Alleinerziehend

Alleinerziehende Verl

Alleinerziehende Verl

Alleinerziehende Verl: Du bist alleinerziehend und stammst aus Verl? Herzlichen Glückwunsch, du bist hier 100%-ig richtig! Denn bei wir-sind-alleinerziehend.de – Deutschlands einzigartigem Portal für Alleinerziehende – bekommst du ALLES für Alleinerziehende aus Verl:

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Alleinerziehend aus Verl und Single?

Bist du ohne Partner, alleinerziehend, kommst von Verl und willst endlich einen familientauglichen Partner kennenlernen? Uff, das hört sich leichter an, als es in Wirklichkeit! Denn dein neuer Schatz sollte selbstverständlich auch mit deinem Kind auskommen. Andersrum gilt natürlich das selbe: Auch für Kinder von Alleinerziehenden Singles aus Verl ist es eine riesige Umstellung und Herausforderung, wenn mit einem Mal ein neuer noch irgendjemand die Mama oder den Papi in Anspruch nimmt.

Aber wie können Alleinerziehende Singles ihren Traumpartner kennenlernen? Der beste Weg führt dabei nicht in die Disco oder auf Konzerte, stattdessen ins World Wide Web! Nämlich Seiten wie Alleinerziehende Verl bieten mittlerweile die ideale Grundlage, um als Alleinerziehender seinen Traumpartner kennenzulernen. Jetzt brauchst du nur noch ein bisschen Mut, um den ersten Schritt zu machen…

Eltern aus Verl

Verl

Verl

Verl: Stadt in Nordrhein-Westfalen – Höhe: 92 m – Offizielle Website – Ortsvorwahl: 05246 – Postleitzahl: 33415 – Kfz-Kennzeichen: GT

Aufgrund der Lage direkt am Ölbach wird Verl häufig als Ölbachstadt (vor der Ernennung zur Stadt als Ölbachgemeinde) bezeichnet. Über die Region hinaus bekannt ist sie vor allem durch die Ostwestfalenhalle im Ortsteil Kaunitz. Dort findet seit 1966 monatlich ein Hobbymarkt statt, der zu den größten Tier- und Trödelmärkten in Deutschland gehört.

Alleinerziehende Verl: Fakten

  • 39 Prozent der Alleinerziehenden in Verl beziehen staatliche Grundsicherung, bei den Familien mit zwei Elternteilen sind es nur sieben Prozent
  • Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss mit unter 1.100 Euro im Monat auskommen
  • Fast die Hälfte der Alleinerziehenden in Verl arbeitet in Vollzeit, insgesamt 70 Prozent sind erwerbstätig, dennoch reicht das Geld häufig nicht aus
  • Jedes zweite Kind erhält vom getrennt lebenden Elternteil zu wenig oder gar keinen Unterhalt
  • Studien bestätigen, dass Kinder in Patchworkfamilien nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien.
  • Kinder in so genannten Ein­Eltern­Familien leben fünfmal häufiger von Hartz IV als Kinder in Paarfamilien
  • 20 Prozent der Familien in Verl sind alleinerziehend, dies bedeutet eine Zunahme um fast 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren!
  • Mütter in Patchworkfamilien sind häufiger in Vollzeit erwerbstätig (28 Prozent) als Mütter in Kernfamilien (19 Prozent)
  • Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen, fünfmal mehr als Paarfamilien in Verl

In Deutschland gibt es knapp 2 Millionen Alleinerziehende Mütter und Väter, das bedeutet 20 Prozent der Familien. Zahlreiche Studien legen an den Tag, dass Kinder von Patchworkfamilien nicht unzufriedener sind, als Kinder in anderen Familien. In diesem Zusammenhang hat fast die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden in Verl eine Schwester oder einen Bruder – jedes fünfte Kind hat zwei Geschwister.

Nur bei 25 Prozent der Kinder handelt es sich um Einzel-Kinder. Summa summarum sind ca. 20 Prozent der Familien alleinerziehend, das bedeutet eine Erhöhung um knapp 50 Prozent in den vergangenen 15 Jahren! In diesem Zusammenhang haben sich lediglich 4 Prozent der Alleinerziehenden in Verl bewusst für eine Ein-Elternschaft entschieden. Gleichwohl nur 4% der Single-Parents in Verl finden wieder mit dem Ex zusammen.

Alleinerziehende Singles: Babysitter

Eine Menge Alleinerziehende in Verl sind auf Betreuung ihrer Kinder angewiesen, um Geld zu verdienen. Dabei liegt die Betreuungsquote von Kindern mit weniger als drei Jahren im Schnitt (deutschlandweit) bei 28 Prozent – von den einjährigen Kids werden gut ein Viertel betreut, bei den 2-jährigen beträgt der Anteil 51 Prozent. Nicht nur Alleinerziehende in Verl haben gute Gründe für die Kinderbetreuung:

Auswertungen der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Noten in der Schule von Kindern, die einen Kindergarten besucht haben, spürbar bessere Ergebnisse zeigten als die derjenigen Kids, die keine Einrichtung besucht haben. Ausgefallen gut waren hier die Ergebnisse der Kids von alleinerziehenden Mamas und Papas: Komplette Kinderbetreuung bewirkt bei ihnen einen Lernzuwachs von umgerechnet über einem Schuljahr. Unabhängig davon ist es erklärlich, wenn Alleinerziehende in Verl ihre Kinder nicht von „Fremden“ erziehen lassen wollen und selbst an der Reifung partizipieren!

Alleinerziehende und die Arbeit

Mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden Mamis in Verl von Kindern unter drei Jahren muss mit weniger als 1.100 Euro pro Monat auskommen. Das liegt keinesfalls daran, dass Alleinerziehende in Verl etwa faul sind, sondern fast nur im schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen. Es ist genau anders: Alleinerziehende in Verl haben durchaus eine große Leistungs­ und Aufstiegsmotivation für sich und ihre Kinder und würden folglich gern arbeiten. Dabei liegt die Erwerbstätigenquote von alleinerziehenden Müttern mit Kindern unter 18 Jahren bei stolzen 66 Prozent und somit weit über dem bundesweiten Durchschnitt.

Fast alle Alleinerziehenden in Verl würden gerne einen Beruf ausüben, sind durch den schlechten Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen in Verl jedoch verhindert. Damit ist über die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden in Verl von Armut betroffen. Dagegen sind unter den Vollzeit berufstätigen Alleinerziehenden in Verl nur rund fünf Prozent von Armut betroffen. Es lässt sich sagen, dass ein besseres Angebot an Kinderbetreuungsplätzen den Zugang zu Arbeitsplätzen für Alleinerziehende erheblich erleichtert und dementsprechend das Armutsrisiko für Alleinerziehende in Verl minimiert werden könnte.

Alleinerziehende und Geld

Unterhalt

Alle Kids von Alleinerziehenden in Verl haben grundlegend Recht auf Unterhaltszahlung. Dabei leistet der Erziehungsberechtigte, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Unterhalt im Zuge der Erziehung sowie Pflege des Kindes, im Gegenzug ist der andere Erziehungsberechtigte verpflichtet, Geld-Unterhalt zu begleichen. Wieviel Unterhalt dabei beglichen werden muss ist unterschiedlich und gekoppelt an einigen Dingen, wie zum Beispiel Höhe des Vermögens des Unterhaltszahlers (Basis: Düsseldorfer Tabelle), Alter des Kindes und Anzahl der Menschen, denen Unterhalt zusteht.

Dabei ist zu berücksichtigen: der Unterhaltspflichtige darf fünfzig Prozent des Kindergeldes vom Unterhalt abrechnen (somit zum Beispiel rund hundert Euro für die ersten beiden Kids) Wichtig: Du solltest den Unterhalt so früh wie möglich beantragen, denn es gibt keine rückwirkende Auszahlung. Falls der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt begleicht, können Alleinerziehende in Verl den sogenannten Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. In diesem Fall erhalten Alleinerziehende in Verl vom Jugendamt jedes Monat:
– 154,- Euro: Für Nachwuchs bis zum Alter von 5 Jahre
– 205,- Euro: Für Kids 6 – 11 Jahre. Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 273,- Euro (neues Unterhaltsgesetz seit Juli 2017).

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Alleinerziehende und Steuern

Alleinerziehende aus Verl erhalten die Steuerklasse II und hiermit nur geringe Vergünstigungen. Dabei steht Alleinerziehenden ein kleiner Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der wird automatisch vom Fiskus abgerechnet, Alleinerziehende aus Verl müssen also keine Nachweise oder Anträge vorlegen. Anforderung ist, dass wenigstens ein Nachwuchs alleine erzogen und versorgt wird, das durchgehend im Haushalt lebt.

Darüber hinaus muss der Alleinerziehende Kindergeld für das entsprechende Kind erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Alleinerziehende alleinstehend, geschieden, verwitwet oder von der besseren Hälfte ununterbrochen getrennt leben. Aber Vorsicht: Wenn abermals geheiratet wird, werden die Voraussetzungen für Steuerklasse II nicht mehr erfüllt. Im Vergleich zu Ehepartnern – die Steuerklasse III ergattern – wird damit die Benachteiligung Alleinerziehender (nicht nur in Verl) einmal mehr offensichtlich!

Kindergeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende aus Verl haben natürlich das Recht auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Zahl deiner Kids: Für die ersten zwei bekommst du je 194,- Euro, für das dritte fallen 200,- ab und ab dem vierten Kind gibt´s 225,- Euro pro Monat.

Als Alternative zum Kindergeld steht Alleinerziehenden aus Verl der Kinderfreibetrag zu – je Familienmitglied werden zurzeit 3.624 Euro angerechnet. Dabei ist zu beachten: Alleinerziehende mit wenig Entlohnung profitieren vom Kindergeld, Alleinerziehende mit höheren Einkünften von den Kinderfreibeträgen.. Vor diesem Hintergrund profitieren Alleinerziehende nur, wenn der Ansatz der Freibeträge die Steuerlast mehr mindert, als das ausbezahlte Kindergeld. Den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld empfangen Alleinerziehende in Verl ausbezahlt vom Fiskus.

Alleinerziehende Mamas und Papas aus Verl: Was wir wollen

Die Seite Alleinerziehende Verl wurde mit jeder Menge Leidenschaft und großem Zeitaufwand VON Alleinerziehenden FÜR Alleinerziehende in Verl aufgebaut. Mittels Alleinerziehende Verl wünschen wir, dir ein wenig zu helfen oder dich einfach zum glücklich zu machen – und möglicherweise findest du bei Alleinerziehende Verl ja auch deinen Wunschpartner!

Sofern dir Alleinerziehende Verl gefällt, wäre es prima, wenn du unser Portal anderen empfiehlst, auf Facebook oder Foren veröffentlichst oder Freunden von dieser Seite erzählst. Denn nur VEREINT können wir was bewegen! Alleinerziehende aus Verl haben keine Lobby und damit auch nur wenig Einfluss auf die Gesellschaft. Unsere Mission muss es sein, so viele Alleinerziehende aus Verl (und ganz Deutschland) wie möglich „zusammenzutrommeln“, um dann endlich als Gruppe auftreten zu können und bspw. mit Unterschrift-Petitionen was zu erreichen. Im Detail verlangen wir für alle Alleinerziehenden unter anderem:

  • Erhöhung des Unterhalts-Vorschusses vom Jugendamt!
  • Spürbare Steigerung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!
  • Der altersgerechte Bedarf eines Kindes muss festgelegt und auch garantiert werden!

 

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