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Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock - wir-sind-alleinerziehend

Alleinerziehend

Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock

Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock

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Alleinerziehend aus Schloß Holte-Stukenbrock und Single?

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Eltern aus Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock: Stadt in Nordrhein-Westfalen – Höhe: 140 m – Offizielle Website – Ortsvorwahl: 05207 – Postleitzahl: 33758 – Kfz-Kennzeichen: GT – Liegt an: Ems

Die Stadt in ihren heutigen Grenzen entstand erst 1970 durch Zusammenlegung der beiden bis dahin amtsangehörigen Gemeinden Schloß Holte (Amt Verl) und Stukenbrock (Amt Schloß Neuhaus). Die Besiedlung des heutigen Stadtgebietes in der Westfälischen Bucht lässt sich bereits um das Jahr 1153 schriftlich belegen.

Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock: Fakten

  • Fast die Hälfte der Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock arbeitet in Vollzeit, summa summarum 70 Prozent sind erwerbstätig, dennoch reicht das Geld des Öfteren nicht aus
  • Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss mit unter 1.100 Euro monatlich auskommen
  • Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden sind von Geld vom Staat abhängig, fünfmal mehr als Paarfamilien in Schloß Holte-Stukenbrock
  • Kinder in so genannten Ein­Eltern­Familien leben fünfmal häufiger von Hartz IV als Kinder in Paarfamilien
  • 39 Prozent der Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock bekommen staatliche Grundsicherung, bei den Familien mit zwei Elternteilen sind es nur sieben Prozent
  • Studien bestätigen, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien.
  • 20 Prozent der Familien in Schloß Holte-Stukenbrock sind alleinerziehend, dies bedeutet eine Erhöhung um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren!
  • 91% der Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock sind Mütter
  • Jedes zweite Kind erhält vom getrennt lebenden Elternteil zu wenig oder gar kein Geld
  • Mütter in Patchworkfamilien sind häufiger in Vollzeit erwerbstätig (28 Prozent) als Mamas in Kernfamilien (19 Prozent)

In Deutschland finden sich knapp 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das entspricht 20 Prozent der Familien. Mehrere Studien zeigen, dass Kinder von Patchworkfamilien nicht unzufriedener sind, als Kinder in anderen Familien. In diesem Zusammenhang hat fast die Hälfte der Kinder von alleinerziehenden Eltern in Schloß Holte-Stukenbrock eine Schwester oder einen Bruder – jedes fünfte Kind hat zwei Schwestern oder Brüder.

Lediglich ein Viertel der Kinder von Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock sind (noch;) Einzelkinder. Alles in allem sind ca. 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet einen Anstieg um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! Indes haben sich lediglich 4 Prozent der Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock bewusst für eine Ein-Elternschaft entschieden. Gleichermaßen nur 4% der Single-Parents in Schloß Holte-Stukenbrock verlieben sich wiederholt in den ehemaligen Partner.

Alleinerziehende Singles aus Schloß Holte-Stukenbrock: Wohin mit dem Kind?

Zahlreiche Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock sind auf Kinderbetreuung angewiesen, damit sie arbeiten können. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren durchschnittlich (landesweit) bei 28 Prozent – von den 1-jährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den 2-jährigen entspricht die Quote 51 Prozent. Nicht nur Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock machen keinen Fehler bei der Betreuung ihrer Kinder:

Die Pisastudie hat gezeigt, dass die Noten in der Schule von Kindern, die einen Kindergarten besucht haben, spürbar bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kids, die nicht außerfamiliär betreuen bessere Leistungen in der Schule, als Kids die keine Einrichtung besucht haben. Außerordentlich positiv waren hier die Ergebnisse der Kids von Alleinerziehenden: Ganztägige Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet mehr als einem Schuljahr. Dennoch ist es nachvollziehbar, wenn Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Reifung teilhaben!

Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock: Beruf

Rund 50 Prozent der Alleinerziehenden Mütter in Schloß Holte-Stukenbrock von Kindern die jünger als drei Jahre sind, hat maximal 1.100 Euro im Monat zur Verfügung. Das liegt aber nicht an einer mangelnden Motivation, einem Beruf nachgehen zu wollen, sondern fast nur im schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Im Gegenteil: Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock haben durchaus ein großes Leistungspotenzial für sich und ihre Kinder und würden folglich gern arbeiten.

Schließlich liegt die Erwerbstätigenquote von alleinerziehenden Müttern die Kinder unter 18 Jahren betreuen bei stolzen 66 Prozent und damit deutlich über der von Müttern aus Paarfamilien.

Fast alle Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock würden gerne einem Job nachgehen, werden durch die schwierige Aufgabe einen passenden Babysitter in Schloß Holte-Stukenbrock zu finden aber stark eingeschränkt. Folglich ist über die Hälfte der Alleinerziehenden ohne Job in Schloß Holte-Stukenbrock von Armut betroffen. Im Gegensatz dazu liegt die Armuts-Gefährdungsquote bei Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock bei ca. 5%. Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock wäre demnach viel geholfen, wenn die Kitas in Schloß Holte-Stukenbrock erweitert werden.

Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock: Geld

Unterhalt für Alleinerziehende

Alle Kids von Alleinerziehenden in Schloß Holte-Stukenbrock haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlung. Hierbei leistet der Elternteil, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Anteil mittels der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes, im Gegenzug hat der zweite Elternteil Geld-Unterhalt zu bezahlen. Die Höhe des Unterhalts hängt von folgenden Faktoren ab, wie bspw. Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen (Basis: Düsseldorfer Register), Alter des Kindes sowie Anzahl der Menschen, denen Unterhaltszahlung zusteht.

Hierbei ist zu berücksichtigen: der Unterhaltspflichtige kann die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt absetzen (also bspw. rund hundert Euro für die ersten beiden Kinder) Wichtig: Du solltest die Alimente so bald wie möglich beantragen, dieser wird nämlich nicht rückwirkend bezahlt! Für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige keine Leistungen begleicht, können Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock den sog. Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. In diesem Fall erhalten Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock vom Jugendamt pro Monat:
– 154,- Euro: Für Kids bis zum Alter von 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Nachwuchs 6 – 11 Jahre. Kids von 12 bis 18 Jahre erhalten 273,- Euro (neues Unterhaltsgesetz seit Juli 2017).

Auf wir-sind-alleinerziehend bekommst du im übrigen zig zusätzliche finanzielle und steuerliche Tipps für Alleinerziehende!

Alleinerziehende und Steuern

Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock bekommen die Steuerklasse II und hiermit nur wenige Entlastungen. Infolgedessen steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro jährlich zur Verfügung. Jener wird unaufgefordert vom Finanzamt abgerechnet, Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock brauchen dafür keine Belege oder Anträge einreichen.

Anforderung ist, dass min. ein Sprössling alleine erzogen und versorgt wird, das durchgehend im Haushalt wohnt. Außerdem muss der Alleinerziehende Kindergeld für das entsprechende Kind erhalten. Dabei ist es unwesentlich, ob Alleinerziehende ledig, geschieden, verwitwet oder vom Partner ständig getrennt wohnen. Aber Vorsicht: Wenn noch einmal geheiratet wird, werden die Gebote für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Eheleuten – die Steuerklasse III beziehen – wird damit die Diskriminierung Alleinerziehender (nicht nur in Schloß Holte-Stukenbrock) einmal mehr offensichtlich!

Kindergeld für Alleinerziehende

Wie dir sicher bekannt ist, haben Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl deiner Kinder: Für die ersten zwei bekommst du je 194,- Euro, fürs dritte beträgt die Summe 200,- Euro und ab dem vierten gibt´s 225,- Euro im Monat.

Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Schloß Holte-Stukenbrock der Kinderfreibetrag zu – je Familienmitglied werden aktuell 3.624 Euro angerechnet. Summa summarum gilt: Alleinerziehende mit wenig Entlohnung profitieren vom Kindergeld, Alleinerziehende mit höheren Einkünften von den Kinderfreibeträgen.. Also profitieren Single Mamas und Papas ausschließlich, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld. Den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld erhalten Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock demzufolge als Steuererstattung vom Finanzamt.

Alleinerziehende Mamas und Papas aus Schloß Holte-Stukenbrock: Unser Ziel

Das Portal Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock wurde mit jeder Menge Leidenschaft und großem Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Schloß Holte-Stukenbrock erstellt. Mit Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock hoffen wir, Alleinerziehenden Singles ein bisschen zu helfen oder dich einfach zum Schmunzeln zu bringen – und möglicherweise findest du bei Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock ja sogar deinen Traumpartner!

Wenn dir Alleinerziehende Schloß Holte-Stukenbrock gefällt, würden wir uns freuen, wenn du diese Seite weiter empfiehlst, auf Facebook oder Foren public machst oder Freunden und Bekannten von uns erzählst. Denn nur gemeinschaftlich können wir was bewegen! Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock haben keine Lobby und damit auch keinen gesellschaftlichen und politischen Einfluss. Unser Wunsch muss es sein, so viele Alleinerziehende aus Schloß Holte-Stukenbrock (und ganz Deutschland) wie möglich zu vereinen, um dann endlich als Gruppe wahrgenommen zu werden und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu bewegen. Konkret fordern wir für alle die Kinder alleine erziehen unter anderem:

  • Vereinfachung der unterschiedlichen Antrags-Formalitäten und gegenseitigen Anrechnungs-Modalitäten!
  • Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt sowie garantiert werden!
  • Deutliche Steigerung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!
  • Gesteigerte Präsenz für Alleinerziehende in der Öffentlichkeit!

 

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