Wenn ein Elternteil stirbt: Welche Rente deinem Kind zusteht
Wenn der andere Elternteil deines Kindes stirbt, steht plötzlich alles still. Trauer, Fragen der Kinder, Beerdigung, Behördenpost – und mittendrin musst du irgendwie weitermachen. Papierkram ist da das Letzte, woran man denken möchte. Trotzdem gibt es einen Antrag, den du nicht zu lange liegen lassen solltest: den Antrag auf Halbwaisenrente.
Die Halbwaisenrente ist das Geld deines Kindes. Sie hilft, die Lücke zumindest finanziell ein Stück zu schließen. In diesem Ratgeber erklären wir dir in Ruhe, wer Anspruch hat, wie hoch die Rente ist und wie du sie beantragst.
- Halbwaisenrente bekommt ein Kind, wenn ein Elternteil gestorben ist
- das gilt auch, wenn ihr nicht verheiratet oder schon getrennt wart
- Voraussetzung: Der verstorbene Elternteil war mindestens fünf Jahre rentenversichert oder hat schon Rente bezogen
- Höhe: 10% der Rente des verstorbenen Elternteils plus ein Zuschlag
- gezahlt wird bis 18, in Schule, Ausbildung oder Studium bis 27
- eigenes Einkommen deines Kindes wird nicht angerechnet
- rückwirkend gibt es die Rente höchstens für 12 Monate, deshalb den Antrag möglichst bald stellen
- Achtung: Auf den Unterhaltsvorschuss wird die Waisenrente angerechnet
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Halbwaisenrente? · Die Voraussetzungen · Bis wann wird sie gezahlt? · Wie hoch ist die Halbwaisenrente? · Darf mein Kind dazuverdienen? · Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Co. · Weitere Renten und Hilfen · So stellst du den Antrag · Hilfe in der Trauer · Häufige Fragen
Was ist die Halbwaisenrente?
Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steht Kindern zu, die einen Elternteil verloren haben. Sind beide Eltern gestorben, heißt sie Vollwaisenrente.
Ganz wichtig: Der Anspruch hängt allein am Kind. Es spielt keine Rolle, ob ihr verheiratet wart, ob ihr euch getrennt hattet oder ob der verstorbene Elternteil Unterhalt gezahlt hat. Dein Kind kann die Halbwaisenrente in jedem Fall bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat Anspruch? Die Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist gestorben, und der andere Elternteil lebt noch.
- Der verstorbene Elternteil war mindestens fünf Jahre rentenversichert. Fachleute nennen das „allgemeine Wartezeit“. Hat er schon eine Rente bezogen, gilt sie in der Regel als erfüllt. Bei einem Arbeitsunfall gibt es Ausnahmen.
- Dein Kind ist noch nicht zu alt. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Als Kind zählen nicht nur leibliche und adoptierte Kinder. Auch Stief- und Pflegekinder können die Rente bekommen, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben. Das Gleiche gilt für Enkel und Geschwister, die dort gelebt haben oder überwiegend von ihm unterhalten wurden. Wird dein Kind später adoptiert, zum Beispiel von einem neuen Partner, bleibt der Anspruch bestehen. Das steht in § 48 des Sechsten Sozialgesetzbuchs.
Bis wann wird die Halbwaisenrente gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Danach geht es bis zum 27. Geburtstag weiter, wenn dein Kind
- zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert,
- zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist (höchstens vier Monate),
- einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr,
- oder wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann.
Hat ein Wehrdienst die Ausbildung unterbrochen, kann sich die Altersgrenze von 27 Jahren verschieben. Ab dem 18. Geburtstag fragt die Rentenversicherung jedes Jahr nach, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Reicht ihr dann die Nachweise nicht ein, wird die Zahlung gestoppt. Behalte die Post also im Blick!
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Rente des verstorbenen Elternteils. Gemeint ist die Rente, die er zum Zeitpunkt des Todes bekommen hat oder bekommen hätte. Dazu kommt ein Zuschlag, der sich nach den Versicherungsmonaten des Verstorbenen richtet.
Hätte der verstorbene Elternteil eine Rente von 1.400 Euro im Monat bekommen, beträgt die Halbwaisenrente 140 Euro, plus Zuschlag. Wie viel es bei euch genau ist, rechnet die Deutsche Rentenversicherung aus.
Seit dem 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24% gestiegen. Der aktuelle Rentenwert liegt jetzt bei 42,52 Euro. Auch die Waisenrenten werden jedes Jahr an diese Entwicklung angepasst.
Darf mein Kind dazuverdienen?
Ja, ohne Einschränkung! Seit Juli 2015 wird auf die Waisenrente kein eigenes Einkommen mehr angerechnet. Ob Ausbildungsvergütung, Minijob oder Ferienjob: Die Halbwaisenrente wird trotzdem voll gezahlt.
Was passiert mit Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Co.?
- Unterhaltsvorschuss: Hier wird die Waisenrente angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss fällt dadurch niedriger aus oder ganz weg. Gib der Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt deshalb Bescheid, sobald die Rente bewilligt ist. Alles zum Unterhaltsvorschuss findest du in unserem Ratgeber zum Unterhaltsvorschuss.
