Geld zum Schulbedarf
Geld für den Schulbedarf beantragen
Ob Schulranzen, Sportzeug, Hefte oder Taschenrechner: Zum Start ins neue Schuljahr kommen für viele Familien spürbare Extra-Kosten zusammen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen deshalb jedes Schuljahr eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf bekommen. So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder mit einer passenden Grundausstattung in die Schule gehen können und gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen.
Das Schulbedarfspaket
Der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf ist eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit können wichtige Dinge für die Schule gekauft werden. Zum persönlichen Schulbedarf zählen zum Beispiel Schulranzen, Schulrucksack, Sportkleidung sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Hefte, Stifte, Füller, Lineal, Taschenrechner oder Bastelutensilien.
Geld für den Schulbedarf: Höhe und Auszahlung
Die Leistung wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt der persönliche Schulbedarf insgesamt 195 Euro pro Kind. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen:
- 130 Euro zum Beginn des Schuljahres (im August),
- 65 Euro zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres (im Februar).
Die Pauschale wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an den jährlichen Regelbedarfsanpassungen. Deshalb können sich die Beträge in Zukunft ändern.
Wer hat Anspruch auf das Geld zum Schulbedarf?
Antragsberechtigt sind Familien, deren Kinder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen (kein Anspruch besteht in der Regel bei Ausbildungsvergütung). Anspruch auf das Schulbedarfspaket haben alle Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Geld zum Schulbedarf: Antrag stellen
Wie die Leistung beantragt wird, hängt davon ab, welche Grund-Leistung du bekommst:
- Bei Bürgergeld (SGB II): Das Schulbedarfspaket wird in vielen Fällen automatisch über das Jobcenter ausgezahlt. Für Kinder, die neu eingeschult werden oder bereits 15 Jahre alt sind, kann eine Schul- oder Einschulungsbescheinigung nötig sein.
- Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe: Hier muss der Schulbedarf meist separat beantragt werden – zuständig ist die Kommune (z.B. Stadt, Landkreis oder Gemeinde).
Der Antrag kann schriftlich, online oder persönlich eingereicht werden. Wenn du dir unsicher bist, hilft dir dein zuständiges Jobcenter oder das Sozialamt weiter. In Einzelfällen kann es sein, dass Nachweise verlangt werden, zum Beispiel eine Schulbescheinigung oder Belege für besondere Anschaffungen.
Tipps für Alleinerziehende
- Beantrage den Schulbedarf rechtzeitig, damit das Geld pünktlich zum Schulstart da ist.
- Wenn dein Kind eingeschult wird, reiche die Einschulungsbescheinigung sofort nach.
- Heb Jobcenter- oder Wohngeld-Bescheide gut auf – sie dienen als Nachweis für den Anspruch.
- Falls die Auszahlung ausbleibt, frage frühzeitig beim zuständigen Amt nach.
Quelle: Bildungs- und Teilhabepaket (persönlicher Schulbedarf), Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Familienportal, eigene Recherchen. Stand 23.11.2025.
Seite aktualisiert am 23.11.2025

