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Betreuungsgeld

BetreuungsgeldBetreuungsgeld: Gibt es das noch?

Das frühere Betreuungsgeld war eine Bundesleistung für Eltern, die ihr Kind im Alter von 15 bis 36 Monaten nicht in eine öffentlich geförderte Kita oder Tagespflege geben, sondern zuhause betreuen. Dieses Bundes-Betreuungsgeld gibt es heute nicht mehr.

Warum? Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeldgesetz am 21. Juli 2015 für nichtig erklärt. Begründung: Der Bund durfte diese Leistung rechtlich nicht regeln. Seitdem dürfen die Behörden keine neuen Betreuungsgeld-Anträge nach Bundesrecht mehr bewilligen.

Was bedeutet das Urteil für frühere Empfänger?

Eltern, die Betreuungsgeld vor dem Urteil bereits erhalten haben, mussten nichts zurückzahlen. Bewilligte Fälle wurden damals für den bewilligten Zeitraum weitergezahlt. Neue Bewilligungen nach dem 21.07.2015 sind jedoch ausgeschlossen.

Gibt es heute ähnliche Leistungen in den Bundesländern?

Ein bundesweites Betreuungsgeld existiert nicht. Einige Bundesländer haben oder hatten aber ähnliche Landesleistungen. Ob und in welcher Form es diese Leistungen aktuell gibt, kann sich ändern – deshalb immer den Stand beim jeweiligen Landesportal prüfen.

Bayern: Familiengeld (Landesleistung)

In Bayern wurde das frühere Landes-Betreuungsgeld durch das Bayerische Familiengeld ersetzt. Es ist eine eigene Landesleistung für Familien mit kleinen Kindern. In den letzten Jahren gab es politische Änderungen und Kürzungen, daher sollte der aktuelle Anspruch immer direkt beim zuständigen Amt in Bayern geprüft werden.

Mehr Infos: Bayerisches Familiengeld (ZBFS Bayern)

Sachsen: Landeserziehungsgeld

In Sachsen gibt es als Landesleistung das Landeserziehungsgeld. Es richtet sich vor allem an Familien mit niedrigem Einkommen, die ihr Kind länger zuhause betreuen. Höhe, Einkommensgrenzen und Antragswege sind dort geregelt.

Mehr Infos: Landeserziehungsgeld in Sachsen

Welche Alternativen gibt es für Alleinerziehende?

Auch ohne Betreuungsgeld gibt es mehrere finanzielle und steuerliche Unterstützungen, die für Alleinerziehende wichtig sein können. Dazu gehören unter anderem:

  • Elterngeld / ElterngeldPlus (für die ersten Lebensmonate des Kindes)
  • Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere Sozialleistungen je nach Situation
  • Steuerliche Entlastungen wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kinderbetreuungskosten (teilweise steuerlich absetzbar)

Passende Ratgeber auf wir-sind-alleinerziehend.de:

FAQ zum Betreuungsgeld

Kann ich Betreuungsgeld heute noch beantragen?

Nein, das frühere Bundes-Betreuungsgeld kann nicht mehr beantragt werden. Ob es in deinem Bundesland eine vergleichbare Landesleistung gibt, hängt vom jeweiligen Land ab (siehe oben).

Wo stelle ich Anträge auf Landesleistungen?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Beispiele sind das ZBFS in Bayern (Familiengeld) oder die sächsischen Familien-/Bürgerportale (Landeserziehungsgeld). Die Links stehen oben im Text.

Hinweis

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Landesstellen bzw. Jugendämter maßgeblich.

Quellen: Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 21.07.2015), Bundestag-Dokumentation zum Betreuungsgeld, Landesportale Bayern (Familiengeld) und Sachsen (Landeserziehungsgeld).

Seite aktualisiert am 23.11.2025