Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the advanced-ads domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/wir-sind-alleinerziehend.de/httpdocs/wp-includes/functions.php on line 6114
Mutter-Vater-Kind-Kuren Kosten Hilfe Alleinerziehende

Wissen

Mutter-Vater-Kind-Kuren

Mutter-Vater-Kind-Kuren

Familie, Haushalt, Beruf – für viele Eltern kommen oft viele Faktoren zusammen. Dadurch sind viele Mütter, Väter und pflegende Angehörige überlastet und es bleibt ihnen kaum Zeit, im Alltag neue Kraft zu tanken. Das kann auf Dauer krank machen.

Laut einer Studie des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Nürnberg-Erlangen besteht ein höherer Bedarf an stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter als Expertinnen und Experten es bisher annahmen.

Mutter-Vater-Kind-Kuren: Neue Kraft tanken

Damit Mütter, Väter und pflegende Angehörige sich von diesen Belastungen erholen können und lernen, ihren Alltag langfristig gesünder zu gestalten, gibt es die sogenannten Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren und Kuren für pflegende Angehörige. Das sind ganzheitlich ausgerichtete Gesundheitsangebote des Müttergenesungswerks.

Diese dreiwöchigen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden deutschlandweit in 76 Einrichtungen angeboten. Sie sind auf die speziellen Gesundheitsprobleme von Müttern Vätern und pflegenden Angehörigen ausgerichtet und beinhalten ein medizinisches und psychosoziales Angebot

Mutter-Vater-Kind-Kuren: Eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem ersten April 2007 sind die Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz besteht auch für alle
pflegenden Frauen und Männer ein gesetzlicher Anspruch. Müttern Vätern und pflegenden Angehörigen, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, muss eine stationäre Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahme genehmigt werden.

Die zugrundeliegende Begutachtungsrichtlinie wurde im Frühjahr 2012 überarbeitet, mit dem Ziel, die Begutachtungspraxis zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. So wurde zum Beispiel klargestellt, dass komplexe Vorsorge- und Rehaleistungen für Mütter und Väter mit ihren Kindern und pflegende Angehörige nur stationär und nicht ambulant erbracht werden können, „ambulant vor stationär“ gilt hier nicht.

Des Weiteren sollen die Herausforderungen bestimmter Lebenssituationen von Eltern, die gesundheitliche Störungen hervorrufen können, bei der Genehmigung der Kuren berücksichtigt werden. Erstmals wird auch Versicherten, die „Kinder in Patchworkfamilien“ erziehen und betreuen, ein Anspruch eingeräumt.

Mutter-Vater-Kind-Kuren: Unterstützung

Die Krankenkassen übernehmen seit 2002 die Kosten der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter. Trotzdem gibt es Eltern, denen die Kosten des gesetzlichen Eigenanteiles oder auch nur ein Taschengeld während des Aufenthaltes fehlen. Diese Mütter und Väter können finanzielle Unterstützung beim Müttergenesungswerk beantragen.

Bei der Vermittlung der Gelder helfen die circa 1.300 wohnortnahen Müttergenesungs-Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände weiter. Diese sind auch bei der Antragstellung und der Wahl einer geeigneten Klinik behilflich.

Mutter-Vater-Kind-Kuren für Alleinerziehende

Wenn eine Mutter oder ein Vater die ganze Verantwortung für ihre Familie alleine trägt, leidet er oder sie besonders häufig unter starken körperlichen und psychischen Belastungen. Diese können sich auf Dauer auch auf den Gesundheitszustand auswirken.

Alleinerziehende haben Anspruch auf eine Kur

Mütter und Väter, bei denen im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen bestimmte Gesundheitsrisiken oder bereits bestehende Krankheiten vorliegen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die so genannten Mütter- beziehungsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erholungsleistung dauert in der Regel drei Wochen. Interessierte können die Kur bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Mutter-Vater-Kind-Kuren: Eigenanteil

Allein erziehende Mütter und Väter, die nicht zur Kur fahren können, weil ihnen das nötige Geld für den gesetzlichen Eigenanteil fehlt, können durch Spendenmittel des Deutschen Müttergenesungswerks unterstützt werden.

Beratungsstellen helfen weiter

Bei der Vermittlung der Spendengelder spielen die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände eine wichtige Rolle. Sie helfen auch bei der Antragsstellung und bei der Wahl einer geeigneten Klinik.

Die nächst gelegene Beratungsstelle finden Alleinerziehende auf der Internetseite des Deutschen Müttergenesungswerks. Dort gibt es auch nähere Informationen zu den Schwerpunktmaßnahmen für allein erziehende Mütter und Väter.

wir-sind-alleinerziehend: Wir lieben Alleinerziehende!

Hier kannst du gerne mit dabei sein!

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen