Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen: Was Alleinerziehende wissen sollten
Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen: Kommt es zu einer Trennung der Eltern, müssen auch immer mögliche Unterhaltsverpflichtungen geklärt werden, denn alle Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Unterhaltsanspruch.
Allerdings können auch Eltern gegenüber ihren Kindern oder Ehegatten einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Unterhaltszahlungen ausbleiben. Doch was kannst du in einem solchen Fall unternehmen?
Welche Unterhaltsformen gibt es?
Anspruch auf Kindesunterhalt haben Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Grundsätzlich leistet der Elternteil Betreuungsunterhalt, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil zahlt Unterhalt, den sogenannten Barunterhalt. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist von verschiedenen Faktoren abhängig und berechnet sich auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle.
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Zudem gibt es auch den Ehegattenunterhalt , der zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt unterscheidet. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht nur während des Trennungsjahres und endet mit der Rechtskräftigkeit der Scheidung. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird nur in bestimmten Fällen gewährt, z. B. wenn der Ex-Ehepartner eine Umschulung macht.
Zudem können auch Eltern gegenüber ihren Kindern Unterhaltsansprüche geltend machen (Elternunterhalt). Das geschieht meistens, wenn sie im Alter den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr allein finanzieren können (z. B. Kosten für ein Pflegeheim). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Kinder.
Wie setzt du Unterhaltsansprüche durch?
Viele Alleinerziehende geraten in Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und entweder nur Teilbeträge oder gar nichts bezahlt. In einem solchen Fall hast du als betroffene Personen einige Möglichkeiten, dein Recht einzufordern.
- Verlange von deinem Ex-Partner Auskunft über sein Vermögen.
- Fordere den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Zahlung des Unterhalts auf.
- Keine Reaktion? Dann erwirke einen vollstreckbaren Unterhaltstitel.
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Wann ist eine Vollstreckung wegen Unterhalt möglich?
Bevor eine Zwangsvollstreckung möglich ist, benötigst du einen vollstreckbaren Titel, der durch eine Klage des Unterhaltsberechtigten, durch Beurkundung durch das Jugendamt oder einen Notar erwirkt werden kann. Auch ein gerichtlicher Vergleich oder ein außergerichtlicher Vergleich durch einen Anwalt ermöglicht die Erwirkung eines Unterhaltstitels. Neben einem wirksamen Vollstreckungstitel muss dieser vollstreckbar und wirksam zugestellt sein. Ist keine dieser Maßnahmen erfolgreich, musst du Unterhaltsklage einreichen. Wenn diese erfolgreich ist, gilt das Urteil als vollstreckbarer Unterhaltstitel.
Die Lohnpfändung ist bei der Zwangsvollstreckung ein besonders zweckmäßiges Mittel, denn das Gehalt bzw. der Lohn ist häufig das einzige regelmäßig pfändbare Vermögen eines Schuldners.
Damit eine Lohnpfändung vorgenommen werden kann, muss der Unterhaltsberechtigte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim jeweiligen Vollstreckungsgericht erwirken. Laut der Zivilprozessordnung (ZPO) gibt es bestimmte Freibeträge, die beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass dem Schuldner noch ausreichend Geld bleibt, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist der aktuellen Pfändungstabelle zu entnehmen. Allerdings kann es durchaus sein, dass die Unterhaltszahlungen höher ausfallen, als in der Pfändungstabelle vorgesehen ist.