Vaterschaft anerkennen: So wird der Vater auch rechtlich zum Vater

Wenn ihr nicht verheiratet seid, ist der Vater deines Kindes vor dem Gesetz erst einmal gar nicht der Vater. Das klingt seltsam, hat aber handfeste Folgen: Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es keinen Kindesunterhalt, keinen Betreuungsunterhalt für dich und auch kein Erbrecht für dein Kind. In der Geburtsurkunde bleibt die Zeile für den Vater leer.

Die gute Nachricht: Die Anerkennung ist schnell erledigt, kostet beim Jugendamt oder Standesamt nichts und geht schon während der Schwangerschaft. Hier liest du, was ihr dafür braucht, wo ihr hingeht und was passiert, wenn der Vater nicht mitmacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, muss der Vater seine Vaterschaft anerkennen. Die Mutter muss zustimmen.
  • Das geht beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Notar oder beim Amtsgericht. Beim Jugendamt und Standesamt ist es kostenlos.
  • Die Anerkennung ist schon vor der Geburt möglich. Dann steht der Vater gleich in der Geburtsurkunde.
  • Mit der Anerkennung muss der Vater Unterhalt zahlen und das Kind wird sein Erbe. Das Sorgerecht bekommt er dadurch nicht automatisch.
  • Weigert sich der Vater, kann die Vaterschaft vom Familiengericht festgestellt werden.

Wann ist eine Vaterschafts­anerkennung nötig?

Immer dann, wenn die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet ist. Ist sie verheiratet, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater, auch wenn er gar nicht der leibliche Vater ist. Eine Anerkennung braucht es dann nicht, sie wäre auch gar nicht möglich (mehr dazu weiter unten).

Anerkennen kann nur der Mann selbst. Er muss das persönlich tun, ein Bevollmächtigter reicht nicht. Und: Ohne deine Zustimmung als Mutter wird die Anerkennung nicht wirksam. Du kannst also nicht gegen deinen Willen einen Vater „bekommen“, und ein Mann kann sich nicht ohne dich als Vater eintragen lassen.

↑ Zurück nach oben

Wo und wie läuft die Anerkennung ab?

Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dafür könnt ihr zu einer dieser Stellen gehen:

  • Jugendamt: kostenlos. Hier könnt ihr im selben Termin auch gleich die Sorgeerklärung abgeben und den Unterhalt beurkunden lassen. Die Adressen findest du in unseren Übersichten, zum Beispiel Jugendämter in Bayern oder Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
  • Standesamt: ebenfalls kostenlos. Praktisch, wenn ihr dort ohnehin die Geburt anmeldet.
  • Notar oder Amtsgericht: möglich, kann aber Gebühren kosten.

Ihr müsst nicht beide zur gleichen Zeit erscheinen. Der Vater kann die Anerkennung abgeben und du stimmst später zu, auch bei einer anderen Stelle. Einfacher ist es aber meist, gemeinsam einen Termin zu machen. Viele Jugendämter vergeben Termine, plane also ein paar Wochen Vorlauf ein.

Vor oder nach der Geburt? Am besten vorher. Erkennt der Vater schon in der Schwangerschaft an, wird er nach der Geburt direkt in die Geburtsurkunde eingetragen. Passiert es erst später, muss die Geburtsurkunde neu ausgestellt werden. Eine Frist gibt es aber nicht, die Anerkennung ist auch noch Jahre später möglich.

↑ Zurück nach oben

Welche Unterlagen braucht ihr?

Was genau verlangt wird, ist von Amt zu Amt etwas unterschiedlich. Ruf am besten vorher kurz an. In der Regel braucht ihr:

  • Personalausweis oder Reisepass von euch beiden
  • vor der Geburt: den Mutterpass
  • nach der Geburt: die Geburtsurkunde des Kindes
  • wenn du schon einmal verheiratet warst: Heiratsurkunde und den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit können weitere Dokumente nötig sein, manchmal auch ein Dolmetscher.

↑ Zurück nach oben

Was ändert sich durch die Vaterschafts­anerkennung?

Mit der Anerkennung ist der Mann der rechtliche Vater deines Kindes, mit allen Rechten und Pflichten:

  • Unterhalt: Er muss Kindesunterhalt zahlen. Wie viel, steht in der Düsseldorfer Tabelle, mehr dazu in unserem Ratgeber Kindesunterhalt 2026.
  • Unterhalt für dich: Auch der Betreuungsunterhalt für unverheiratete Mütter setzt voraus, dass die Vaterschaft feststeht.
  • Erbrecht: Dein Kind wird gesetzlicher Erbe seines Vaters.
  • Umgang: Der Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, und dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit ihm. Mehr dazu unter Umgangsrecht.

Wichtig für den Unterhaltsvorschuss: Zahlt der Vater nicht, springt der Staat zwar ein. Du musst aber mithelfen, die Vaterschaft zu klären. Wer sich weigert, den Vater zu nennen, bekommt keinen Unterhaltsvorschuss.

