Kinderbetreuung

Kindertagespflege

KindertagespflegeDie Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung von Kindern jeden Alters. Mit den familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für Kinder unter drei Jahren geeignet, die in einem für sie überschaubaren Rahmen erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln. Die Entwicklung des Kindes wird individuell von der Tagesmutter und dem Tagesvater gefördert und unterstützt.

Eltern schätzen die flexiblen Möglichkeiten der Kindertagespflege, weil sie sich deren Wünschen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf anpassen kann. In besonderen Situationen nutzen Eltern die Kindertagespflege ergänzend zur Einrichtung.

Die Kindertagespflege kann in den eigenen Räumen der Tagesmutter und des Tagesvaters, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Für die nähere Ausgestaltung sind die Länder bzw. Kommunen zuständig. In einigen Bundesländern können bis zu drei Tagesmütter und Tagesväter gemeinsam in (anderen) geeigneten Räumen tätig sein (sog. Großtagespflegestelle).

Tausende Alleinerziehende warten darauf, Dich jetzt kennenzulernen (gratis)…

 

Das örtliche Jugendamt ist der zuständige Ansprechpartner bei Fragen rund um die Kindertagespflege. Eltern erhalten hier Auskunft über das Verfahren zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege. Tagesmütter und Tagesväter können sich vor und während ihrer Tätigkeit in der Kindertagespflege umfassend beraten lassen.

Auf regionaler Ebene sind auch Vereine für Kindertagespflege und andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in der Beratung, Qualifizierung oder Vermittlung tätig. Allgemeine und individuelle Beratung leisten daneben Landesvereine sowie der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. Auch interessant: Kinderbetreuung für Alleinerziehende – diese Optionen gibt es.

Kindertagespflege: Finanzierung

Das örtliche Jugendamt ist für alle Angebote und Leistungen in der Kindertagesbetreuung zuständig. Die Kindertagespflege ist gleichwertig zu den Einrichtungen in die Systematik der öffentlichen Förderung integriert. Das Jugendamt gewährt der Tagesmutter und dem Tagesvater eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung und die Eltern erbringen eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung an das Jugendamt. Eine Zuzahlung der Eltern an die Tagesmutter und den Tagesvater ist nicht vorgesehen.

Tätigkeiten in der Kindertagespflege

Um eine Tätigkeit in Kindertagespflege ausüben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Rahmen einer Eignungsprüfung weist die Kindertagespflegeperson nach, dass sie aufgrund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft geeignet ist und kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sind. Liegen die erforderlichen Kriterien vor, dann erteilt das zuständige Jugendamt eine Erlaubnis, die für maximal fünf Kinder gilt und nach spätestens fünf Jahren neu beantragt werden muss.

Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflege ist angemessen und leistungsgerecht nach Betreuungsumfang, Kinderzahl sowie Qualifikation der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater auszugestalten. Die Höhe der laufenden Geldleistung ist in den einzelnen Landesgesetzgebungen und kommunalen Satzungen festgelegt und umfasst die Anerkennung der Förderleistung, die Erstattung angemessener Sachkosten und die (anteilige) Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die meisten Tagesmütter und Tagesväter üben ihre Tätigkeit als Selbständige aus, die wie die Angestellten Steuern und Beiträge in die gesetzliche Unfall-, Renten-, Kranken- Pflegeversicherungen entrichten.

wir-sind-alleinerziehend: Wir lieben Alleinerziehende!

Hier kannst du gerne mit dabei sein!

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen