Unterhalt für unverheiratete Mütter und Väter nach § 1615l BGB
Viele unverheiratete Mütter wissen nicht, dass ihnen selbst Unterhalt zustehen kann, nicht nur ihrem Kind. Wer wegen der Betreuung eines kleinen Kindes nicht oder nur wenig arbeiten kann, hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Das gilt auch dann, wenn ihr nie zusammengelebt habt.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie lange der Anspruch besteht, wie viel Geld dir zusteht und wie du ihn geltend machst.
- Betreuungsunterhalt bekommt der Elternteil, der das gemeinsame Kind betreut, wenn die Eltern nicht verheiratet sind (§ 1615l BGB).
- Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 3. Geburtstag des Kindes, in Ausnahmefällen länger.
- Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen vor der Geburt, mindestens sind es 1.200 Euro im Monat (Düsseldorfer Tabelle 2026).
- Dem Zahlenden müssen mindestens 1.600 Euro bleiben (1.475 Euro, wenn er nicht arbeitet).
- Der Kindesunterhalt geht immer vor.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch? |
Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt? |
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt? |
Rechenbeispiel mit Elterngeld |
So machst du den Anspruch geltend |
Unterschied zu verheirateten Eltern |
Häufige Fragen |
Unser Tipp
Wer hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
Den Anspruch hat der Elternteil, der das gemeinsame Kind betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Voraussetzung ist, dass die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Meist ist das die Mutter, es kann aber genauso der Vater sein, wenn das Kind bei ihm lebt.
Ob ihr zusammengelebt habt, wie lange eure Beziehung gedauert hat oder ob es überhaupt eine Beziehung gab, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur das gemeinsame Kind. Die Vaterschaft muss allerdings feststehen, also anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein.
Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt?
- Rund um die Geburt: Für die Zeit von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt besteht der Anspruch in jedem Fall. Außerdem muss der Vater die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung mittragen, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- Bis zum 3. Geburtstag: Danach besteht der Anspruch, solange von dir wegen der Kinderbetreuung keine Arbeit erwartet werden kann. In den ersten drei Lebensjahren musst du nicht arbeiten gehen.
- Länger als 3 Jahre: Nur in Ausnahmefällen, wenn es der Billigkeit entspricht. Das ist z.B. der Fall, wenn es keinen passenden Betreuungsplatz gibt oder das Kind krank ist oder eine Behinderung hat und besonders viel Betreuung braucht.
Nach dem 3. Geburtstag wird in der Regel erwartet, dass du schrittweise wieder arbeitest, zumindest in Teilzeit. Wie viel, hängt davon ab, wie die Betreuung des Kindes organisiert werden kann.
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?
Die Höhe richtet sich nach deiner Lebensstellung. Gemeint ist damit vor allem, was du vor der Geburt verdient hast. Wer vorher 2.000 Euro netto hatte, hat grundsätzlich einen Bedarf von 2.000 Euro. Davon wird abgezogen, was du selbst noch an Einkommen hast.
- Mindestbedarf: Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 liegt der Bedarf in der Regel bei mindestens 1.200 Euro im Monat, auch wenn du vorher weniger verdient hast.
- Elterngeld: Elterngeld wird angerechnet, aber erst ab 300 Euro. Die ersten 300 Euro bleiben dir.
- Selbstbehalt des Zahlenden: Dem anderen Elternteil müssen 2026 mindestens 1.600 Euro bleiben, wenn er arbeitet, und 1.475 Euro, wenn er nicht arbeitet.
- Rangfolge: Zuerst wird der Kindesunterhalt bezahlt. Erst was dann noch übrig ist, steht für den Betreuungsunterhalt zur Verfügung.
Rechenbeispiel mit Elterngeld
Lisa hat vor der Geburt 1.500 Euro netto verdient. Jetzt bekommt sie Elterngeld in Höhe von 975 Euro. Der Vater ihres Sohnes verdient bereinigt 4.000 Euro netto.
