Wie viel Geld dir zusteht und wie du deinen Bescheid prüfst
Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommt und Kinder allein großzieht, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Das ist ein Zuschlag zum Regelbedarf, weil du im Alltag mehr Geld brauchst als Eltern, die sich die Arbeit teilen können. Ein Babysitter für den Elternabend, mehr Fahrten, weniger Zeit zum Vergleichen von Preisen: All das kostet.
Der Mehrbedarf wird in Prozent vom Regelbedarf berechnet. Der Regelbedarf für Alleinerziehende liegt 2026 bei 563 Euro. Je nach Zahl und Alter deiner Kinder bekommst du zwischen 67,56 Euro und 337,80 Euro mehr im Monat. Mit der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 hat sich daran nichts geändert.
- 36% vom Regelbedarf (202,68 Euro) gibt es für ein Kind unter 7 Jahren oder für zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren.
- Sonst gibt es 12% pro Kind (67,56 Euro), höchstens aber 60% (337,80 Euro).
- Im Wechselmodell bekommt jeder Elternteil die Hälfte.
- Einen eigenen Antrag brauchst du nicht. Prüf aber unbedingt deinen Bescheid.
Inhaltsverzeichnis
Tabelle: Mehrbedarf 2026 in Euro |
So wird der Mehrbedarf berechnet |
Wer gilt als alleinerziehend? |
Mehrbedarf im Wechselmodell |
So prüfst du deinen Bescheid |
Mehrbedarf bei anderen Leistungen |
Häufige Fragen |
Unser Tipp
Tabelle: Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026 in Euro
Grundlage ist der Regelbedarf von 563 Euro im Monat. Gezählt werden nur minderjährige Kinder, die bei dir leben.
| Deine Situation | Prozent | Euro pro Monat |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren | 36% | 202,68 |
| 1 Kind ab 7 Jahren | 12% | 67,56 |
| 2 Kinder, mindestens eins unter 7 Jahren | 36% | 202,68 |
| 2 Kinder, beide unter 16 Jahren | 36% | 202,68 |
| 2 Kinder ab 7 Jahren, mindestens eins ab 16 Jahren | 24% | 135,12 |
| 3 Kinder (egal welches Alter) | 36% | 202,68 |
| 4 Kinder | 48% | 270,24 |
| 5 oder mehr Kinder | 60% | 337,80 |
So wird der Mehrbedarf berechnet
Die Regel steht in § 21 Abs. 3 SGB II. Es gibt zwei Wege, und das Jobcenter muss den für dich günstigeren nehmen:
- Pauschal 36%: wenn du mit einem Kind unter 7 Jahren zusammenlebst oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren.
- 12% pro Kind: für jedes minderjährige Kind, wenn dabei mehr herauskommt als mit der Pauschale.
Mehr als 60% gibt es nicht, auch wenn du sechs oder mehr Kinder hast. Wird ein Kind 7 oder 16 Jahre alt, kann sich der Mehrbedarf ändern. Das sorgt oft für Verwirrung, wenn plötzlich weniger Geld auf dem Konto ist.
Beispiel: Jana hat zwei Kinder, 9 und 13 Jahre alt. Beide sind unter 16, also bekommt sie 36% und damit 202,68 Euro. Wird das ältere Kind 16, rutscht sie auf 2 mal 12%, also 24% oder 135,12 Euro.
Wer gilt als alleinerziehend?
Den Mehrbedarf bekommst du, wenn du mit deinem minderjährigen Kind zusammenlebst und allein für Pflege und Erziehung sorgst. Ob du verheiratet, getrennt oder geschieden bist, spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, wie dein Alltag tatsächlich aussieht.
Hilfe von außen schadet nicht. Wenn die Oma regelmäßig abholt, das Kind in die Kita geht oder der andere Elternteil das Kind jedes zweite Wochenende nimmt, bist du trotzdem alleinerziehend. Anders ist es, wenn ein neuer Partner bei dir einzieht und sich um die Kinder mitkümmert. Dann fällt der Mehrbedarf in der Regel weg. Was „alleinerziehend“ in anderen Bereichen bedeutet, z.B. im Steuerrecht, erklären wir in unserem Beitrag Definition alleinerziehend.
Mehrbedarf im Wechselmodell
Betreut ihr euer Kind im Wechselmodell, also etwa im wöchentlichen Wechsel und mit ungefähr gleichen Anteilen, bekommt jeder Elternteil die Hälfte des Mehrbedarfs. Bei einem Kind unter 7 Jahren sind das 18% oder 101,34 Euro für jeden von euch.
Bei einem klassischen Umgang, z.B. jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien, gibt es keine Aufteilung. Den vollen Mehrbedarf bekommt dann der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.
So prüfst du deinen Bescheid
Einen eigenen Antrag für den Mehrbedarf musst du nicht stellen. Das Jobcenter prüft ihn mit deinem Antrag auf Grundsicherungsgeld. In der Praxis wird er aber immer wieder vergessen oder falsch berechnet, vor allem wenn ein Kind Geburtstag hatte oder sich etwas in der Familie geändert hat.
- Berechnungsbogen ansehen: Im Bescheid steht bei dir neben dem Regelbedarf eine eigene Zeile „Mehrbedarf für Alleinerziehende“.
- Betrag vergleichen: Passt der Betrag zu der Tabelle oben?
- Fehlt etwas: Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzer Satz reicht: „Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wurde nicht (richtig) berücksichtigt.“
- Frist verpasst: Dann hilft ein Überprüfungsantrag. Damit kannst du zu wenig gezahltes Geld in der Regel bis zu einem Jahr rückwirkend bekommen.
Unser Tipp: Schick den Widerspruch so, dass du den Zugang nachweisen kannst, z.B. per Fax, über das Online-Portal des Jobcenters oder persönlich gegen Eingangsstempel.
Mehrbedarf bei anderen Leistungen
Den Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es nicht nur beim Grundsicherungsgeld. Auch in der Sozialhilfe nach SGB XII wird er nach denselben Regeln gezahlt.
Beim Kinderzuschlag wird kein Mehrbedarf ausgezahlt. Er zählt dort aber zu deinem eigenen Bedarf. Das heißt: Erst wenn dein Einkommen über Regelbedarf, Mehrbedarf und deinem Mietanteil liegt, wird der Kinderzuschlag gekürzt. Für Alleinerziehende ist das ein echter Vorteil.
Einen Überblick über alle Leistungen findest du auf unserer Seite Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Wie du Grundsicherungsgeld beantragst, liest du unter Grundsicherung für Alleinerziehende.
Häufige Fragen zum Mehrbedarf für Alleinerziehende
Muss ich den Mehrbedarf extra beantragen?
Nein. Er gehört zum Antrag auf Grundsicherungsgeld. Du solltest aber angeben, dass du alleinerziehend bist, und später den Bescheid kontrollieren.
Wird der Mehrbedarf mit Unterhalt oder Kindergeld verrechnet?
Nein. Der Mehrbedarf ist Teil deines eigenen Bedarfs. Unterhalt und Kindergeld zählen als Einkommen des Kindes und werden beim Bedarf des Kindes angerechnet, nicht beim Mehrbedarf.
Was passiert, wenn mein Kind 18 wird?
Dann zählt es für den Mehrbedarf nicht mehr. Hast du keine weiteren minderjährigen Kinder, fällt der Mehrbedarf weg.
Bekomme ich den Mehrbedarf auch, wenn ich arbeite?
Ja, wenn du ergänzend Grundsicherungsgeld bekommst. Der Mehrbedarf erhöht dann deinen Bedarf, und das Jobcenter zahlt dir entsprechend mehr aus.
Ändert das Grundsicherungsgeld etwas am Mehrbedarf?
Nein. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, die Prozentsätze und der Regelbedarf von 563 Euro sind aber gleich geblieben.
Unser Tipp:
Der Mehrbedarf ist kein Bonus, sondern steht dir zu. Gerade weil er automatisch berechnet werden soll, schaut kaum jemand genau hin. Nimm dir fünf Minuten für deinen Bescheid und vergleich die Zahlen mit der Tabelle. Wenn etwas nicht stimmt, leg Widerspruch ein. Bei 202,68 Euro im Monat lohnt sich das immer.
Und wenn dir zwischen Anträgen, Bescheiden und Alltag manchmal alles zu viel wird: Auf wir-sind-alleinerziehend.de triffst du Mütter und Väter, die genau das kennen.
Markus war selbst alleinerziehender Vater und hat wir-sind-alleinerziehend.de gegründet. Beruflich arbeitet er im Finanzjournalismus und Marketing. Seine Ratgeber stützen sich auf Gesetzestexte, die Düsseldorfer Tabelle und offizielle Informationen der Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Mehr über Markus und unsere Arbeitsweise
Seite aktualisiert am 04.10.2026