Alleinerziehend zu sein, ist eine herausfordernde Lebenssituation. Doch keine Sorge, es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Dir dabei helfen, Deine Rechte und Pflichten als Alleinerziehender zu verstehen. In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige über die Rechte von Alleinerziehenden und wie Du sie für Dich nutzen kannst. Du bist Alleinerziehend und auf Partnersuche? Super, dann haben wir hier genau das richtige für Dich, denn tausende Alleinerziehende Singles warten darauf, Dich jetzt kennenzulernen:
Lerne jetzt tausende Alleinerziehende völlig gratis kennen – Klicke hier…
Als Alleinerziehender hast Du möglicherweise Anspruch auf Unterhalt für Dich und Dein Kind. Der Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt und muss vom anderen Elternteil gezahlt werden, wenn das Kind bei Dir lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Es gibt eine sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“, die Dir bei der Berechnung des Unterhalts helfen kann.
Eventuell steht Dir auch Trennungsunterhalt zu, wenn Du vor der Trennung nicht berufstätig warst oder nur ein geringes Einkommen hattest. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in der Regel nur für eine begrenzte Zeit und soll Dir die Möglichkeit geben, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Hier zeigen wir, wie Du den Kindesunterhalt kürzen kannst.
Als Alleinerziehender kannst Du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Du hast Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, der Deine Steuerlast mindert. Der Betrag liegt derzeit bei 4260 Euro pro Jahr und wird automatisch gewährt, wenn Du in der Steuerklasse II eingestuft bist. Voraussetzung dafür ist, dass Du mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst und für dieses Kind Kindergeld beziehst.
Wenn Du das alleinige Sorgerecht für Dein Kind hast, bist Du für alle wichtigen Entscheidungen in seinem Leben verantwortlich. Das bedeutet, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Vermögenssorgerecht hast. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. In der Regel haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Wenn es jedoch dem Wohl des Kindes schadet, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.
Alleinerziehende, die das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen über Angelegenheiten von „erheblicher Bedeutung“ gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Dabei gilt grundsätzlich folgende Faustregel: Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, sind Entscheidungen des täglichen Lebens – alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, fallen unter die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Um dir die Orientierung etwas zu erleichtern haben wir folgende Tabelle zusammengestellt, in der die zwei Entscheidungsarten gegenübergestellt werden:
Angelegenheit | Angelegenheit des täglichen Lebens | Angelegenheit von erheblicher Bedeutung |
Ernährung | Planung, Einkauf, Kochen | Grundentscheidungen zu Angelegenheiten wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten |
Gesundheit | Behandlung leichter Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge | Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Impfungen, Homöopathie) |
Aufenthalt | Besuch bei Freunden und Verwandten, Ferienreisen | Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, Auslandsreisen |
Betreuung | Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungspersonal | Wahl der Krippe, Kindergarten, private Betreuungsperson |
Schule | Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor, Nachhilfe | Wahl der Schulart und der Schule, der Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrer, Entscheidung über Versetzung |
Ausbildung | Entschuldigung bei Krankheit | Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Ausbildungsrichtung |
Umgang | Einzelentscheidungen | Grundentscheidungen des Umgangs |
Religion | Teilnahme an Gottesdiensten, anderen kirchlichen Angeboten | Bestimmung des Religionsbekenntnisses |
Vermögen | Welche Bank, welche Anlage | Vermögensaufbau und Verwendung des Vermögens |
Status- und Namens-Fragen | keine Einzelrechte | Grundsatzentscheidung, Namensrecht, Abstammungsrecht |
Sonstiges | Welche Fernsehsendung, welches Computerspiel, wie lange, welches Spielzeug, Kleidung, Freizeitgestaltung | Erziehungsstil, Fernsehkonsum, Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene, Ausübung teurer Sportarten |
Als Alleinerziehender ist es oft schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Deshalb hast Du Anspruch auf einen Kindergartenplatz für Dein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Je nach Bundesland und Kommune können die Kosten für den Kindergartenplatz unterschiedlich ausfallen. Es gibt jedoch Zuschüsse und Ermäßigungen, die Du beantragen kannst, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Als Alleinerziehender stehen Dir verschiedene Sozialleistungen zu, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind zu sichern. Details dazu findest Du in unseren finanziellen Hilfen für Alleinerziehende. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Du arbeitslos oder erwerbsfähig bist, aber nicht genug Einkommen hast, kannst Du seit 2023 Bürgergeld beantragen. Natürlich können auch Alleinerziehende Bürgergeld (auch: Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sozialgeld, Grundsicherung, Grundsicherungsreform) beantragen. Hier erfährst du alles, was zu zum Thema Bürgergeld für Alleinerziehende wissen musst.
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu beitragen soll, die Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen zu reduzieren. Du kannst Wohngeld beantragen, wenn Du nicht bereits Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe (Bürgergeld) erhältst, die die Wohnkosten abdecken.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für den der Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt derzeit bis zu 250 Euro pro Monat und Kind.
Wenn Du weder erwerbsfähig noch arbeitslos bist und Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind zu sichern, kannst Du Sozialhilfe beantragen. Diese Leistung wird vom Sozialamt gewährt und soll den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen.
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen, die Dir als Alleinerziehender bei rechtlichen, finanziellen und sozialen Fragen zur Seite stehen. Dazu zählen unter anderem:
Diese Einrichtungen können Dir bei der Durchsetzung Deiner Rechte helfen, Informationen über finanzielle Unterstützung geben und Dich bei der Organisation der Kinderbetreuung unterstützen. Unser Tipp: Nutze als Alleinerziehender auf jeden Fall die staatlichen Hilfen, die Dir zustehen! Denn nur so kannst Du Dein Kind optimal versorgen und ein angemessenes Niveau aufrecht erhalten. Wenn du Alleinerziehend bist und auf der Suche nach anderen Single-Eltern, können wir dir auf jeden Fall unsere kostenlose Singlebörse für Alleinerziehende empfehlen – hier kannst du tausende andere Alleinerziehende völlig gratis kennenlernen:
Lerne jetzt tausende Alleinerziehende völlig gratis kennen – Klicke hier…