- Kinderzuschlag: Die Waisenrente zählt als Einkommen deines Kindes, wird aber nur zu 45% angerechnet. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag.
- Grundsicherung: Auch hier kann die Waisenrente als Einkommen deines Kindes zählen. Lass dich am besten vom Jobcenter beraten.
- Kindergeld: Das Kindergeld läuft normal weiter.
- Steuer: Die Waisenrente ist zwar steuerpflichtig. Sie wird aber deinem Kind zugerechnet, und meist bleibt sie weit unter dem Grundfreibetrag. Steuern fallen dann keine an.
Weitere Renten und Hilfen, die du prüfen solltest
Für dich selbst: Witwenrente oder Erziehungsrente
Wart ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du selbst eine Witwen- oder Witwerrente bekommen. Die Ehe muss dafür in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben. Wart ihr nicht verheiratet, gibt es leider keine Witwenrente. Das ist bitter, aber so ist die Rechtslage. Wart ihr geschieden, solltest du die sogenannte Erziehungsrente prüfen lassen. Sie kommt infrage, wenn du ein Kind unter 18 erziehst, nicht wieder geheiratet hast und selbst mindestens fünf Jahre rentenversichert warst.
Warst du verheiratet, hilft dir übrigens auch das Steuerrecht: Im Todesjahr und im Jahr danach bleibst du in der Regel in der Steuerklasse 3. Wie es danach weitergeht, liest du in unserem Ratgeber zur Steuerklasse 2 für Alleinerziehende.
Nach einem Arbeitsunfall
Ist der Elternteil durch einen Arbeitsunfall, einen Unfall auf dem Arbeitsweg oder an einer Berufskrankheit gestorben, zahlt zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung eine Waisenrente. Für Halbwaisen sind das 20% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen.
Bei Beamtinnen und Beamten
War der verstorbene Elternteil verbeamtet, gibt es Waisengeld aus der Beamtenversorgung. Für Halbwaisen sind das 12% des Ruhegehalts.
Betriebsrente
Hatte der verstorbene Elternteil eine Betriebsrente? Dann frag beim früheren Arbeitgeber nach, ob auch eine Hinterbliebenenleistung für Kinder vorgesehen ist.
So stellst du den Antrag
Die Halbwaisenrente kommt nicht automatisch. Du kannst den Antrag online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. Beim kostenlosen Servicetelefon der Rentenversicherung (0800 1000 4800) bekommst du Hilfe und kannst einen Termin vereinbaren.
Diese Unterlagen solltest du bereitlegen:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Geburtsurkunde deines Kindes
- Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes
- Bankverbindung, auf die die Rente gezahlt werden soll
- Angaben zur Krankenkasse deines Kindes
- ab 18: Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
- Nachweise über andere Leistungen, zum Beispiel Unterhaltsvorschuss oder Waisengeld
Wichtig: Rückwirkend wird die Halbwaisenrente höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Auch wenn es schwerfällt: Stell den Antrag lieber früher als später. Fehlt noch eine Unterlage, kannst du sie nachreichen.
Hilfe in der Trauer
Kinder trauern anders als Erwachsene. Mal sind sie fröhlich und spielen, im nächsten Moment kommen die Tränen. Das ist normal. Du musst das nicht allein auffangen. Es gibt Stellen, die Familien in dieser Zeit begleiten, zum Beispiel Trauerland, das Lavia Institut für Familientrauerbegleitung oder den Deutschen Kinderhospizverein. Viele Städte haben außerdem eigene Trauergruppen für Kinder und Jugendliche.
Wenn dir selbst alles zu viel wird, erreichst du die TelefonSeelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 0800 111 0 111. Kinder und Jugendliche finden bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111 ein offenes Ohr. Weitere Anlaufstellen haben wir in unserem Ratgeber Hilfe und Beratung gesammelt.
Häufige Fragen zur Halbwaisenrente
Bekommt mein Kind Halbwaisenrente, wenn wir nicht verheiratet waren?
Ja. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob die Eltern verheiratet waren oder zusammengelebt haben.
Wird die Halbwaisenrente an mich oder an mein Kind gezahlt?
Sie steht deinem Kind zu. Solange es minderjährig ist, kümmerst du dich als Elternteil darum, also auch um den Antrag.
Was passiert, wenn ich wieder heirate?
Die Halbwaisenrente deines Kindes bleibt. Sie endet auch nicht, wenn dein neuer Partner das Kind adoptiert.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das ist sehr unterschiedlich. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller geht es meist. Reich den Antrag deshalb bald ein und fehlende Unterlagen später nach.
Du bist nicht allein
Kein Ratgeber kann den Verlust ersetzen. Aber vielleicht hilft es dir, die finanziellen Fragen Schritt für Schritt zu klären, damit wieder mehr Raum für das Wichtige bleibt: für dein Kind und für dich. Wenn du dich mit anderen Müttern und Vätern austauschen möchtest, die ihren Alltag ebenfalls allein meistern, findest du sie auf wir-sind-alleinerziehend.de.
Quellen: § 48 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung, Unterhaltsvorschussgesetz, Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu deinem Fall gibt dir die Deutsche Rentenversicherung.
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise
Seite aktualisiert am 18.10.2026