Düsseldorfer Tabelle 2026
- Die Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026.
- Mindestunterhalt (1. Gruppe): 486 Euro (0 bis 5 Jahre), 558 Euro (6 bis 11 Jahre), 653 Euro (12 bis 17 Jahre), 698 Euro (ab 18 Jahre).
- Nach Abzug des halben Kindergeldes (129,50 Euro) zahlt der Unterhaltspflichtige in der 1. Gruppe 356,50 Euro, 428,50 Euro bzw. 523,50 Euro.
- Der Selbstbehalt bleibt unverändert: 1.450 Euro für Erwerbstätige, 1.200 Euro für Nicht-Erwerbstätige.
- Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind.
Anmerkungen:
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Einkommensgruppen angemessen sein. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den gleichrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelfallberechnung.
Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe entsprechen für die 1., 2. und 3. Altersstufe dem Mindestunterhalt. Für 2026 gelten in der 1. Einkommensgruppe folgende Bedarfssätze:
- 0 bis 5 Jahre: 486 Euro
- 6 bis 11 Jahre: 558 Euro
- 12 bis 17 Jahre: 653 Euro
- ab 18 Jahre: 698 Euro
Bei volljährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden, beträgt:
- 1.200 Euro monatlich für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige
- 1.450 Euro monatlich für erwerbstätige Unterhaltspflichtige
Hierin sind bis 520 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.
Der angemessene Eigenbedarf beträgt mindestens 1.750 Euro monatlich. Hierin ist eine Warmmiete bis 650 Euro enthalten.
Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 990 Euro. Hierin sind bis 440 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.
In den Bedarfsbeträgen sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Studiengebühren enthalten.
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612b BGB auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 259 Euro.
Bedarfssätze 2026 (Tabellenunterhalt vor Abzug des Kindergeldes)
| Gruppe | Nettoeinkommen | 0 – 5 | 6 – 11 | 12 – 17 | ab 18 | % | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | bis 2.100 | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 | 1.200/1.450 |
| 2. | 2.101 – 2.500 | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 | 1.750 |
| 3. | 2.501 – 2.900 | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 | 1.850 |
| 4. | 2.901 – 3.300 | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 | 1.950 |
| 5. | 3.301 – 3.700 | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 | 2.050 |
| 6. | 3.701 – 4.100 | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 | 2.150 |
| 7. | 4.101 – 4.500 | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 | 2.250 |
| 8. | 4.501 – 4.900 | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 | 2.350 |
| 9. | 4.901 – 5.300 | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 | 2.450 |
| 10. | 5.301 – 5.700 | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 | 2.550 |
| 11. | 5.701 – 6.400 | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 | 2.850 |
| 12. | 6.401 – 7.200 | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 | 3.250 |
| 13. | 7.201 – 8.200 | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 | 3.750 |
| 14. | 8.201 – 9.700 | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 | 4.350 |
| 15. | 9.701 – 11.200 | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 | 5.050 |
Alle Beträge in Euro pro Monat. Das Nettoeinkommen ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Ab einem Einkommen über 11.200 Euro wird der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.
Der Bedarfskontrollbetrag sorgt dafür, dass zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Kindern ein ausgewogenes Verhältnis bleibt. Bleibt dem Zahlenden nach Abzug des Unterhalts weniger als dieser Betrag, wird er in eine niedrigere Gruppe eingestuft.
Zahlbeträge 2026 nach Abzug des Kindergeldanteils
| Gruppe | Nettoeinkommen | 0 – 5 | 6 – 11 | 12 – 17 | ab 18 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | bis 2.100 | 356,50 | 428,50 | 523,50 | 439,00 | 100 |
| 2. | 2.101 – 2.500 | 381,50 | 456,50 | 556,50 | 474,00 | 105 |
| 3. | 2.501 – 2.900 | 405,50 | 484,50 | 589,50 | 509,00 | 110 |
| 4. | 2.901 – 3.300 | 429,50 | 512,50 | 621,50 | 544,00 | 115 |
| 5. | 3.301 – 3.700 | 454,50 | 540,50 | 654,50 | 579,00 | 120 |
| 6. | 3.701 – 4.100 | 493,50 | 585,50 | 706,50 | 635,00 | 128 |
| 7. | 4.101 – 4.500 | 531,50 | 629,50 | 759,50 | 691,00 | 136 |
| 8. | 4.501 – 4.900 | 570,50 | 674,50 | 811,50 | 747,00 | 144 |
| 9. | 4.901 – 5.300 | 609,50 | 719,50 | 863,50 | 802,00 | 152 |
| 10. | 5.301 – 5.700 | 648,50 | 763,50 | 915,50 | 858,00 | 160 |
| 11. | 5.701 – 6.400 | 687,50 | 808,50 | 968,50 | 914,00 | 168 |
| 12. | 6.401 – 7.200 | 726,50 | 853,50 | 1.020,50 | 970,00 | 176 |
| 13. | 7.201 – 8.200 | 765,50 | 897,50 | 1.072,50 | 1.026,00 | 184 |
| 14. | 8.201 – 9.700 | 804,50 | 942,50 | 1.124,50 | 1.082,00 | 192 |
| 15. | 9.701 – 11.200 | 842,50 | 986,50 | 1.176,50 | 1.137,00 | 200 |
Rechenbeispiel: So liest du die Tabelle
Ein Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Seine beiden Kinder (4 und 9 Jahre) leben bei der Mutter. Weil die Tabelle auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, bleibt es bei der Einstufung nach dem Einkommen.
