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Kleinkinderbetreuung - wir-sind-alleinerziehend

Kinderbetreuung

Kleinkinderbetreuung

Kleinkinder-BetreuungKleinkinderbetreuung: Wie können kleine Kinder am besten betreut werden und wo finde ich den besten Kleinkinderbetreuungs-Platz für mein Kind? Grundsätzlich gilt: Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Dadurch soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen oder ein den Kindergarten ergänzendes Förderungsangebot in der Kindertagespflege hinzuwirken.

Kleinkinderbetreuung: Betreuungsstandard

Die bundesrechtlichen Vorgaben garantieren zwar den Anspruch auf einen Kindergartenplatz, definieren aber nicht den konkreten Umfang und den Inhalt dieses Anspruchs. Dies wiederum erfolgt durch Landesrecht, das die qualitativen Standards regelt. Dazu gehören zum Beispiel Gruppenstärke, Personalausstattung und Verpflegung. Betreuungseinrichtungen gibt es in öffentlicher und freier Trägerschaft. Zu den freien Trägern zählt eine Vielfalt nichtstaatlicher Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Elterninitiativen. Öffentliche Einrichtungsträger sind Kreise, kreisfreie Städte und auch kreisangehörige Gemeinden.

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Kleinkinderbetreuung: Kriterien zur Aufnahme

Für die Aufnahme in einen bestimmten Kindergarten und den zeitlichen Betreuungsumfang gibt es bestimmte Kriterien. Zu diesen gehören das Anmeldedatum, die Erwerbstätigkeit der Eltern, die Entfernung zum Wohnort und die Konfessionszugehörigkeit. Auch die spezifische familiäre Situation, wie zum Beispiel bei Alleinerziehenden, wird berücksichtigt.

Kleinkinderbetreuung: Betreuungsumfang

Seit dem 1. Oktober 2005 sind die Jugendämter verpflichtet, Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Daneben sind selbstverständlich die Träger Ansprechpartner in allen Fragen, die ihre Einrichtung betreffen. Bei allgemeinen Fragen zur Erziehung im Kindergarten informieren die Elternbriefe und das Online-Familienhandbuch.

Kleinkinderbetreuung: Betreuungsbeiträge

Für eine Betreuung werden in der Regel Beiträge fällig, die regional oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Die Höhe der Beiträge ist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. Im Bedarfsfall können die Kosten vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Außerdem sind sie unter Umstände von der Steuer abziehbar. Reicht die Betreuung der Kinder in einer öffentlichen Einrichtung nicht aus, gibt es auch zusätzliche Alternativen wie beispielsweise Tagesmütter und -väter, Leihomas und -opas sowie Au-Pairs.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen