Mehr Netto für Alleinerziehende: So funktioniert die Steuerklasse 2
Hand aufs Herz: Wer beschäftigt sich schon gern mit Steuerformularen? Zwischen Kita, Job, Wäschebergen und Elternabend bleibt dafür kaum Zeit. Trotzdem lohnt sich gerade dieses eine Thema. Mit der Steuerklasse 2 bleibt dir jeden Monat mehr Geld vom Lohn übrig. Und das Beste: Die Steuerklasse 2 kommt nicht von allein. Du musst sie selbst beantragen – und genau das wissen viele Mütter und Väter nicht!
In diesem Ratgeber erfährst du, wer Anspruch hat, wie viel das bringt und wie du den Antrag in ein paar Minuten erledigst. Wenn du dich zwischendurch mit anderen Eltern austauschen möchtest, findest du auf wir-sind-alleinerziehend.de viele weitere Ratgeber und natürlich unsere Singlebörse für Alleinerziehende.
- Entlastungsbetrag 2026: 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind
- für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu
- in der Steuerklasse 2 bleiben dadurch 355 Euro Lohn im Monat steuerfrei
- Voraussetzung: Du lebst allein mit deinem Kind, ohne weiteren Erwachsenen im Haushalt
- die Steuerklasse 2 gibt es nur auf Antrag beim Finanzamt
- vergessen? Über die Steuererklärung holst du das Geld auch rückwirkend zurück
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Steuerklasse 2? · Wie viel bringt der Entlastungsbetrag? · Die Voraussetzungen · Trennungsjahr, Wechselmodell, Verwitwete · So beantragst du die Steuerklasse 2 · Über die Steuererklärung nachholen · Typische Stolperfallen · Weitere Entlastungen 2026 · Häufige Fragen
Was ist die Steuerklasse 2?
Die Steuerklasse 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende. Der Unterschied zur Steuerklasse 1: In der Steuerklasse 2 ist der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon eingerechnet. Dein Arbeitgeber zieht dir deshalb jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Das Geld landet also direkt auf deinem Konto und nicht erst Monate später mit dem Steuerbescheid.
Geregelt ist das in § 24b des Einkommensteuergesetzes. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer ein Kind allein großzieht, kann Miete, Strom und Haushalt mit niemandem teilen. Der Staat gleicht das zumindest ein Stück weit aus.
Wie viel bringt der Entlastungsbetrag 2026?
Für 2026 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu. Bei zwei Kindern sind es also 4.500 Euro, bei drei Kindern 4.740 Euro. Die Beträge gelten seit 2023 und sind 2026 gleich geblieben.
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird dir nicht ausgezahlt. Er senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel du am Ende wirklich sparst, hängt deshalb von deinem persönlichen Steuersatz ab.
Liegt dein persönlicher Steuersatz bei 25%, sparst du mit dem Entlastungsbetrag rund 1.065 Euro Steuern im Jahr. Das sind etwa 89 Euro im Monat. Bei einem Steuersatz von 30% sind es rund 1.280 Euro im Jahr. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind dabei nicht berücksichtigt, den genauen Betrag rechnet das Finanzamt aus. Verdienst du so wenig, dass du ohnehin keine Lohnsteuer zahlst (Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro), bringt dir der Entlastungsbetrag leider nichts.
Wer bekommt die Steuerklasse 2? Die Voraussetzungen
Die Steuerklasse 2 und den Entlastungsbetrag bekommst du, wenn alle diese Punkte zutreffen:
- Du bist alleinstehend: ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder verwitwet – und kannst nicht das Ehegattensplitting nutzen.
- Dein Kind lebt bei dir und ist in deiner Wohnung gemeldet.
- Du bekommst für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
- Du gibst die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes an.
- In deiner Wohnung lebt kein weiterer Erwachsener mit dir zusammen (das Finanzamt spricht von „Haushaltsgemeinschaft“).
Am letzten Punkt hakt es in der Praxis am häufigsten. Ist eine weitere volljährige Person bei dir gemeldet – egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz –, geht das Finanzamt erst einmal davon aus, dass ihr zusammen wirtschaftet. Das kannst du widerlegen, zum Beispiel bei einer Mitbewohnerin, die ihr eigenes Leben führt. Lebst du aber mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammen, fällt der Anspruch weg. Da gibt es keine Ausnahme.
Kein Problem ist dagegen: ein volljähriges Kind, für das du noch Kindergeld bekommst, zum Beispiel während der Ausbildung oder im Studium. Das gilt auch für ein Kind im Freiwilligendienst. Laut Stiftung Warentest zählen auch pflegebedürftige Angehörige mit Pflegegrad in der Regel nicht als Haushaltsgemeinschaft.
Sonderfälle: Trennungsjahr, Wechselmodell und Verwitwete
Im Jahr der Trennung
Im Trennungsjahr gibt es die Steuerklasse 2 noch nicht. Den Entlastungsbetrag kannst du trotzdem bekommen, und zwar anteilig für die Monate nach der Trennung. Voraussetzung ist, dass ihr euch für dieses Jahr einzeln veranlagen lasst und nicht gemeinsam. Das Geld holst du dir über einen Freibetrag oder spätestens mit der Steuererklärung. Ob sich das für dich lohnt oder ob die gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr günstiger ist, solltest du vorher durchrechnen lassen.
Im Wechselmodell
Lebt euer Kind abwechselnd bei beiden Eltern und ist bei beiden gemeldet? Dann dürft ihr selbst festlegen, wer den Entlastungsbetrag bekommt. Einigt ihr euch nicht, bekommt ihn der Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Teilen könnt ihr den Betrag nicht, das hat der Bundesfinanzhof 2024 entschieden. Mehr zu diesem Betreuungsmodell findest du in unserem Ratgeber zum Wechselmodell.
Wenn dein Partner gestorben ist
Wer verwitwet ist, bleibt im Todesjahr und im Jahr danach in der Regel in der Steuerklasse 3. Die ist meist günstiger als die Steuerklasse 2. Erst danach kommt die Steuerklasse 2 infrage. Den Entlastungsbetrag kannst du für die Monate ab dem Tod über die Steuererklärung geltend machen. Welche Rente deinem Kind in dieser Situation zusteht, erklären wir in unserem Ratgeber zur Halbwaisenrente.
So beantragst du die Steuerklasse 2 – Schritt für Schritt
- Bei Mein ELSTER anmelden: Das Steuerportal der Finanzämter findest du unter elster.de. Hast du noch kein Konto, plane ein paar Tage ein, denn der Aktivierungscode kommt per Post.
- Formular auswählen: Unter „Alle Formulare“ findest du im Bereich „Lohnsteuer Arbeitnehmer“ den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.
- Anlage Kinder ausfüllen: Hier trägst du dein Kind mit Steuer-ID ein und bestätigst, dass du die Voraussetzungen erfüllst.
- Weitere Kinder nicht vergessen: Die 240 Euro für jedes weitere Kind beantragst du gleich mit. Sie werden als Freibetrag eingetragen.
- Abschicken – fertig! Das Finanzamt ändert deine Steuerklasse, und dein Arbeitgeber bekommt die neuen Daten automatisch.
Du füllst Formulare lieber auf Papier aus? Den Antrag bekommst du auch bei deinem Finanzamt. Die Steuerklasse 2 gilt ab dem Monat, in dem du die Voraussetzungen erfüllst. Was dir für frühere Monate des Jahres noch fehlt, bekommst du über die Steuererklärung zurück.
Vergessen? So holst du das Geld über die Steuererklärung zurück
Du warst bisher in der Steuerklasse 1, obwohl dir die Steuerklasse 2 zugestanden hätte? Kein Drama! Den Entlastungsbetrag holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Dafür füllst du die Anlage Kind aus und machst dort den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend.
Das geht auch für vergangene Jahre: Freiwillig abgeben kannst du die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2022 hast du also noch bis Ende 2026 Zeit. Schau ruhig einmal nach, ob da noch Geld für dich liegt!
Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest
- Ein neuer Partner zieht ein: Ab diesem Monat fällt der Anspruch weg. Melde das dem Finanzamt sofort, sonst droht später eine Nachzahlung.
- Dein Kind wird 18: Die Steuerklasse 2 endet dann automatisch, und du rutschst in die Steuerklasse 1. Bekommst du weiter Kindergeld, zum Beispiel wegen einer Ausbildung, musst du die Steuerklasse 2 neu beantragen.
- Jemand anderes ist bei dir gemeldet: Auch ein Bekannter, der nur seine Post zu dir schicken lässt, oder ein erwachsenes Kind ohne Kindergeld kann dich den Entlastungsbetrag kosten. Prüf deshalb, wer unter deiner Adresse gemeldet ist.
- Die Steuer-ID deines Kindes fehlt: Ohne sie gibt es keinen Entlastungsbetrag. Hast du den Brief nicht mehr, kannst du die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.
- Mehrere Kinder, aber nur 4.260 Euro eingetragen: Die 240 Euro je weiteres Kind musst du extra beantragen. Ein kurzer Blick auf deine Lohnabrechnung oder in Mein ELSTER verrät dir, ob alles stimmt.
Diese Entlastungen gibt es 2026 zusätzlich
Die Steuerklasse 2 ist nur ein Baustein. Für Ein-Eltern-Familien gibt es 2026 noch mehr Unterstützung:
- Kindergeld: 259 Euro pro Kind und Monat. Alles dazu in unserem Ratgeber zum Kindergeld.
- Kinderfreibetrag: 6.828 Euro im Jahr (3.414 Euro je Elternteil) plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für dich das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger ist.
- Kinderbetreuungskosten kannst du zum Teil von der Steuer absetzen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zu den Kinderbetreuungskosten.
- Reicht das Geld trotzdem nicht? Dann prüf den Kinderzuschlag, den Unterhaltsvorschuss und den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Häufige Fragen zur Steuerklasse 2
Muss ich die Steuerklasse 2 jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Sie bleibt, solange du die Voraussetzungen erfüllst. Ändert sich etwas, etwa weil ein Partner bei dir einzieht, musst du das dem Finanzamt melden.
Bekommen auch Väter die Steuerklasse 2?
Ja, natürlich! Entscheidend ist nicht, ob du Mutter oder Vater bist, sondern bei wem das Kind lebt und gemeldet ist.
Mein Kind ist nur am Wochenende bei mir. Habe ich Anspruch?
In der Regel nicht. Dann ist dein Kind meist beim anderen Elternteil gemeldet, und der bekommt den Entlastungsbetrag.
Kann ich Steuerklasse 2 und Unterhaltsvorschuss gleichzeitig bekommen?
Ja. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Jugendamts und hat mit deiner Steuerklasse nichts zu tun.
Unser Tipp
Nimm dir einen ruhigen Abend, eine Tasse Kaffee oder Tee und erledige den Antrag einfach. Die halbe Stunde lohnt sich, denn das Geld fehlt dir sonst jeden Monat. Und wenn du merkst, dass dir neben Steuern und Anträgen auch der Austausch mit anderen fehlt: Auf wir-sind-alleinerziehend.de triffst du Mütter und Väter, die genau wissen, wie sich dein Alltag anfühlt.
Quellen: § 24b Einkommensteuergesetz, Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Finanzverwaltung NRW, Stiftung Warentest. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei deinem persönlichen Fall helfen dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise
Seite aktualisiert am 18.10.2026