Wer zahlt wie viel, wenn das Kind bei beiden Eltern lebt?

Immer mehr getrennte Eltern teilen sich die Betreuung: eine Woche bei der Mama, eine Woche beim Papa. Viele gehen dann davon aus, dass keiner mehr Unterhalt zahlen muss. Das stimmt so nicht. Auch im Wechselmodell gibt es Kindesunterhalt, er wird nur anders berechnet als im klassischen Modell.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, ab wann überhaupt ein Wechselmodell vorliegt, wie der Unterhalt berechnet wird und was mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Mehrbedarf passiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn ihr euch die Betreuung etwa hälftig teilt.
  • Dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, jeweils nach ihrem Einkommen.
  • Wer mehr verdient, zahlt dem anderen einen Ausgleich.
  • Unterhaltsvorschuss gibt es im echten Wechselmodell nicht.
  • Bei 60 zu 40 oder 70 zu 30 bleibt es beim normalen Kindesunterhalt, der aber etwas niedriger ausfallen kann.

Was ist ein Wechselmodell?

Beim Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern, und zwar zu ungefähr gleichen Teilen. Typisch ist ein wöchentlicher Wechsel. Beide Eltern kümmern sich dann gleichermaßen um Alltag, Schule, Arzttermine und Freizeit.

Für den Unterhalt kommt es nicht darauf an, wie ihr das Modell nennt, sondern wie es tatsächlich gelebt wird. Gerichte schauen vor allem auf die Zahl der Übernachtungen und darauf, wer die Alltagsorganisation übernimmt. Ein echtes Wechselmodell liegt nur bei einer annähernd hälftigen Aufteilung vor.

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So wird der Unterhalt im Wechselmodell berechnet

Weil beide Eltern das Kind betreuen, müssen auch beide für den Barunterhalt aufkommen. Die Berechnung folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und läuft in fünf Schritten:

  • 1. Einkommen zusammenrechnen: Die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern werden addiert.
  • 2. Bedarf ablesen: Mit diesem Gesamteinkommen wird der Bedarf in der Düsseldorfer Tabelle 2026 abgelesen.
  • 3. Mehrkosten addieren: Dazu kommen Kosten, die nur durch das Wechselmodell entstehen, z.B. ein zweites Kinderzimmer oder Fahrtkosten zwischen den Wohnungen.
  • 4. Anteile berechnen: Von jedem Einkommen wird der angemessene Selbstbehalt von 1.750 Euro abgezogen. Aus dem, was übrig bleibt, ergibt sich, wie viel Prozent jeder Elternteil trägt.
  • 5. Ausgleich: Beide Eltern decken einen Teil des Bedarfs schon durch die Zeit, die das Kind bei ihnen lebt. Wer mehr verdient, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Anteilen.

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Rechenbeispiel

Mia ist 8 Jahre alt und lebt im wöchentlichen Wechsel bei ihrer Mutter und ihrem Vater. Die Mutter verdient bereinigt 2.200 Euro netto, der Vater 3.200 Euro. Für das zweite Kinderzimmer und die Fahrten fallen etwa 100 Euro Mehrkosten im Monat an.

Gesamteinkommen 5.400 Euro (10. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle)
Bedarf laut Tabelle (6 bis 11 Jahre) 893 Euro
plus Mehrkosten 100 Euro, zusammen 993 Euro
Einkommen über dem Selbstbehalt Mutter 450 Euro, Vater 1.450 Euro
Anteil am Bedarf Mutter 235,18 Euro (24%), Vater 757,82 Euro (76%)
Hälfte der Differenz (757,82 minus 235,18) geteilt durch 2
Ausgleich Der Vater zahlt der Mutter rund 261 Euro im Monat

Zum Vergleich: Würde Mia nur bei der Mutter leben, müsste der Vater nach der Düsseldorfer Tabelle (4. Gruppe) 512,50 Euro im Monat zahlen. Das Wechselmodell senkt also die Zahlung deutlich, weil der Vater einen großen Teil des Bedarfs selbst deckt, wenn Mia bei ihm ist. Dazu kommt noch der Ausgleich beim Kindergeld (siehe unten).

