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Familienversicherung

Familienversicherung

Familienversicherung für Alleinerziehende Eltern

Sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der sozialen Pflegeversicherung gibt es die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung.

Beitragsfrei familienversichert können sein:

  • Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptionspflegekinde sowie die Kinder von familienversicherten Kindern
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder können zunächst nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert sein. Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus weiter geführt werden. NEU: Chat für Alleinerziehende. Hier gratis …

Voraussetzungen einer Familienversicherung

Familienangehörige die

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nicht selbst versichert sind,
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind
  • nicht hauptberuflich selbstständig sind und
  • kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben,

können in der Familienversicherung mitversichert werden.

Ausschluss der Familienversicherung

Die Familienversicherung des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners ist ausgeschlossen,

  • während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner vor dieser Zeit auf Grund einer Versicherungspflicht selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegeversicherung war. Er bleibt dann selbst Mitglied.
  • wenn dieser vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit nicht gesetzlich krankenversichert oder pflegeversichert ist.

Die Familienversicherung der Kinder ist ausgeschlossen, wenn:

  • der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist,
  • er der Hauptverdiener ist und
  • zusätzlich sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so können sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert sein soll.

Familienversicherung: Besonderheiten für Alleinerziehende

Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ihrem Stiefvater oder ihrer Stiefmutter beitragsfrei mitversichert werden.

Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung

  • Der Stiefelternteil muss mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sein oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.
  • Der Stiefelternteil unterhält das Kind überwiegend.
  • Das Gesamteinkommen der Familie muss regelmäßig höher sein als das des leiblichen Elternteils.

Eine beitragsfreie Familienversicherung des Stiefkindes ist außerdem dann ausgeschlossen, wenn der andere, mit dem Kind verwandte, Elternteil nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

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Hier kannst du gerne mit dabei sein!

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, eigene Recherchen