- Einkommensgruppe: 3.000 Euro liegen in der 4. Gruppe (2.901 bis 3.300 Euro).
- Bedarf: 559 Euro für das 4-jährige Kind und 642 Euro für das 9-jährige Kind.
- Zahlbetrag: Davon geht jeweils das halbe Kindergeld ab (129,50 Euro). Es bleiben 429,50 Euro und 512,50 Euro, zusammen also 942 Euro im Monat.
- Kontrolle: Dem Vater bleiben 2.058 Euro. Das liegt über dem Selbstbehalt von 1.450 Euro und über dem Bedarfskontrollbetrag der 4. Gruppe (1.950 Euro). Die Einstufung passt also.
Beim bereinigten Nettoeinkommen werden vom Netto u.a. berufsbedingte Aufwendungen, Schulden mit nachvollziehbarem Grund und Beiträge zur Altersvorsorge abgezogen. Für berufsbedingte Aufwendungen setzen viele Gerichte pauschal 5% an (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro im Monat). Mehr dazu liest du in unserem Beitrag Kindesunterhalt: Wie viel Unterhalt bekomme ich?
Wenn das Geld nicht reicht: der Mangelfall
Verdient der Unterhaltspflichtige so wenig, dass ihm nach Zahlung des Mindestunterhalts weniger als der Selbstbehalt bleibt, spricht man vom Mangelfall. Beispiel: Ein erwerbstätiger Vater hat 1.700 Euro netto, sein Kind ist 7 Jahre alt. Der Zahlbetrag wäre 428,50 Euro, ihm würden aber nur 1.271,50 Euro bleiben. Er muss deshalb nur 250 Euro zahlen, denn mehr als 1.700 minus 1.450 Euro ist nicht drin.
Für dich als alleinerziehender Elternteil heißt das: Die Lücke kann der Unterhaltsvorschuss schließen. Er beträgt 2026 monatlich 227 Euro (0 bis 5 Jahre), 299 Euro (6 bis 11 Jahre) und 394 Euro (12 bis 17 Jahre). Zahlt der andere Elternteil weniger, stockt das Jugendamt bis zu diesem Betrag auf.
Unser Tipp: Du hast gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Auskunft über sein Einkommen (§ 1605 BGB). Wenn du das nicht selbst machen willst, kannst du beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt fordert die Unterlagen dann für dich an und rechnet den Unterhalt nach.
Weitere Selbstbehalte 2026
- Gegenüber volljährigen Kindern (nicht mehr in Schulausbildung): mindestens 1.750 Euro
- Gegenüber dem (Ex-)Ehepartner und gegenüber dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes (Betreuungsunterhalt): 1.600 Euro für Erwerbstätige, 1.475 Euro für Nicht-Erwerbstätige (darin 580 Euro Warmmiete)
- Gegenüber den eigenen Eltern (Elternunterhalt): mindestens 2.650 Euro
Häufige Fragen zur Düsseldorfer Tabelle 2026
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein, sie ist kein Gesetz. Sie ist eine Leitlinie, an der sich aber fast alle Familiengerichte und Jugendämter orientieren. Die Oberlandesgerichte haben zum Teil eigene Leitlinien, die Tabellenwerte selbst sind aber bundesweit gleich.
Muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch Unterhalt zahlen?
Bei minderjährigen Kindern in der Regel nicht. Wer das Kind betreut, leistet seinen Unterhalt durch Pflege und Erziehung. Anders ist es im Wechselmodell, wenn das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt. Dann zahlen beide anteilig nach ihrem Einkommen.
Was ändert sich bei volljährigen Kindern?
Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, jeweils anteilig nach ihrem Einkommen. Außerdem wird das volle Kindergeld von 259 Euro vom Bedarf abgezogen und nicht nur die Hälfte.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Dann solltest du zuerst den Unterhaltsvorschuss beantragen. Gibt es einen Titel (z.B. eine Jugendamtsurkunde oder einen Beschluss), kann der Unterhalt auch per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Alle Schritte findest du in unserem Ratgeber Vater zahlt keinen Unterhalt: Was tun?
Welche Hilfen gibt es noch?
Einen Überblick über Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Co. findest du auf unserer Seite Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.
Quelle: OLG Düsseldorf; Düsseldorfer Tabelle 2026
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise