Trennungsunterhalt: Geld für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung
Wer sich trennt, ist noch lange nicht geschieden. Bis das Familiengericht die Ehe scheidet, vergeht meist mindestens ein Jahr, oft deutlich mehr. Für genau diese Zeit gibt es den Trennungsunterhalt. Er soll dafür sorgen, dass der Partner mit dem geringeren Einkommen nicht von heute auf morgen finanziell abstürzt.
Gerade wenn die Kinder bei dir leben und du in der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hast, ist dieser Anspruch oft entscheidend. Hier erfährst du, wer Trennungsunterhalt bekommt, wie er berechnet wird und was du tun musst, damit du ihn nicht verschenkst.
- Trennungsunterhalt gibt es nur für Ehepaare (und eingetragene Lebenspartner), und zwar von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung (§ 1361 BGB).
- Er beträgt in der Regel 3/7 oder 45% der Differenz zwischen beiden Einkommen, je nach Oberlandesgericht. Der Kindesunterhalt wird vorher abgezogen.
- Dem Zahlenden müssen 2026 mindestens 1.600 Euro bleiben (1.475 Euro, wenn er nicht arbeitet).
- Im ersten Trennungsjahr musst du in der Regel nicht mehr arbeiten als vorher.
- Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, an dem du ihn schriftlich eingefordert hast.
Inhaltsverzeichnis
Trennungsunterhalt-Rechner 2026 |
Wer hat Anspruch? |
Was heißt „getrennt leben“? |
So wird der Trennungsunterhalt berechnet |
Rechenbeispiel 2026 |
Musst du wieder arbeiten? |
So forderst du den Unterhalt ein |
Wann endet der Anspruch? |
Steuern und Realsplitting |
Häufige Fragen |
Unser Tipp
Trennungsunterhalt-Rechner 2026
Mit dem Rechner siehst du in einer Minute, mit wie viel Trennungsunterhalt du ungefähr rechnen kannst. Wie die Rechnung genau funktioniert, erklären wir weiter unten im Abschnitt So wird der Trennungsunterhalt berechnet.
Trag eure bereinigten Nettoeinkommen ein. Der Rechner zieht den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 ab und rechnet je nach Bundesland mit 3/7 oder 45%.
Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Anspruch hat der Ehepartner, der weniger verdient, wenn der andere genug Einkommen hat, um etwas abzugeben. Wer die Trennung wollte, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Es geht nicht um Schuld, sondern darum, dass der Lebensstandard aus der Ehe nicht schlagartig wegbricht.
Unverheiratete Eltern bekommen keinen Trennungsunterhalt. Für sie gibt es aber den Betreuungsunterhalt, wenn ein kleines Kind betreut wird. Der Unterhalt für die Kinder selbst ist ohnehin ein eigener Anspruch, unabhängig davon, ob ihr verheiratet wart. Mehr dazu unter Kindesunterhalt 2026.
Was heißt „getrennt leben“?
Getrennt lebt ihr, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens einer von euch die Ehe nicht mehr fortführen will. Ein Auszug ist dafür nicht zwingend nötig. Auch in derselben Wohnung kann man getrennt leben: getrennte Schlafzimmer, jeder kocht und wäscht für sich, kein gemeinsames Wirtschaften mehr. Gerade mit Kindern und bei knappem Wohnraum ist das gar nicht so selten.
Halte das Datum der Trennung schriftlich fest, zum Beispiel in einer kurzen E-Mail oder einem Brief an deinen Partner. Es zählt später auch für das Trennungsjahr, das vor der Scheidung in der Regel abgelaufen sein muss.
So wird der Trennungsunterhalt berechnet
Die Berechnung folgt einer einfachen Grundidee: Was euch beiden zusammen bleibt, wird ungefähr halbiert. Wer arbeitet, darf aber einen kleinen Teil zusätzlich behalten, den sogenannten Erwerbstätigenbonus. In der Praxis läuft das so:
- Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Netto werden unter anderem berufsbedingte Kosten, Beiträge zur Altersvorsorge und bestimmte Schulden abgezogen.
- Kindesunterhalt abziehen: Der Unterhalt für eure Kinder geht immer vor. Abgezogen wird der Zahlbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle.
- Differenz bilden: Das niedrigere Einkommen wird vom höheren abgezogen.
- Quote anwenden: Von dieser Differenz gibt es 3/7 (so rechnet die Düsseldorfer Tabelle) oder 45% (so rechnen die Gerichte nach den Süddeutschen Leitlinien). Welche Quote gilt, hängt davon ab, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk ihr wohnt.
- Selbstbehalt prüfen: Dem Zahlenden muss genug zum Leben bleiben. 2026 sind das 1.600 Euro, wenn er arbeitet, und 1.475 Euro, wenn nicht.
Hast du gar kein eigenes Einkommen, wird die Quote auf das ganze bereinigte Einkommen deines Partners (nach Abzug des Kindesunterhalts) angewendet.
Rechenbeispiel 2026
Anna und Tim trennen sich. Ihre Tochter ist 7 Jahre alt und lebt bei Anna. Tim hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.300 Euro, Anna arbeitet in Teilzeit und kommt bereinigt auf 1.000 Euro.
| Bereinigtes Einkommen Tim | 3.300,00 Euro |
| minus Kindesunterhalt (4. Gruppe, 6 bis 11 Jahre, Zahlbetrag) | 512,50 Euro |
| bleibt bei Tim | 2.787,50 Euro |
| minus bereinigtes Einkommen Anna | 1.000,00 Euro |
| Differenz | 1.787,50 Euro |
| Trennungsunterhalt mit 3/7 | 766 Euro |
| Trennungsunterhalt mit 45% | 804 Euro |
Tim bleiben nach Kindes- und Trennungsunterhalt also rund 2.000 Euro. Das liegt deutlich über seinem Selbstbehalt von 1.600 Euro, er muss den vollen Betrag zahlen.
Das Beispiel ist bewusst einfach gehalten. In der Praxis spielen oft noch weitere Dinge eine Rolle, etwa ein mietfreies Wohnen im eigenen Haus, Zinseinkünfte, Kredite aus der Ehe oder ein Wechselmodell bei den Kindern. Dann lohnt sich eine Beratung.
Deine eigenen Zahlen kannst du oben im Trennungsunterhalt-Rechner eintragen.
Musst du nach der Trennung wieder arbeiten?
Im ersten Jahr nach der Trennung in der Regel nicht. Wer in der Ehe nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, muss das nicht sofort ändern. Das Gesetz geht davon aus, dass sich beide erst einmal neu sortieren müssen und die Ehe vielleicht noch zu retten ist.
Danach wird es strenger. Je länger die Trennung dauert, desto eher wird erwartet, dass du dir eine Arbeit suchst oder deine Stunden aufstockst. Dabei kommt es aber auf deine Situation an: Wie alt sind die Kinder, gibt es eine verlässliche Kinderbetreuung, wie lange wart ihr verheiratet, was hast du gelernt? Betreust du ein Kind unter drei Jahren, musst du in der Regel nicht arbeiten gehen.
So forderst du den Trennungsunterhalt ein
Trennungsunterhalt gibt es nicht automatisch. Du musst ihn aktiv einfordern, und zwar am besten sofort. Denn rückwirkend bekommst du Unterhalt erst ab dem Monat, in dem du deinen Partner schriftlich zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert hast.
- Auskunft verlangen: Fordere deinen Partner schriftlich auf, dir sein Einkommen offenzulegen, zum Beispiel mit den Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate und dem letzten Steuerbescheid. Darauf hast du einen Anspruch.
- Unterhalt beziffern: Rechne aus, wie viel dir zusteht, oder lass es ausrechnen, und fordere den Betrag schriftlich ein.
- Einigen oder Antrag stellen: Zahlt dein Partner nicht, kannst du beim Familiengericht einen Antrag stellen. Dafür brauchst du einen Anwalt. Wenn das Geld knapp ist, hilft die Verfahrenskostenhilfe.
Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt für die Zukunft kannst du nicht wirksam verzichten. Selbst wenn du in einem schwachen Moment etwas unterschreibst, gilt der Verzicht nicht. Bis zu einem gewissen Grad darf aber über die Höhe verhandelt werden.
Anders als beim Kindesunterhalt kann das Jugendamt dir hier nicht mit einer Beistandschaft helfen. Für den Unterhalt deiner Kinder geht das aber schon, siehe Beistandschaft Jugendamt.
Wann endet der Anspruch?
Der Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach gibt es nicht automatisch weiter Geld. Ob dir nachehelicher Unterhalt zusteht, zum Beispiel wegen der Betreuung eurer Kinder, wird neu und deutlich strenger geprüft. Diesen Anspruch musst du gesondert geltend machen, am besten schon im Scheidungsverfahren.
Früher enden oder gekürzt werden kann der Trennungsunterhalt zum Beispiel, wenn
- ihr euch versöhnt und wieder zusammenlebt,
- du mit einem neuen Partner in einer festen, auf Dauer angelegten Beziehung lebst (in der Regel nach etwa zwei bis drei Jahren) oder
- du dich gegenüber deinem Partner schwer fehlverhalten hast.
Eine neue Beziehung allein reicht dafür nicht. Es kommt darauf an, wie fest und verbindlich sie ist.
Steuern und Realsplitting
Im Jahr der Trennung könnt ihr noch gemeinsam veranlagt werden. Ab dem folgenden Jahr bekommt jeder seine eigene Steuerklasse. Leben die Kinder bei dir, ist das meist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende.
Der Zahlende kann den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, bis zu 13.805 Euro im Jahr plus bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Man nennt das Realsplitting. Dafür muss der Empfänger zustimmen (Anlage U) und den Unterhalt dann selbst versteuern. Das lohnt sich meist, wenn du wenig verdienst und dadurch kaum Steuern zahlst. Stimmst du zu, kannst du verlangen, dass dein Partner dir die Steuern und sonstigen Nachteile, die dir dadurch entstehen, erstattet.
Häufige Fragen zum Trennungsunterhalt
Bekomme ich Trennungsunterhalt, wenn ich die Trennung wollte?
Ja. Wer die Trennung wollte, spielt für den Anspruch grundsätzlich keine Rolle. Nur bei schwerem Fehlverhalten kann der Unterhalt gekürzt werden oder entfallen.
Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?
Bis zur rechtskräftigen Scheidung, also mindestens für das Trennungsjahr und so lange, wie das Scheidungsverfahren danach dauert.
Zählt mein Kindergeld als Einkommen?
Nein. Das Kindergeld wird beim Kindesunterhalt berücksichtigt, beim Trennungsunterhalt zählt es nicht zu deinem Einkommen.
Was ist, wenn mein Partner einfach nicht zahlt?
Ohne Titel kannst du nichts eintreiben. Du brauchst dann einen Beschluss des Familiengerichts. Mit diesem Titel kann der Unterhalt im Notfall auch gepfändet werden. Wie das geht, liest du unter Unterhalt vollstrecken.
Was ist mit gemeinsamen Schulden?
Kredite, die ihr in der Ehe aufgenommen habt, können das Einkommen des Zahlenden mindern und damit den Unterhalt. Mehr dazu unter Trennung und Schulden.
Unser Tipp:
Schreib deinem Partner gleich nach der Trennung einen kurzen Brief oder eine E-Mail, in der du Auskunft über sein Einkommen verlangst und ankündigst, dass du Trennungsunterhalt geltend machst. Das kostet nichts, und ab diesem Monat kannst du den Unterhalt später auch rückwirkend verlangen. Viele warten aus Rücksicht oder aus Erschöpfung ein paar Monate und verlieren dadurch bares Geld. Lass dich danach beraten, bevor du etwas unterschreibst. Gerade bei Haus, Krediten oder einem Wechselmodell kann eine Fachanwältin für Familienrecht viel herausholen.
Und wenn dir nach der Trennung neben Anwaltsterminen und Papierkram einfach nach Austausch ist: Auf wir-sind-alleinerziehend.de findest du viele Mütter und Väter, die das gerade hinter sich haben.
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise
Seite aktualisiert am 25.10.2026