Internationale Adoption
Die Adoption von Kindern aus dem Ausland (Internationale Adoption) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sowohl kinderlose Paare als auch Paare, die bereits leibliche oder adoptierte Kinder haben, können mit der Internationalen Adoption ausländischen Kindern eine Perspektive bieten.
Auslandsadoptionen stellen besondere Anforderungen an die Adoptiveltern. Sie müssen kulturelle Unterschiede und verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten.
Internationale Adoption: Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
Unterschieden wird bei Internationalen Adoptionen zwischen Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ (HAÜ) und Nichtvertragsstaaten.
Der Vertrag bei Internationalen Adoptionen ist eine multilaterale Vereinbarung, die zwischenstaatliche Adoptionen regelt. Durch das Abkommen sollen Missbräuche wie Erpressung, Kinderhandel und Korruption bekämpft werden. Deutschland ist Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Tragender Gedanke ist das Prinzip der Nachrangigkeit von Adoptionsvermittlungen ins Ausland (Subsidiaritätsprinzip) – dabei sollen alle Maßnahmen getroffen werden, um den Verbleib des Kindes in seinem Herkunftsland und Kulturkreis möglich zu machen. Erst wenn innerhalb des Heimatlandes des Kindes keine geeignete Familie gefunden werden kann, dürfen Vermittlungen zu ausländischen Adoptiveltern in Erwägung gezogen werden.
Internationale Adoption: Die Vermittlung kann Jahre dauern
Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, Jugendämter mit besonderer Zulassung sowie die für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger.
Die Dauer des Adoptionsvermittlungsverfahrens im Ausland hängt von dem gewählten Herkunftsland des Kindes ab. Die Vermittlung kann mehrere Jahre dauern.
Internationale Adoption: Deutsche im Ausland benötigen oft eine Bescheinigung
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland leben und dort ein Kind adoptieren wollen, kann es sein, dass ausländische Adoptionsbehörden eine Bescheinigung über die rechtliche Befähigung zur Adoption nach deutschem Recht verlangen.
Die Bundeszentrale für Auslandsadoption erstellt auf Antrag einen solchen Nachweis. Dieser bezieht sich allerdings nur auf die rechtliche Befähigung zur Adoption und ist keine Bescheinigung für eine Internationale Adoption.
Internationale Adoption: Adoptionsvermittlungsstelle unumgänglich!
Werden Kinder aus dem Ausland ohne Kenntnis der Adoptionsvermittlungsstelle nach Deutschland verbracht, hat das Jugendamt zu versuchen, die Situation des Kindes zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu prüfen. Als solche kommen je nach Sachlage auch in Betracht:
• Maßnahmen zum Schutz des Kindes
• Regelung der gesetzlichen Vertretung
• Prüfung des Erfordernisses einer Pflegeerlaubnis, sofern sich das Kind nur mit einem Besuchervisum im Inland aufhält
• Einschaltung der zuständigen Behörden bei unerlaubter Vermittlung oder Kinderhandel
• Unterrichtung der zuständigen zentralen Adoptionsstelle und der Ausländerbehörde
Quelle: Bundesministerium für Familie