Rechte eines adoptierten Kindes
Die Adoption und ihre Umstände unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes offenbart werden. Das Adoptionsgeheimnis dient dem Schutz der gesamten Adoptivfamilie.
Allerdings ist beim Kind adoptieren Sorge dafür zu tragen, dass das adoptierte Kind später die Möglichkeit hat, seine Herkunft zu ermitteln. Dazu gehören Daten zur Identität der leiblichen Eltern sowie zur familiären Krankheitsgeschichte.
Recht eines adoptierten Kindes: Einsicht in Abstammungsbuch
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben Adoptierte das Recht, Einsicht in ihr Abstammungsbuch zu nehmen. Darüber hinaus können sie unter angemessener Anleitung einer Fachkraft Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte nehmen. Die Aufbewahrungsfrist der Vermittlungsakten beträgt 60 Jahre – gerechnet ab der Geburt des Kindes.
Recht eines adoptierten Kindes: Ermittlung der Herkunft bei Auslandsadoption
Wenn die Adoption eines Kindes aus dem Ausland von einer zur internationalen Adoptionsvermittlung berechtigten Stelle vermittelt worden ist, lässt sich die Herkunft über die Bundeszentrale für Auslandadoption ermitteln. Dort wird registriert, welche Stelle die Vermittlung durchgeführt hat und die Akten aufbewahrt.
Quelle: Bundesministerium für Familie