- Lisas Bedarf: 1.500 Euro (ihr Einkommen vor der Geburt)
- Anrechenbares Elterngeld: 975 Euro minus 300 Euro = 675 Euro
- Lücke: 1.500 Euro minus 675 Euro = 825 Euro
- Kindesunterhalt zuerst: Der Vater zahlt für den Sohn 493,50 Euro (6. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026, nach Abzug des halben Kindergeldes).
- Kontrolle: Nach Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bleiben dem Vater rund 2.680 Euro. Das ist deutlich mehr als sein Selbstbehalt von 1.600 Euro.
- Ergebnis: Lisa bekommt 825 Euro Betreuungsunterhalt im Monat.
In der Praxis wird es oft komplizierter, z.B. wenn der Vater noch andere Kinder hat oder sein Einkommen schwankt. Dann lohnt sich eine Beratung.
So machst du den Anspruch geltend
- Schriftlich auffordern: Fordere den anderen Elternteil schriftlich auf, Unterhalt zu zahlen, und verlange Auskunft über sein Einkommen. Für die Vergangenheit bekommst du Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Monat, in dem du ihn eingefordert hast. Also nicht zu lange warten.
- Beratung beim Jugendamt: Das Jugendamt berät dich kostenlos auch zu deinem eigenen Unterhalt. Wichtig: Eine Beistandschaft deckt nur den Unterhalt des Kindes ab, nicht deinen Betreuungsunterhalt.
- Titel: Der Vater kann sich beim Jugendamt oder beim Notar freiwillig zur Zahlung verpflichten. Klappt das nicht, bleibt der Weg zum Familiengericht. Dafür brauchst du meist einen Anwalt. Bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe.
Zahlt der Vater gar nichts, helfen dir die Schritte aus unserem Ratgeber Vater zahlt keinen Unterhalt.
Unterschied zu verheirateten Eltern
Bei verheirateten Eltern heißt der vergleichbare Anspruch nicht Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB, sondern Trennungsunterhalt (während der Trennung) bzw. Unterhalt wegen Kinderbetreuung nach der Scheidung (§ 1570 BGB). Die Grundidee ist ähnlich, auch hier gilt die 3-Jahres-Grenze. Die Höhe richtet sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, also auch nach dem Einkommen des Ex-Partners.
Häufige Fragen
Bekomme ich Betreuungsunterhalt, wenn ich arbeite?
Ja, wenn dein Einkommen unter deinem Bedarf liegt. Was du in den ersten drei Jahren trotzdem verdienst, wird oft nur teilweise angerechnet, weil du eigentlich nicht arbeiten müsstest.
Was passiert, wenn ich einen neuen Partner habe?
Eine neue Beziehung allein beendet den Anspruch nicht. Lebt ihr aber dauerhaft zusammen, kann der Unterhalt gekürzt werden oder entfallen. Heiratest du, endet der Anspruch in der Regel.
Der Vater hat eine neue Familie. Muss er trotzdem zahlen?
Ja. Allerdings stehen alle minderjährigen Kinder an erster Stelle. Danach kommen betreuende Elternteile und Ehepartner mit Kindern. Wenn das Geld nicht für alle reicht, wird es aufgeteilt.
Gibt es auch Betreuungsunterhalt für Väter?
Ja. Betreut der Vater das Kind, kann er Betreuungsunterhalt von der Mutter verlangen.
Unser Tipp:
Viele Mütter verzichten auf ihren Betreuungsunterhalt, weil sie den Kontakt zum Vater nicht belasten wollen oder schlicht nicht wissen, dass er ihnen zusteht. Dabei geht es um viel Geld in einer Zeit, in der du dich um ein kleines Kind kümmerst. Lass dich spätestens kurz nach der Geburt beraten und fordere den Unterhalt schriftlich ein. Für die Zeit davor kannst du ihn später meist nicht mehr verlangen.
Und wenn du dich in der ersten Zeit mit Baby allein fühlst: Auf wir-sind-alleinerziehend.de findest du viele Mütter und Väter, denen es genauso ging.
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise
Seite aktualisiert am 04.10.2026