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Rechte und Pflichten von Alleinerziehenden

Rechte und Pflichten von Alleinerziehenden

Rechte von Alleinerziehenden: Diese Rechte stehen dir als Alleinerziehender zu

Alleinerziehend zu sein, ist eine herausfordernde Lebenssituation – emotional, organisatorisch und finanziell. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte als alleinerziehender Elternteil kennst. Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die dich und dein Kind schützen und dir helfen sollen, den Alltag besser zu bewältigen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte dir zustehen, welche Ansprüche du geltend machen kannst und wo du Unterstützung bekommst.

Gleichzeitig hast du als alleinerziehender Elternteil nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – zum Beispiel gegenüber deinem Kind, gegenüber Behörden und bei der Nutzung von Sozialleistungen. Auch darauf gehen wir weiter unten ein, damit du ein vollständiges Bild deiner Situation bekommst.

Unterhaltsanspruch für Dich und Dein Kind

Als Alleinerziehender hast Du möglicherweise Anspruch auf Unterhalt für Dich selbst und auf Kindesunterhalt für dein Kind. Der Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt und muss vom anderen Elternteil gezahlt werden, wenn das Kind überwiegend bei Dir lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich unter anderem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Orientierung bietet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, auf deren Grundlage Gerichte und Jugendämter den Unterhalt berechnen.

Eventuell steht Dir auch Trennungsunterhalt zu, wenn Du vor der Trennung nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hast. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht in der Regel nur für eine begrenzte Zeit und soll Dir die Möglichkeit geben, finanziell wieder auf eigenen Füßen zu stehen. In bestimmten Fällen kann nach der Scheidung zusätzlich nachehelicher Unterhalt hinzukommen, wenn dir durch die Ehe Nachteile entstanden sind (zum Beispiel längere Auszeiten wegen Kindererziehung).

Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kannst Du dich an das Jugendamt wenden, eine Beistandschaft beantragen oder prüfen, ob dir Unterhaltsvorschuss zusteht. Ausführliche Informationen rund um die Berechnung des Unterhalts findest du auch im Ratgeber Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss.

Steuerliche Vorteile für Alleinerziehende

Als Alleinerziehender kannst Du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Du hast Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der deine Steuerlast mindert. Der Betrag liegt aktuell bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Der Entlastungsbetrag wird in der Regel automatisch berücksichtigt, wenn Du in der Steuerklasse II eingestuft bist.

Voraussetzung dafür ist, dass Du mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst, für das Du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst und keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt gemeldet ist (Ausnahmen gelten zum Beispiel für volljährige Kinder in Ausbildung). Zusätzlich kannst Du als Alleinerziehender viele Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Mehr dazu findest Du auch in unseren finanziellen Hilfen für Alleinerziehende.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Beim Sorgerecht ist entscheidend, ob Du das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil hast. Hast Du das alleinige Sorgerecht, bist Du für alle wichtigen Entscheidungen im Leben Deines Kindes verantwortlich. Dazu gehören unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Vermögenssorgerecht. Beim gemeinsamen Sorgerecht treffen beide Eltern wichtige Entscheidungen gemeinsam.

Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. In der Regel haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit dem Kind, und gleichzeitig hat das Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Nur wenn der Umgang das Kindeswohl gefährdet, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei Konflikten können das Jugendamt oder ein Familiengericht vermitteln oder Regelungen treffen.

Ausführliche Informationen findest Du auch in unseren Ratgebern zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht.

Unterscheidung: Angelegenheiten von „erheblicher Bedeutung“ und Angelegenheiten des „täglichen Lebens“

Alleinerziehende, die das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Dabei gilt grundsätzlich folgende Faustregel: Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, sind Entscheidungen des täglichen Lebens – alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, fallen unter die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Um dir die Orientierung etwas zu erleichtern, haben wir folgende Tabelle zusammengestellt, in der die beiden Entscheidungsarten gegenübergestellt werden:

AngelegenheitAngelegenheit des täglichen LebensAngelegenheit von erheblicher Bedeutung
ErnährungPlanung, Einkauf, KochenGrundentscheidungen zu Angelegenheiten wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten
GesundheitBehandlung leichter Erkrankungen, alltägliche GesundheitsvorsorgeOperationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Impfungen, Homöopathie)
AufenthaltBesuch bei Freunden und Verwandten, FerienreisenGrundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, Auslandsreisen
BetreuungDauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit BetreuungspersonalWahl der Krippe, Kindergarten, Schule oder privaten Betreuungsperson
SchuleEntschuldigung bei Krankheit, Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor, NachhilfeWahl der Schulart und der Schule, der Fachrichtungen, Besprechungen mit Lehrkräften, Entscheidung über Versetzung
AusbildungEntschuldigung bei KrankheitWahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Ausbildungsrichtung
UmgangEinzelentscheidungen zur Ausgestaltung des UmgangsGrundentscheidungen des Umgangs (z.B. Umfang, langfristige Regelungen)
ReligionTeilnahme an Gottesdiensten, anderen kirchlichen AngebotenBestimmung des Religionsbekenntnisses
VermögenWelche Bank, welche Anlage im AlltagGrundsatzentscheidungen zum Vermögensaufbau und zur Verwendung des Vermögens
Status- und Namens-Fragenkeine EinzelrechteGrundsatzentscheidungen, Namensrecht, Abstammungsrecht
SonstigesWelche Fernsehsendung, welches Computerspiel, wie lange, welches Spielzeug, Kleidung, FreizeitgestaltungErziehungsstil, Fernsehkonsum in Grundsatzfragen, Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene, Ausübung teurer Sportarten

Hilfe bei der Kinderbetreuung

Als Alleinerziehender ist es oft schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Kindertagespflege. Du kannst dich beim Jugendamt oder der Gemeinde über Betreuungsangebote und Zuständigkeiten informieren.

Je nach Bundesland und Kommune können die Kosten für den Kindergartenplatz unterschiedlich ausfallen. Es gibt jedoch Zuschüsse, Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen, die Du beantragen kannst, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Häufig gibt es zudem Geschwisterrabatte oder spezielle Regelungen für Familien mit geringem Einkommen. Frage beim Jugendamt, im Familienbüro oder bei der Kita-Leitung nach, welche Unterstützung es in deiner Region gibt.

Sozialleistungen für Alleinerziehende

Als Alleinerziehender stehen Dir verschiedene Sozialleistungen zu, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind zu sichern. Eine ausführliche Übersicht findest Du in unseren finanziellen Hilfen für Alleinerziehende. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

Bürgergeld

Wenn Du erwerbsfähig bist, aber nicht genug Einkommen hast, um deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes zu decken, kannst Du Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld hat die frühere Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) abgelöst. Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf, weil sie die Kinder überwiegend allein betreuen. Alles Wichtige dazu erfährst du im Ratgeber Bürgergeld für Alleinerziehende.

Wohngeld

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu beitragen soll, die Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen zu reduzieren. Du kannst Wohngeld beantragen, wenn Du keine anderen Leistungen wie Bürgergeld erhältst, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Miete, der Haushaltsgröße und dem Einkommen ab.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für den der Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt seit 2025 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind. Ob Du Anspruch hast, wird individuell von der Familienkasse geprüft.

Sozialhilfe / Grundsicherung

Wenn Du nicht erwerbsfähig bist (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) und Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind zu sichern, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen. Diese Leistungen werden in der Regel vom Sozialamt gewährt und sollen den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen.

Pflichten von Alleinerziehenden

Neben vielen Rechten hast Du als alleinerziehender Elternteil auch Pflichten. Dazu gehören vor allem:

  • Deine Unterhaltspflicht gegenüber deinem Kind. Wenn das Kind überwiegend bei Dir lebt, erfüllst Du diese in der Regel durch Betreuung, Pflege und Erziehung. In bestimmten Konstellationen (zum Beispiel beim Wechselmodell) können aber auch Barunterhaltspflichten eine Rolle spielen.
  • Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dein Kind seine Schulpflicht und Ausbildungspflicht erfüllt und regelmäßig am Unterricht teilnimmt.
  • Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden, wenn Du Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehst. Das bedeutet zum Beispiel: Änderungen deiner Einkommens- oder Familiensituation rechtzeitig melden und angeforderte Unterlagen einreichen.
  • Eine verantwortungsvolle Verwendung von Leistungen, die für dein Kind bestimmt sind (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld), damit dein Kind davon tatsächlich profitiert.

Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Wenn Du unsicher bist, welche Pflichten dich im Einzelnen treffen, können dir Beratungsstellen, Jugendämter oder ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen.

Beratungsangebote und Unterstützung für Alleinerziehende

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen, die Dir als Alleinerziehender bei rechtlichen, finanziellen und sozialen Fragen zur Seite stehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Jugendämter (z.B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Beistandschaft)
  • Sozialämter und Jobcenter (z.B. zu Sozialleistungen, Bürgergeld, Mehrbedarfen)
  • Familienberatungsstellen und Erziehungsberatungsstellen
  • Schuldnerberatungsstellen
  • Selbsthilfegruppen und Vereine für Alleinerziehende

Diese Einrichtungen können Dir bei der Durchsetzung Deiner Rechte helfen, Informationen über finanzielle Unterstützung geben und Dich bei der Organisation der Kinderbetreuung unterstützen. Unser Tipp: Nutze als Alleinerziehender auf jeden Fall die staatlichen Hilfen, die Dir zustehen – und nimm Beratungsangebote in Anspruch, wenn Du unsicher bist.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. In deinem konkreten Fall können andere Regelungen gelten. Wende dich bei Unsicherheiten an eine Beratungsstelle, einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.

 

Seite aktualisiert am 16. November 2025