↑ Zurück nach oben

Vaterschaft und Sorgerecht: zwei verschiedene Dinge

Hier passieren die meisten Missverständnisse. Die Anerkennung der Vaterschaft gibt dem Vater kein Sorgerecht. Seid ihr nicht verheiratet, hast du als Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht.

Wollt ihr das Sorgerecht gemeinsam haben, müsst ihr beide eine Sorgeerklärung abgeben. Auch das geht kostenlos beim Jugendamt oder beim Notar und auch schon vor der Geburt. Viele Paare erledigen beides in einem Termin.

Überleg dir das in Ruhe. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht entscheidet ihr wichtige Dinge zusammen, zum Beispiel die Schule oder größere Operationen. Rückgängig machen lässt sich das später nur über das Familiengericht. Will der Vater das gemeinsame Sorgerecht und du nicht, kann er es dort beantragen. Wie das abläuft, liest du unter Sorgerecht beantragen.

↑ Zurück nach oben

Wenn der Vater nicht anerkennen will

Leider kommt das gar nicht so selten vor, vor allem wenn die Beziehung schon vor der Geburt zu Ende war. Dann bleibt der Weg über das Familiengericht: Du kannst im Namen deines Kindes beantragen, dass die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Das Gericht holt in der Regel ein Abstammungsgutachten ein, also einen DNA-Test. Der Mann muss daran mitwirken.

Du musst das nicht allein durchziehen. Beim Jugendamt kannst du eine kostenlose Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt kümmert sich dann um die Feststellung der Vaterschaft und anschließend gleich um den Unterhalt. Ist die Vaterschaft festgestellt, gilt sie genauso wie eine freiwillige Anerkennung. Das Sorgerecht bekommt der Vater dadurch aber ebenfalls nicht automatisch.

Wer unsicher ist, ob er wirklich der Vater ist, kann vorher auch einen privaten Test machen. Das geht aber nur mit Einwilligung aller Beteiligten. Mehr dazu in unserem Beitrag Vaterschaftstest: Vor- und Nachteile.

↑ Zurück nach oben

Sonderfall: Du bist noch mit einem anderen Mann verheiratet

Bist du bei der Geburt noch verheiratet, gilt dein Ehemann als Vater, auch wenn ihr längst getrennt lebt. Der leibliche Vater kann dann nicht einfach anerkennen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Läuft bei der Geburt schon das Scheidungsverfahren, kann der leibliche Vater bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennen. Dafür müssen du und dein (Noch-)Ehemann zustimmen. Wirksam wird die Anerkennung frühestens mit der rechtskräftigen Scheidung. Ansonsten muss die Vaterschaft des Ehemanns erst angefochten werden. Dazu solltest du dich unbedingt beraten lassen, beim Jugendamt oder bei einer Fachanwältin für Familienrecht.

↑ Zurück nach oben

Häufige Fragen zur Vaterschafts­anerkennung

Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Beim Jugendamt und beim Standesamt nichts. Beim Notar oder Amtsgericht können Gebühren anfallen.

Kann ich meine Zustimmung verweigern?
Ja. Ohne deine Zustimmung wird die Anerkennung nicht wirksam. Der Mann kann dann aber selbst beim Familiengericht beantragen, dass seine Vaterschaft festgestellt wird.

Bekommt mein Kind den Nachnamen des Vaters?
Nicht automatisch. Hast du das alleinige Sorgerecht, trägt dein Kind zunächst deinen Nachnamen. Mit Zustimmung des Vaters kannst du deinem Kind aber auch seinen Namen geben. Mehr dazu unter Namensrecht.

Kann eine Vaterschaftsanerkennung rückgängig gemacht werden?
Nur in engen Grenzen, über eine Anfechtung vor dem Familiengericht und innerhalb bestimmter Fristen. Die Regeln dazu wurden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet. Lass dich in so einem Fall beraten.

Was ist, wenn der Vater im Ausland lebt?
Die Anerkennung kann auch bei einer deutschen Auslandsvertretung beurkundet werden. Frag am besten bei deinem Jugendamt nach, wie es in eurem Fall am einfachsten geht.

↑ Zurück nach oben

Unser Tipp:

Kümmert euch schon in der Schwangerschaft um die Vaterschaftsanerkennung, auch wenn es zwischen euch gerade gut läuft. Nach der Geburt ist der Kopf voll, und wenn die Beziehung später schwierig wird, ist ein gemeinsamer Termin oft deutlich schwerer zu bekommen. Beim Jugendamt kannst du im selben Termin auch den Unterhalt beurkunden lassen. Dann hast du gleich einen Titel und musst später nicht erst klagen, falls einmal nichts mehr kommt.

Und wenn du gerade allein schwanger bist oder mit Baby allein dastehst: Auf wir-sind-alleinerziehend.de triffst du viele Mütter und Väter, die genau das kennen.

MS
Über den Autor: Markus Schmidhuber
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise

Seite aktualisiert am 25.10.2026


Melde dich mit deinem Account an

 
×
Zugangsdaten vergessen?
×

Nach oben gehen

Jetzt kostenlos anmelden