Schenkung und Erbrecht: Wichtige Tipps und Hinweise für Alleinerziehende und ihre Kinder
Kann eine Schenkung zu Lebzeiten zurückverlangt werden?
Viele Eltern denken darüber nach, einen Teil ihres Vermögens schon zu Lebzeiten ihren Kindern in Form einer Schenkung zu vermachen. Egal, ob du das Studium deines Kindes finanzieren oder einfach nur ein Geldgeschenk machen willst: In jedem Fall ist es wichtig, dass du dich über das Thema Schenkung umfassend informierst.
Was ist eine Schenkung?
Im Rahmen einer Schenkung erhält der Beschenkte unentgeltlich eine Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers. In der Regel kannst du eine Schenkung formlos durchführen, wenn du dich mit der anderen Partei geeinigt hast. Wenn du aber einen Schenkungsvertrag gestalten willst, musst du ihn notariell beurkunden lassen, damit er wirksam wird. Falls du die Schenkung beispielsweise mit einer Auflage verbinden möchtest, ist die Schriftform zu empfehlen. Du kannst beispielsweise eine Schenkung mit der Bedingung verknüpfen, dass das geschenkte Geld nur für den Fall des erfolgreichen Abschlusses einer Ausbildung oder eines Studiums ausgezahlt werden soll.
Welche Vorteile bietet eine Schenkung?
Kinder profitieren von einem Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro, Ehepartner bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können sogar 500.000 Euro in Anspruch nehmen. Das hat zur Folge, dass die Erbschaftssteuer erst bei einem Schenkungsbetrag über diesem Betrag fällig wird. Allerdings gilt für diesen Steuerfreibetrag die Frist von zehn Jahren, d. h., dass dieser Freibetrag erst nach Ablauf von zehn Jahren einer Schenkung erneut genutzt werden kann.
Welche Nachteile gibt es bei einer Schenkung?
In manchen Fällen können Schenkungen rückgängig gemacht werden. Wenn der Schenkende beispielsweise eine Insolvenz anmelden muss oder verarmt ist, kann er die Schenkung zurückverlangen.
Wann kann eine Schenkung zurückverlangt werden?
- Bist du verarmt und kannst deinen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten, kannst du die Schenkung zurückverlangen. Allerdings gilt das nur für große Geschenke, kleine Zuwendungen müssen nicht zurückerstattet werden.
- Falls du einen Antrag auf Sozialhilfe stellst, prüft das Sozialamt, ob Schenkungen zurückgefordert werden können. In manchen Fällen müssen wertvolle Schenkungen zurückerstattet werden.
- Im Falle einer schweren Verfehlung (z. B. Bedrohung des Lebens des Schenkers) oder bei grobem Undank kann der Schenker die Schenkung innerhalb eines Jahres widerrufen.
- Erhält beispielsweise ein junges Paar von den Eltern zum Kauf einer Wohnung eine Geldsumme geschenkt und trennt es sich nach einiger Zeit, können die Eltern das Geldgeschenk zurückfordern, da sie davon ausgegangen sind, dass die Beziehung hält.
Ausnahme:
- Wenn du eine Geldsumme geschenkt bekommen hast, das Geld komplett aufgebraucht ist und dir die Rückzahlung dieser Schenkung große finanzielle Schwierigkeiten beschert, z. B. wenn du von einer Privatinsolvenz betroffen wärst, musst du die Schenkung nicht zurückbezahlen.
- Hast du das Geschenk verloren oder wurde es dir gestohlen, gibt es ebenfalls keinen Rückforderungsanspruch an dich.
Bei Kenntnis des Rückforderungsanspruchs des Schenkers darfst du das Geschenk nicht verkaufen, damit du es nicht zurückgeben musst. In solchen Fällen besteht trotzdem ein Anspruch auf Rückerstattung.
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