Tipps zu Erkältungs- und Grippeerkrankungen bei Kindern

Kind krank, und du bist allein: Diese Rechte hast du 2026

Sechs Uhr morgens, dein Kind glüht, und um acht wartet der Job. Kennst du das? Paare können sich in so einer Situation abwechseln. Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater musst du das allein stemmen. Gut, dass das Gesetz genau das berücksichtigt: Alleinerziehende haben doppelt so viele Kinderkrankentage wie Eltern, die sich die Betreuung teilen können.

2026 gibt es außerdem mehr Tage als in den Jahren davor. Hier erfährst du, wie viele Tage dir zustehen, wie viel Kinderkrankengeld du bekommst und was du tun kannst, wenn die Tage nicht reichen. Und wenn du dich mit anderen Eltern austauschen möchtest, die das alles auch kennen: Auf wir-sind-alleinerziehend.de bist du genau richtig.

Kinderkrankentage 2026 auf einen Blick

  • Alleinerziehende haben 2026 30 Kinderkrankentage pro Kind
  • bei mehreren Kindern höchstens 70 Tage im Jahr
  • Kinderkrankengeld: 90% vom ausgefallenen Nettolohn, höchstens 135,63 Euro pro Tag
  • Voraussetzung: Dein Kind ist unter 12 Jahre alt, und du hast eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag
  • wirst du mit deinem Kind im Krankenhaus aufgenommen, gibt es keine Tagesgrenze
  • ab 2027 sollen es wieder weniger Tage sein, endgültig entschieden ist das noch nicht (Stand: 18.10.2026)

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

Für das Jahr 2026 gilt eine Sonderregel. Sie steht in § 45 Absatz 2a des Fünften Sozialgesetzbuchs:

Eltern (je Elternteil) Alleinerziehende
pro Kind 15 Arbeitstage 30 Arbeitstage
höchstens, bei mehreren Kindern 35 Arbeitstage 70 Arbeitstage

Ein Beispiel: Hast du zwei Kinder unter 12, stehen dir 2026 bis zu 60 Tage zu. Bei drei Kindern ist bei 70 Tagen Schluss. Tage, die du nicht brauchst, verfallen am Jahresende. Ins nächste Jahr mitnehmen kannst du sie leider nicht.

↑ Zurück nach oben

Was passiert 2027?

Die höheren Tage gelten ausdrücklich nur für 2026. Beschließt der Bundestag nichts Neues, gilt ab dem 1. Januar 2027 automatisch wieder die alte Regel:

  • 10 Tage pro Kind und Elternteil
  • 20 Tage pro Kind für Alleinerziehende
  • höchstens 25 Tage, für Alleinerziehende höchstens 50 Tage

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich im September 2026 gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Aus der SPD gibt es dagegen Widerspruch. Eine Entscheidung gibt es bisher nicht (Stand: 18. Oktober 2026). Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald feststeht, wie es weitergeht.

Unser Tipp: Plane nicht schon jetzt mit 30 Tagen für 2027. Und wenn dein Kind im Dezember krank wird und du noch Tage übrig hast, dann nimm sie. Die bekommst du so schnell nicht wieder!

↑ Zurück nach oben

Wer hat Anspruch? Die Voraussetzungen

  • Dein Kind ist jünger als 12 Jahre. Ist es behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt keine Altersgrenze.
  • Du und dein Kind seid gesetzlich krankenversichert, und du hast selbst Anspruch auf Krankengeld. Das ist bei Angestellten der Normalfall.
  • Ein Arzt oder eine Ärztin bestätigt, dass dein Kind betreut werden muss. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das sogenannte Muster 21. Du brauchst es schon ab dem ersten Tag.
  • Keine andere Person in deinem Haushalt kann dein Kind betreuen. Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender erfüllst du diesen Punkt in der Regel automatisch.

Kennt die Kinderarztpraxis dein Kind, kann sie die Bescheinigung für bis zu fünf Tage auch nach einem Telefonat ausstellen. Frag einfach nach. Das erspart dir mit einem fiebernden Kind den Weg ins volle Wartezimmer.

Du hast einen Minijob? Dann bekommst du kein Kinderkrankengeld. Freistellen lassen darfst du dich trotzdem.

↑ Zurück nach oben

Wie viel Kinderkrankengeld bekommst du?

Während der Kinderkrankentage zahlt in der Regel nicht dein Arbeitgeber, sondern deine Krankenkasse. Das Kinderkrankengeld beträgt 90% deines ausgefallenen Nettolohns. Hast du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen bekommen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind es sogar 100%.

Nach oben ist das Kinderkrankengeld begrenzt. 2026 gibt es höchstens 135,63 Euro pro Tag. Diese Grenze betrifft aber nur Menschen mit einem hohen Einkommen.

↑ Zurück nach oben

So bekommst du das Geld – Schritt für Schritt

  1. Arbeitgeber informieren: Sag am besten gleich morgens Bescheid, dass du wegen deines kranken Kindes nicht kommen kannst.
  2. Ärztliche Bescheinigung holen: Die Kinderarztpraxis füllt das Muster 21 aus.
  3. Arbeitgeber eine Kopie geben: So weiß er, wie lange du fehlst.
  4. Antrag an die Krankenkasse: Den unteren Teil der Bescheinigung füllst du selbst aus. Einreichen kannst du ihn online, per App oder per Post, je nach Krankenkasse.
  5. Auszahlung: Dein Arbeitgeber meldet deinen Verdienst an die Krankenkasse. Danach zahlt die Kasse das Kinderkrankengeld aus.

↑ Zurück nach oben

Deine Rechte im Job

  • Du darfst zu Hause bleiben. Dein Arbeitgeber muss dich für die Kinderkrankentage freistellen. Dieses Recht kann er dir auch per Arbeitsvertrag nicht nehmen.
  • Manchmal gibt es sogar Lohn: Bei einem kurzen Ausfall muss der Arbeitgeber das Gehalt für einige Tage weiterzahlen. Das steht in § 616 BGB. Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen das aber aus. Ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich!
  • Kein Urlaub nötig: Für ein krankes Kind musst du keinen Urlaub nehmen.
  • Keine Kündigung als Strafe: Einen besonderen Kündigungsschutz gibt es zwar nicht. Eine Kündigung, nur weil du Kinderkrankentage nimmst, ist aber nicht zulässig.
  • Privat versichert? Dann zahlt die Krankenkasse kein Kinderkrankengeld, manche Tarife zahlen aber eine Pauschale. Freistellen lassen darfst du dich trotzdem.
  • Beamtin oder Beamter? Für dich gelten eigene Regeln mit Sonderurlaub. Frag am besten bei deiner Dienststelle nach.

↑ Zurück nach oben

Wenn dein Kind ins Krankenhaus muss

Muss dein Kind stationär behandelt werden und wirst du aus medizinischen Gründen mit aufgenommen, gibt es keine Begrenzung der Tage. Diese Zeit wird also nicht von deinen 30 Tagen abgezogen. Das Krankenhaus stellt dir dafür eine Bescheinigung aus.

↑ Zurück nach oben

Was tun, wenn die Tage nicht reichen?

Gerade im Winter, wenn ein Infekt den nächsten jagt, wird es schnell eng. Diese Möglichkeiten solltest du kennen:

  • Betreuungsdienste für kranke Kinder: In vielen Städten gibt es Notmütterdienste oder Familienpflegedienste, die zu dir nach Hause kommen. Die Kosten trägst du in der Regel selbst.
  • Der Kinderschutzbund vor Ort kennt oft Angebote in deiner Nähe.
  • Wenn du selbst krank bist: Musst du zum Beispiel ins Krankenhaus und lebt ein Kind unter 12 bei dir, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Haushaltshilfe.
  • Mit dem Arbeitgeber reden: Vielleicht geht an manchen Tagen Homeoffice, oder du baust Überstunden ab.
  • Ein eigenes Netzwerk aufbauen: Nachbarn, Großeltern, andere Eltern aus der Kita. Frag ruhig früh, nicht erst, wenn das Fieber schon da ist.

Und falls dir das alles gerade über den Kopf wächst: Das ist völlig normal! Hilfe findest du auch in unserem Ratgeber Hilfe und Beratung.

↑ Zurück nach oben

Häufige Fragen zu den Kinderkrankentagen

Gelten die 30 Tage pro Kind oder insgesamt?

Pro Kind. Bei mehreren Kindern gibt es aber eine Obergrenze von 70 Tagen im Jahr.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn die Kita geschlossen ist?

Nein. Diese Sonderregel aus der Corona-Zeit gibt es nicht mehr. Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn dein Kind krank ist oder du es im Krankenhaus begleitest.

Zählen Wochenenden mit?

Nein. Gezählt werden die Arbeitstage, an denen du wegen deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst.

Gibt es Kinderkrankentage auch für ältere Kinder?

Nur, wenn dein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Sonst endet der Anspruch mit dem 12. Geburtstag.

↑ Zurück nach oben

Unser Tipp

Leg dir schon jetzt einen kleinen Notfallplan an: Wer könnte einspringen? Wo liegt das Formular für die Krankenkasse? Wie erreichst du deine Kinderarztpraxis am schnellsten? Wenn es dann so weit ist, musst du nur noch für dein Kind da sein. Und für alles andere gibt es Menschen, die dich verstehen. Auf wir-sind-alleinerziehend.de findest du Austausch mit Müttern und Vätern, denen es genauso geht.

Quellen: § 45 SGB V, Bundesgesundheitsministerium, Informationen der Techniker Krankenkasse und der AOK. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu deinem Fall hilft dir deine Krankenkasse weiter.

MS
Über den Autor: Markus Schmidhuber
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise

Seite aktualisiert am 18.10.2026


Melde dich mit deinem Account an

 
×
Zugangsdaten vergessen?
×

Nach oben gehen

Jetzt kostenlos anmelden