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Kindergeld im Wechselmodell

Das Kindergeld von 259 Euro wird nur an einen Elternteil ausgezahlt. Wer es bekommt, legt ihr gemeinsam fest. Könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.

Das Kindergeld steht aber beiden zu. Deshalb muss der Elternteil, der es bekommt, dem anderen einen Teil davon abgeben. Im Unterhaltsausgleich wird das mit verrechnet. Wie viel genau, hängt wieder von euren Einkommen ab. Grob gilt: Die eine Hälfte des Kindergeldes wird nach euren Einkommensanteilen verteilt, die andere Hälfte teilt ihr euch je zur Hälfte.

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Unterhaltsvorschuss, Mehrbedarf und Steuern

  • Unterhaltsvorschuss: Im echten Wechselmodell gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Wer ihn bekommt und dann ins Wechselmodell wechselt, muss das sofort melden, sonst drohen Rückforderungen.
  • Mehrbedarf beim Grundsicherungsgeld: Jeder Elternteil bekommt die Hälfte des Mehrbedarfs für Alleinerziehende.
  • Steuern: Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) kann für ein Kind nur ein Elternteil nutzen, meist der, der das Kindergeld bekommt. Bei zwei Kindern kann jeder Elternteil für ein Kind den Entlastungsbetrag nutzen, wenn jedes Kind bei einem von euch gemeldet ist.

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Erweiterter Umgang ist kein Wechselmodell

Viele Väter betreuen ihr Kind deutlich mehr als jedes zweite Wochenende, z.B. zusätzlich einen Nachmittag pro Woche oder ein verlängertes Wochenende. Das ist ein erweiterter Umgang, aber noch kein Wechselmodell. Dann bleibt es beim normalen Kindesunterhalt: Ein Elternteil zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Allerdings kann der Unterhalt etwas niedriger ausfallen, z.B. indem der Zahlende eine oder mehrere Einkommensgruppen niedriger eingestuft wird, weil er selbst mehr Kosten trägt. Eine feste Grenze („ab 40% zahlt man weniger“) gibt es nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wichtig: Wer weniger zahlen möchte, darf den Unterhalt nicht einfach selbst kürzen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber Kindesunterhalt kürzen.

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Häufige Fragen

Muss im Wechselmodell niemand Unterhalt zahlen?
Nur wenn beide Eltern ungefähr gleich viel verdienen und keine Mehrkosten anfallen, kann der Ausgleich sehr klein sein oder ganz wegfallen. In den meisten Fällen zahlt der Elternteil mit dem höheren Einkommen einen Ausgleich.

Wer bekommt den Unterhalt im Wechselmodell?
Der Unterhalt steht dem Kind zu. In der Praxis zahlt ihn der besser verdienende Elternteil an den anderen. Kann ein Elternteil das Kind wegen gemeinsamer Sorge nicht allein vertreten, muss das Familiengericht unter Umständen einen Ergänzungspfleger bestellen oder einem Elternteil die Entscheidung übertragen.

Gilt das auch, wenn wir nie verheiratet waren?
Ja. Für den Kindesunterhalt spielt es keine Rolle, ob ihr verheiratet wart.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Berechnung?
Das Jugendamt berät dich kostenlos. Weil die Berechnung im Wechselmodell kompliziert ist, lohnt sich bei Streit auch ein Fachanwalt für Familienrecht.

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Unser Tipp:

Ein Wechselmodell kann für Kinder wunderbar sein, wenn die Eltern gut miteinander reden können. Beim Geld lohnt sich aber Klarheit von Anfang an. Schreibt fest, wer welche Kosten trägt (Kleidung, Schulsachen, Hobbys, Handy) und wer das Kindergeld bekommt. Das erspart euch später viel Streit.

Und wenn du nach der Trennung Austausch mit anderen Eltern suchst, die das Wechselmodell selbst leben: Auf wir-sind-alleinerziehend.de findest du viele davon.

MS
Über den Autor: Markus Schmidhuber
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise

Seite aktualisiert am 04.10.2026


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