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Geld für Alleinerziehende

Geld für Alleinerziehende

Geld für Alleinerziehende: Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme und fühlen sich vom Staat allein gelassen. Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss sogar mit weniger als 1.100 Euro im Monat auskommen.

Kinder dürfen für ihre Eltern kein Armutsrisiko darstellen. Alleinerziehende können verschiedene staatliche Geldhilfen beantragen. Hier gibt es eine Übersicht, wo Alleinerziehende Geld vom Staat erhalten können. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …

Geld für Alleinerziehende: Finanzielle Unterstützung

Unter bestimmten Voraussetzungen werden staatliche Hilfeleistungen für Alleinerziehende wie das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag oder das Wohngeld gewährt. Die wesentlichen Bedürfnisse von Familien mit geringem Einkommen oder Eltern auf Arbeitssuche werden somit durch verschiedene Leistungen gedeckt. Der Familien-Wegweiser bietet einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen und Hilfen. Grundlegende Informationen und Orientierungsmöglichkeiten finden sich zudem auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

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Geld für Alleinerziehende: Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag

Das Arbeitslosengeld II soll eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gewährleisten. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt. Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenfalls Anspruch haben Angehörige, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Der Kinderzuschlag entlastet Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Er beträgt monatlich bis zu 160 Euro je Kind, ab 1. Januar 2017 170 Euro. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn

  • das Kind unverheiratet ist und in ihrem Haushalt lebt,
  • die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
  • das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht,
  • mit dem Einkommen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Geld für Alleinerziehende und Kinderbetreuung

Um nach der Geburt eines Kindes beziehungsweise nach der Elternzeit möglichst schnell wieder arbeiten zu können, benötigen Eltern eine qualifizierte und finanziell tragbare Kinderbetreuung. Die Kommunen beteiligen sich an den Kosten – ob bei der Tagesmutter, der Kindertagesstätte, dem Kindergarten oder dem Hort. Die Höhe des Betrags ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Geld für Alleinerziehende: Bildungs- und Teilhabeleistungen

Familien, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle im Haushalt lebenden Kinder. Sie werden bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen als Geld- oder Sachleistungen gewährt. Hierzu zählen:

  • ein- und mehrtägige Schul- und Kita-Ausflüge
  • der persönliche Schulbedarf der Kinder und Jugendlichen
  • die Beförderung zur Schule
  • angemessene Lernförderung,
  • das Mittagessen in Schule oder Kita
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, sowie Mitgliederbeiträge in Sport-, Kultur- und Musikvereinen.

Zudem sollten betroffene Familien auch auf Freizeitaktivitäten und kulturelle Aktivitäten, wie z.B. der Besuch im Schwimmbad, die Teilnahme an Freizeiten oder ein Museumsbesuch, nicht verzichten müssen. Hierzu halten die Kommunen viele Angebote – in Form von Gutscheinen oder besonderen Ermäßigungen – bereit.

Finanzielle Hilfe bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung ist in der Regel mit großen finanziellen Einbußen verbunden, vor allem wenn das Kind bzw. der alleinerziehende Elternteil keinen Unterhalt bekommt. In dieser schwierigen Situation kommt der Unterhaltsvorschuss zum Tragen. Für Kinder bis unter 6 Jahre werden dabei monatlich 150 Euro und für Kinder bis 11 Jahre 201 Euro gewährt. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2017 können auch Kinder von 12 bis 17 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten, dieser beträgt dann 268 Euro. Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, haben zudem Anspruch auf einen Mehrbedarf.

Geld für Alleinerziehende: Erstausstattung

Für viele werdende Mütter stellt bereits die Erstausstattung für ihr Kind eine finanzielle Belastung dar, die sie allein nicht bewältigen können. Wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht, hat Anspruch auf einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Außerdem erhält die werdende Mutter auf Antrag eine Erstausstattung. In schwierigen Notlagen helfen Schwangerschaftsberatungsstellen weiter.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen