und folglich auch keinen gesellschaftlichen und politischen Einfluss. Unser Wunsch muss es sein, so viele Alleinerziehende aus Frankenberg (Eder) (und ganz Deutschland) wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe auftreten zu können und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu erreichen. Im Detail verlangen wir für alle Alleinerziehenden unter anderem: